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SchülerInnen-Rechte
Präambel
Die
Arbeit dieses Unterausschusses gründet sich auf den „Vierten
Jahresbericht der Ombudsfrau für Schülervertretungen in Hamburg“.
In ihrem Bericht schildert die Ombudsfrau Barbara Beutner, die sich
dem Unterausschuss auch als Expertin zur Verfügung stellte, Missstände
aus Sicht der SchülerInnen an Hamburger Schulen; darunter der
Boykott schulpolitischen Engagements der Schülerinnen und Schüler
durch den Lehrkörper, die Diskriminierung nicht-deutscher Klassenvertreterinnen
und Klassenvertreter und die Verwehrung des Rechtes auf freie Religionsausübung.
Ausgangspunkt
Die
Arbeit in der SchülerInnenvertretung ist Ausdruck ersten
frühen (schul-) politischen Interesses und Engagements.
Verwehren
Lehrerinnen und Lehrer der SchülerInnenvertretung,
wie im Ombudsbericht dokumentiert, ihre im Hamburgischen Schulgesetz
(HmbSG) gesicherten Rechte, wird die Arbeit der SchülerInnenvertretung
boykottiert und das politische Interesse ihrer Mitglieder erstickt.
Dies
könnte ein Grund für die beklagte „Politikmüdigkeit“ der
Jugend sein und wäre deshalb zu bekämpfen.
Wir
fordern die Abgeordneten der Bürgerschaft der Freien und
Hansestadt Hamburg daher auf, diese Rechtsübertretungen der Lehrerinnen
und Lehrer aufs Schärfste zu verurteilen und sich dafür einzusetzen,
dass der demokratische Grundgedanke bereits bei den Jüngsten,
in der Schule, Gültigkeit besitzt und seitens des Lehrkörpers
vermittelt, ernstgenommen und gefördert wird.
Wir
verlangen, dass alle Schülerinnen und Schüler von ihrem
Mitspracherecht Gebrauch machen können, ohne sich durch ihre Lehrerinnen
und Lehrer, wie im Ombudsbericht geschildert, eingeschüchtert,
ignoriert oder verleumdet zu fühlen!
Forderungen
Wir
fordern, dass die neutrale und anonyme Anlaufstelle der Ombudsfrau
für SchülerInnenvertretungen erhalten bleibt und verstärkt
publiziert wird, da sie eine wichtige Funktion zur Reflektion von SchülerInnenvertretungsarbeit
darstellt.
Der
diesjährige Ombudsbericht Frau Barbara Beutners belegt erneut,
dass SchülerInnenvertretungen durch ihre LehrerInnen häufiger
am Ausüben ihrer Pflichten gehindert werden.
Aufgrund
dessen fordern wir, dass LehrerInnen, die SchülerInnen
ihre Rechte verwehren, mit disziplinarischen Konsequenzen zu rechnen
haben. Die Schulaufsicht muss sicherstellen, dass SchülerInnen
nicht ihrer Grund- und Mitspracherechte beraubt werden.
Es
muss gewährleistet werden, dass SchülerInnenvertretungen
eigenverantwortlich, unabhängig und von ihren LehrerInnen als
gewählte VertreterInnen der Schülerschaft akzeptiert arbeiten
können!
KlassensprecherInnen
wurden durch zurückgehaltene Einladung oder
als einschüchternd empfundenes Verhalten ihrer LehrerInnen daran
gehindert, sich in Klassenkonferenzen zu Wort zu melden.
Dem
muss entgegengewirkt werden! LehrerInnen müssen ihrer Verpflichtung
nachkommen und gerade den KlassensprecherInnen die Gelegenheit einräumen,
in Klassenkonferenzen Stellungnahmen abzugeben. Wir verlangen, dass
LehrerInnen zur Anerkennung des Vertretungsmandats der Klassen- bzw.
SchülerInnenvertreterInnen verpflichtet werden und dieses ernstnehmen.
KlassensprecherInnen
sind nicht die Ersatzordnungskräfte einer
Klasse. Die LehrerInnen müssen begreifen, dass es nicht zu den
Aufgaben einer Klassensprecherin / eines Klassensprechers zählt,
für Ruhe zu sorgen, Regelverstöße zu melden oder sonst
wie zu denunzieren.
Auch
SchulleiterInnen dürfen sich nicht über das demokratische
Gestaltungsrecht der SchülerInnenvertreterInnen hinwegsetzen.
Bei solchen Rechtsübertretungen verlangen wir Konsequenzen!
Die
im „Schulrecht Hamburg“ unter Nr. 1.2.6 festgelegten
technischen Hilfsleistungen zur Unterstützung der Arbeit des Schülerrates
dürfen selbigem keinesfalls verwehrt bleiben, sondern müssen
uneingeschränkt nutzbar gemacht werden.
Das
Postgeheimnis hat auch in der Schule Gültigkeit. Wird es
durch Schulleitungen oder Sekretariate gebrochen oder wird die Post
nur unvollständig an den SchülerInnenrat weitergeleitet,
so muss dies dienstrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen!
Grund
zahlreicher schulischer Konflikte ist die mangelnde Kommunikations-bereitschaft
und das Fehlen einer Dialogkultur von LehrerInnen, SchülerInnen
und Eltern.
Daher
fordern wir, dass zwischen SchülerInnen und ihren LehrerInnen
ein steter Dialog in Form eines Feedback-Bogens institutionalisiert
wird. Mittels dieser Feedback-Bögen könnten die SchülerInnen
ihren LehrerInnen Rückmeldung geben, was zum Einen Konflikten
präventiv entgegenwirken könnte und zum Anderen Konfliktsituationen
ausschlösse, wie sie im Ombudsbericht Frau Barbara Beutners beschrieben
sind und Letztens zur Unterrichtsqualitätsförderung beitrügen:
SchülerInnen bemühten sich (zum Teil die fachliche Kompetenz
ihrer Fachkraft anzweifelnd) durch Hinweise und Kritik den Unterricht
mitzugestalten. Ihre LehrerInnen jedoch ignorierten dies oder taten
es als böswillige Unterstellung oder Lüge ab. Dies ist keine
Gesprächskultur, in der sich Konflikte dieser Art lösen lassen!
Deshalb verlangen wir weiter eine höhere Faktorisierung von SchülerInnen-,
Eltern- und LehrerInnen-Beratungsgesprächen im Lehrerarbeitszeitmodell
(AZM), damit SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern der nötige
Rahmen zur Entwicklung einer konfliktlösenden Gesprächskultur
gewährleistet ist. Durch einen derartig gesicherten Rahmen, wäre
auszuschließen, dass SchülerInnenvertreterInnen resignierend
sich aus Konflikten oder gar ihrem Amt zurückziehen müssen,
um dem Druck ihrer MitschülerInnen und LehrerInnen zu entgehen
und nicht zwischen den Fronten zerrieben zu werden.
SchülerInnen nicht-deutscher Herkunft wurden, so dokumentiert
der Ombudsbericht, durch ihre LehrerInnen vor der Klassengemeinschaft
wegen ihrer Aussprache der Lächerlichkeit preisgegeben. Das ist
zu verurteilen und zu ahnden! Auch muss die Religionsausübung
bei Klausurversäumnissen als Entschuldigung akzeptiert werden,
ganz gleich welche Religion ausgeübt wird. Das Nachschreiben der
aufgrund eines Feiertages versäumten Klausur muss dem Schüler
/ der Schülerin gestattet sein.
SchülerInnen haben Rechte! Diese dürfen ihnen unter keinen
Umständen abgesprochen werden!
Nicht in einem Rechtsstaat!
Nicht in einer Demokratie
Schulen
in freier Trägerschaft
In Hamburg
gibt es verschiedene Schulen in freier Trägerschaft.
Dazu zählen unter anderem die konfessionellen Schulen und die Waldorfschulen.
Die konfessionellen Schulen werden über die Kirchensteuer mitfinanziert,
die meisten andren Schulen in freier Trägerschaft über Elternbeiträge.
All diese Schulen sind eine Bereicherung für Hamburg. Sie geben
Eltern die Möglichkeit, ihrem Kind eine individuelle Bildung zukommen
zu lassen. Da die Schüler dieser Schulen nicht voll vom staatlichem
Schulsystem getragen werden, entlasten sie die Hansestadt Hamburg.
Durch steigende Kosten und ausbleibende Einnahmen (z.B. Rückgang
der Kirchensteuer) sind diese Schulen in Gefahr. Dies führt zu größeren
Klassen und weniger Lehrerstellen. In einigen Schulen müssen daher
die Elternbeiträge erhöht werden. Dadurch bleibt einigen Schülern
die Möglichkeit, diese Schulen zu besuchen, verwehrt.
Daher fordern wir:
Einhaltung
des Wahlversprechens!
Das bedeutet:
Das Hamburgs Schulen in freier Trägerschaft 80% von dem, was die
Stadt Hamburg für ihre Regelschüler ausgibt, bekommen sollen.
Diese Mittel dürfen nicht bei den staatlichen Schulen gekürzt
werden.
Nur so kann das Überleben dieser Schulen gesichert werden. Nur so
kann es in Hamburg auch weiterhin ein vielfältiges Angebot an
Schulformen geben.
Qualitätssicherung
von LehrerInnen
- Prüfungen
- Weiterbildung
- Feedback-Bögen
Wir stellen
fest, dass Lehrer nach ihrer Verbeamtung lediglich alle fünf Jahre auf ihrer fachliche Kompetenz geprüft
werden. Dies erfolgt allerdings nur bis zum 50. Lebensjahr.
Es
ist insofern problematisch, als dass dies ein Drittel ihrer gesamten
Arbeitszeit
betrifft und darüber hinaus das Durchschnittsalter Hamburger
Lehrer sowieso über 50 Jahre liegt, so das zur Folge, dass wir von
Lehrern Unterricht werden, die im Durchschnitt gesehen keiner Überprüfung
mehr unterziehen müssen.
Das Ergebnis kennen wir!
Deshalb fordern wir:
- die
Zeitspanne der Lehrerprüfungen von fünf auf drei
Jahre zu verkürzen. Die sollte unangekündigt und bis zum
Ende der Dienstzeit stattfinden.
- Wir
stellen fest das Lehrer oft Defizite in pädagogisch und
neuen median haben(z.b. in EDV)
Deshalb fordern wir mehr Weiterbildung für betroffene Lehrer,
wodurch der Unterricht verbessert werden kann, da Lehrer neue median
benutzen.
- Wir
stellen fest, dass Lehrer ihren Unterrichtsmethoden kaum rechtfertigen
und nachweisen müssen. Mängel an fachlicher und pädagogischer
Kompetenz auf..
Deshalb fordern wir, Feedback-Bögen für Lehrer die von Schülern
ausgefüllt werden. In diesen sollen fragen der fachlichen und pädagogischen
Kompetenz enthalten.
Wodurch auch die Weiterbildung von Lehrern möglichen sein sollte.
Schulgesetz
„§ 12
HmbSG
Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem
Förderbedarf und Betreuung kranker Schülerinnen und Schüler
- Durch
individuelle Integrationsmaßnahmen, Einrichtungen zur
Beratung und Unterstützung von Eltern, Lehrkräften sowie zur
Unterstützung und ergänzenden Förderung von Schülerinnen
und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, durch
Integrationsklassen und Sonderschulen werden die organisatorischen pädagogischen
Rahmenbedingungen für die Förderung und Erziehung von Schülerinnen
und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf geschaffen.
Allgemeine Schulen, Einrichtungen und Sonderschulen wirken enger Zusammenarbeit
auf eine Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem
Förderbedarf den Unterricht der allgemeinen Schule hin. Kinder,
Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden in
Sonderschulen aufgenommen, wenn sich integrative Förderung nicht
realisieren lässt.
- Sonderpädagogische Förderung durch Einrichtungen erfolgt
grundsätzlich als individuelle Integrationsmaßnahme in der
allgemeinen Schule. Sie kann angeordnet
werden, wenn die Schülerinnen und Schüler durch Regelunterricht
ihrer Stammschule nicht hinreichend sonderpädagogisch gefördert
werden können.
- Vorübergehende schulersetzende Betreuung durch Einrichtungen
ist zulässig, wenn Schülerinnen und Schüler zeitweise
nicht am Unterricht ihrer Schule teilnehmen können. Diese Schüler
und Schülerinnen gehören weiterhin ihrer Stammschule an.
- Die
Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf,
die Anordnung sonderpädagogischer Förderung und die Entscheidung über
eine vorübergehende schulersetzende Betreuung erfolgen auf der Grundlage
des Ergebnisses eines sonderpädagogischen Überprüfungsverfahrens
nach Anhörung der Erziehungsberechtigten. Das Nähere zum Verfahren
der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und
zur Anordnung einer Betreuung, zu der Art und Dauer der Betreuung sowie
zu der Zusammenarbeit von Schulen und Einrichtungen regelt der Senat
durch Rechtsverordnung.
- Integrationsklassen
zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern
mit sonderpädagogischem Förderbedarf können als Regelangebot
in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I eingerichtet werden, wenn
dafür örtlich die räumlichen, organisatorischen und personellen
Voraussetzungen gegeben sind. Die Entscheidung trifft die zuständige
Behörde. Entsprechende Anträge können von der Schulkonferenz
oder von der Mehrheit der Erziehungsberechtigten der zu einer Schule
gehörenden Schülerinnen und Schüler gestellt werden. Das
Nähere über die Voraussetzungen und über das Aufnahmeverfahren
regelt der Senat durch Rechtsverordnung.
- Schülerinnen und Schüler, die wegen körperlicher,
geistiger oder seelischer Erkrankung auf längere Zeit oder auf Dauer
keine Schule besuchen können, werden im Haus- und Krankenhausunterricht
schulisch betreut.
Zentralabitur:
Wir
stellen fest: Ein Zentralabitur führt zu einer Angleichung
des Lenrtempos und zu einer radikalen Angleichung der Inhalte. Auf individuelle
Interessen und Problemlagen an den verschiedenen Schulen kann keine Rücksicht
genommen werden. Der allgemeine Lehrplan sorgt schon heute dafür,
dass bestimmte grundlegende Inhaltslinien verbindlich sind.
Wir
fordern: Das Zentralabitur nicht einzuführen..
Rechtsverordnung:
Wir stellen
fest, dass wichtige Elemente im Gesetz durch Rechtsverordnungen geregelt
werden. Wir fordern, dass das Gesetz so geschrieben wird, dass
Rechtsverordnungen nicht nötig sind. Wir wollen damit ein Mitspracherecht
der Bürgerschaft bei grundlegenden Fragen erreichen.
Integrierte Haupt- und Realschulen
Wie
stellen fest: Das der Schulversuch IHR einen positiven Einfluss auf
die Hauptschüler
hat.
Deshalb fordern wir: Dass das Projekt IHR zu einem Standart Angebot
der Hamburger Schulen wird.
Lern- und Lehrmittelfreiheit
Wir
stellen fest: Lern- und Lehrmittelfreiheit ist gut. Da jedoch die Wirklichkeit
anders
aussieht, wir zahlen jährlich sehr viel Geld
für Kopien und Lektüren, so dass über eine Änderung
der angeblichen Lern- und Lehrmittelfreiheit oder eine Umstrukturierung
nachgedacht werden kann.
Wir
fordern: Sollte die Lernmitteloffensive wie geplant umgesetzt werden,
dürfen die Kosten für die Eltern, die versprochenen 60,00 € überschreiten.
Für Geschwisterkinder muss es eine Sonderregelung geben. Außerdem
muss das Einkommen der Eltern berücksichtigt werden. Es sollte eine
einheitliche Lern- und Lehrmittelversorgung an allen Schulen geben, so
dass die gleichen Bücher benutzt werden und so zum Beispiel Bücher
an Geschwisterkinder weiter gegeben werden und bei einem Schulwechsel
keine Probleme mehr entstehen. Dies soll auch für alle Schulen in
freier Trägerschaft gelten.
Kinderlose sind in die Verantwortung zu ziehen, indem sie zum Beispiel
den Beitrag oder zumindest einen Teilbeitrag zur Lern- und Lehrmittelbeschaffung
erbringen.
Schülerausweise
Wir stellen fest:
Dass der aktuelle SchülerInnenausweis aus Papier sehr unpraktisch
und leicht kaputt geht. Wobei er auch leicht fälschbar ist.
Deshalb fordern wir:
Einen Schülerausweis aus Plastik in form eines Führerschein
Formats, für alle SchülerInnen.
Mit diesen Ausweis sollte es auch möglich sein beim ohne eine
weitere Bestätigung eine HVV-Monat/Jahresskarte zu erwerben.
Gesamtschulen
Wir stellen fest:
Das durch Kürzungen der Gesamtschulen, der Sinn der Gesamtschule
verloren geht, da SchülerInnen schlechter gefördert werden
können.
Wir fordern deshalb:
Das die finanzielle Mittel nicht mehr gekürzt werden sollen bzw.
wieder aufgestockt wird.
Da Gesamtschulen der Haupt- und Realschulen sowie Abiturienten betreut
werden müssen. Durch Gesamtschulen wird auch die Integration gefördert,
was im Interesse aller liegt.
LehrerInnenarbeitszeitmodell
„Mit der besonderen Förderung der Bildung“ will die
FDP-Bürgerschaftsfraktion die Fähigkeit aller Menschen steigern,
dass eigene Leben selbstverantwortlich zu gestalten.“
So kann man es auf der Bürgerschaftshomepage der FDP-Fraktion lesen.
Leider mussten wir bei unserer Ausschussarbeit etwas Gegenteiliges feststellen.
Die Förderung für kreatives bzw. individuelles Arbeiten wird
durch das Lehrerarbeitszeitmodell in weitem Maße eingeschränkt.
Eine ausgesprochen hohe Belastung der Lehrer zieht den Qualitätsverlust
des Unterrichts an Hamburger Schulen nach sich.
Wir stellen fest, dass aus dem Lehrerarbeitszeitmodell folgende Punkte
resultieren:
Anpassung
des Lehrerberufs an andere Beamtenberufe (Stundenangleichung), wodurch
die Lehrer höher belastet werden und die Unterrichtsqualität
unweigerlich sinkt.
Unterschiedliche
Arbeitsaufwandsbemessung der verschiedenen Fachlehrer durch vorgegebene
Faktoren, die Faktorisierung der einzelnen Unterrichtsfächer
sorgt für Unstimmigkeiten innerhalb der Kollegien.
Für außerschulische Aktivitäten wie Klassenreisen
werden der Lehrkraft nur eine geringe Anzahl an Stunden vergütet,
die dem Aufwand einer solchen nicht angemessen sind. Die unzureichende
Vergütung für außerschulisches Engagement und die hohe
Belastung der LehrerInnen werden in Zukunft keine Klassenreisen bzw.
Projekte oder Wettbewerbe ermöglichen. Klassenreisen sind unumgänglich
für die Bildung einer Klassengemeinschaft.
Vorgegebene
Korrektur- bzw. Unterrichtsvorbereitungszeit, mit z.t. utopischen Zeitvorgaben.
Aus den Zeitvorgaben für Unterrichtsvorbereitung
und Korrektur werden anspruchslose und nicht individualitätsfördernde
Klassenarbeiten bzw. Tests resultieren, da lange kreative Textarbeiten
durch die Zeitvorgaben nicht vorzubereiten geschweige denn zu korrigieren
sind. Durch diese Vorgaben sowie die hohe Belastung der LehrerInnen
leidet die Unterrichtsqualität.
Transparenz
der Lehrerarbeitszeit, welche für ein höheres
Ansehen des Lehrerberufes sorgen soll. Die Arbeit in dem vom AZM vorgegebenen
Zeitvorgaben wird zwar abgebildet, jedoch liegt die wirkliche Arbeitszeit
bei weitem über dem, was die Vergütung des Lehrerarbeitzeitmodells
dafür vorsieht.
Wir fordern:
Die
sofortige Absetzung des Lehrerarbeitszeitmodells, da dieses durch die
ungerechte
Faktorisierung,
utopische Zeitvorgaben zur Korrektur-
bzw. Unterrichtsvorbereitungszeit sowie mangelnde Transparenz als unausgereiftes
Modell auf den Schultern der LehrerInnen getestet wird und für eine
viel höhere Belastung der LehrerInnen sorgt.
Falls
das Modell nicht abgesetzt wird eine Einbeziehung der physischen sowie
der psychischen
Belastung der LehrerInnen, dies würde für
eine etwas höhere Gerechtigkeit zwischen den LehrerInnen sorgen.
Klassenreisen
sowie andere außerschulische Aktivitäten
sollten durch Freistunden vergütet werden, dadurch werden endlich
engagierte Lehrer belohnt.
Information über
Zivildienst, Bund und andere Freiwilligendienste
Die Zeit nach der Schule:
1.a Wir stellen fest,
dass, obwohl die Berufsinformation in den Schulen sehr ernst genommen
wird, den Schülern bei der Entscheidung über
Bund, Zivildienst oder andere Freiwilligendienste zu wenig geholfen wird.
2.a Wir stellen fest,
dass, trotz der großen zivilgesellschaftlichen
Bedeutung Freiwilligendienste zu wenig gefördert werden.
- Abgehende
Schüler werden viel zu wenig über
die rechtlichen Grundlagen der Verweigerung des Wehrdienstes oder
die Arbeit beim Bund
informiert.
- Die meisten
Schüler wissen auch viel zu wenig über
konkrete Stellenangebote von Zivildienstplätzen, vor allem
in der näheren
Umgebung ihrer Schule.
- Die
Informationen über andere freiwillige
Dienste, z. B. FÖJ,
FSJ oder Auslandsdienste, sind mangelhaft.
2.1 Das Angebot für Stellen des Freiwilligen Ökologischen
Jahres ist auf Grund der zu geringen Förderung zu klein, nämlich
nur 26 Stellen in Hamburg.
Wir fordern deshalb:
- Wir fordern
deshalb für alle Abschlussklassen Informationsveranstaltungen,
Broschüren und Thematisierung im Unterricht oder während der
regulären Berufsinformation über rechtliche Grundlagen bei
der Wahl von Wehr- oder Ersatzdiensten.
Genauso wichtig scheint es uns in diesem Rahmen aufzuklären über
konkrete Stellenangebote auch im Bereich der anderen Freiwilligendienste.
Geeignet dafür wären Berichte von ehemaligen oder aktuellen
Dienstleistenden.
- Wir
fordern größere Zuschüsse für
die Freiwilligendienste.
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