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Resolutionen von JiP 2003
Schule
SchülerInnen-Rechte / Schulen in freier Trägerschaft
LehrerInnenqualität / Schulgesetz LehrerInnenarbeitszeitmodell / Information über Zivildienst, Bund und andere Freiwilligendienste

Resolutionen
von JiP 2003

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SchülerInnen-Rechte

Präambel

Die Arbeit dieses Unterausschusses gründet sich auf den „Vierten Jahresbericht der Ombudsfrau für Schülervertretungen in Hamburg“. In ihrem Bericht schildert die Ombudsfrau Barbara Beutner, die sich dem Unterausschuss auch als Expertin zur Verfügung stellte, Missstände aus Sicht der SchülerInnen an Hamburger Schulen; darunter der Boykott schulpolitischen Engagements der Schülerinnen und Schüler durch den Lehrkörper, die Diskriminierung nicht-deutscher Klassenvertreterinnen und Klassenvertreter und die Verwehrung des Rechtes auf freie Religionsausübung.

Ausgangspunkt

Die Arbeit in der SchülerInnenvertretung ist Ausdruck ersten frühen (schul-) politischen Interesses und Engagements.

Verwehren Lehrerinnen und Lehrer der SchülerInnenvertretung, wie im Ombudsbericht dokumentiert, ihre im Hamburgischen Schulgesetz (HmbSG) gesicherten Rechte, wird die Arbeit der SchülerInnenvertretung boykottiert und das politische Interesse ihrer Mitglieder erstickt.

Dies könnte ein Grund für die beklagte „Politikmüdigkeit“ der Jugend sein und wäre deshalb zu bekämpfen.

Wir fordern die Abgeordneten der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg daher auf, diese Rechtsübertretungen der Lehrerinnen und Lehrer aufs Schärfste zu verurteilen und sich dafür einzusetzen, dass der demokratische Grundgedanke bereits bei den Jüngsten, in der Schule, Gültigkeit besitzt und seitens des Lehrkörpers vermittelt, ernstgenommen und gefördert wird.

Wir verlangen, dass alle Schülerinnen und Schüler von ihrem Mitspracherecht Gebrauch machen können, ohne sich durch ihre Lehrerinnen und Lehrer, wie im Ombudsbericht geschildert, eingeschüchtert, ignoriert oder verleumdet zu fühlen!

Forderungen

Wir fordern, dass die neutrale und anonyme Anlaufstelle der Ombudsfrau für SchülerInnenvertretungen erhalten bleibt und verstärkt publiziert wird, da sie eine wichtige Funktion zur Reflektion von SchülerInnenvertretungsarbeit darstellt.

Der diesjährige Ombudsbericht Frau Barbara Beutners belegt erneut, dass SchülerInnenvertretungen durch ihre LehrerInnen häufiger am Ausüben ihrer Pflichten gehindert werden.

Aufgrund dessen fordern wir, dass LehrerInnen, die SchülerInnen ihre Rechte verwehren, mit disziplinarischen Konsequenzen zu rechnen haben. Die Schulaufsicht muss sicherstellen, dass SchülerInnen nicht ihrer Grund- und Mitspracherechte beraubt werden.

Es muss gewährleistet werden, dass SchülerInnenvertretungen eigenverantwortlich, unabhängig und von ihren LehrerInnen als gewählte VertreterInnen der Schülerschaft akzeptiert arbeiten können!

KlassensprecherInnen wurden durch zurückgehaltene Einladung oder als einschüchternd empfundenes Verhalten ihrer LehrerInnen daran gehindert, sich in Klassenkonferenzen zu Wort zu melden.

Dem muss entgegengewirkt werden! LehrerInnen müssen ihrer Verpflichtung nachkommen und gerade den KlassensprecherInnen die Gelegenheit einräumen, in Klassenkonferenzen Stellungnahmen abzugeben. Wir verlangen, dass LehrerInnen zur Anerkennung des Vertretungsmandats der Klassen- bzw. SchülerInnenvertreterInnen verpflichtet werden und dieses ernstnehmen.

KlassensprecherInnen sind nicht die Ersatzordnungskräfte einer Klasse. Die LehrerInnen müssen begreifen, dass es nicht zu den Aufgaben einer Klassensprecherin / eines Klassensprechers zählt, für Ruhe zu sorgen, Regelverstöße zu melden oder sonst wie zu denunzieren.

Auch SchulleiterInnen dürfen sich nicht über das demokratische Gestaltungsrecht der SchülerInnenvertreterInnen hinwegsetzen. Bei solchen Rechtsübertretungen verlangen wir Konsequenzen!

Die im „Schulrecht Hamburg“ unter Nr. 1.2.6 festgelegten technischen Hilfsleistungen zur Unterstützung der Arbeit des Schülerrates dürfen selbigem keinesfalls verwehrt bleiben, sondern müssen uneingeschränkt nutzbar gemacht werden.

Das Postgeheimnis hat auch in der Schule Gültigkeit. Wird es durch Schulleitungen oder Sekretariate gebrochen oder wird die Post nur unvollständig an den SchülerInnenrat weitergeleitet, so muss dies dienstrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen!

Grund zahlreicher schulischer Konflikte ist die mangelnde Kommunikations-bereitschaft und das Fehlen einer Dialogkultur von LehrerInnen, SchülerInnen und Eltern.

Daher fordern wir, dass zwischen SchülerInnen und ihren LehrerInnen ein steter Dialog in Form eines Feedback-Bogens institutionalisiert wird. Mittels dieser Feedback-Bögen könnten die SchülerInnen ihren LehrerInnen Rückmeldung geben, was zum Einen Konflikten präventiv entgegenwirken könnte und zum Anderen Konfliktsituationen ausschlösse, wie sie im Ombudsbericht Frau Barbara Beutners beschrieben sind und Letztens zur Unterrichtsqualitätsförderung beitrügen:

SchülerInnen bemühten sich (zum Teil die fachliche Kompetenz ihrer Fachkraft anzweifelnd) durch Hinweise und Kritik den Unterricht mitzugestalten. Ihre LehrerInnen jedoch ignorierten dies oder taten es als böswillige Unterstellung oder Lüge ab. Dies ist keine Gesprächskultur, in der sich Konflikte dieser Art lösen lassen! Deshalb verlangen wir weiter eine höhere Faktorisierung von SchülerInnen-, Eltern- und LehrerInnen-Beratungsgesprächen im Lehrerarbeitszeitmodell (AZM), damit SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern der nötige Rahmen zur Entwicklung einer konfliktlösenden Gesprächskultur gewährleistet ist. Durch einen derartig gesicherten Rahmen, wäre auszuschließen, dass SchülerInnenvertreterInnen resignierend sich aus Konflikten oder gar ihrem Amt zurückziehen müssen, um dem Druck ihrer MitschülerInnen und LehrerInnen zu entgehen und nicht zwischen den Fronten zerrieben zu werden.

SchülerInnen nicht-deutscher Herkunft wurden, so dokumentiert der Ombudsbericht, durch ihre LehrerInnen vor der Klassengemeinschaft wegen ihrer Aussprache der Lächerlichkeit preisgegeben. Das ist zu verurteilen und zu ahnden! Auch muss die Religionsausübung bei Klausurversäumnissen als Entschuldigung akzeptiert werden, ganz gleich welche Religion ausgeübt wird. Das Nachschreiben der aufgrund eines Feiertages versäumten Klausur muss dem Schüler / der Schülerin gestattet sein.

SchülerInnen haben Rechte! Diese dürfen ihnen unter keinen Umständen abgesprochen werden!

Nicht in einem Rechtsstaat!

Nicht in einer Demokratie

Schulen in freier Trägerschaft

In Hamburg gibt es verschiedene Schulen in freier Trägerschaft. Dazu zählen unter anderem die konfessionellen Schulen und die Waldorfschulen. Die konfessionellen Schulen werden über die Kirchensteuer mitfinanziert, die meisten andren Schulen in freier Trägerschaft über Elternbeiträge.
All diese Schulen sind eine Bereicherung für Hamburg. Sie geben Eltern die Möglichkeit, ihrem Kind eine individuelle Bildung zukommen zu lassen. Da die Schüler dieser Schulen nicht voll vom staatlichem Schulsystem getragen werden, entlasten sie die Hansestadt Hamburg.
Durch steigende Kosten und ausbleibende Einnahmen (z.B. Rückgang der Kirchensteuer) sind diese Schulen in Gefahr. Dies führt zu größeren Klassen und weniger Lehrerstellen. In einigen Schulen müssen daher die Elternbeiträge erhöht werden. Dadurch bleibt einigen Schülern die Möglichkeit, diese Schulen zu besuchen, verwehrt.

Daher fordern wir:

Einhaltung des Wahlversprechens!

Das bedeutet:
Das Hamburgs Schulen in freier Trägerschaft 80% von dem, was die Stadt Hamburg für ihre Regelschüler ausgibt, bekommen sollen. Diese Mittel dürfen nicht bei den staatlichen Schulen gekürzt werden.
Nur so kann das Überleben dieser Schulen gesichert werden. Nur so kann es in Hamburg auch weiterhin ein vielfältiges Angebot an Schulformen geben.

Qualitätssicherung von LehrerInnen

  1. Prüfungen
  2. Weiterbildung
  3. Feedback-Bögen


Wir stellen fest, dass Lehrer nach ihrer Verbeamtung lediglich alle fünf Jahre auf ihrer fachliche Kompetenz geprüft werden. Dies erfolgt allerdings nur bis zum 50. Lebensjahr.

Es ist insofern problematisch, als dass dies ein Drittel ihrer gesamten Arbeitszeit betrifft und darüber hinaus das Durchschnittsalter Hamburger Lehrer sowieso über 50 Jahre liegt, so das zur Folge, dass wir von Lehrern Unterricht werden, die im Durchschnitt gesehen keiner Überprüfung mehr unterziehen müssen.
Das Ergebnis kennen wir!

Deshalb fordern wir:

  1. die Zeitspanne der Lehrerprüfungen von fünf auf drei Jahre zu verkürzen. Die sollte unangekündigt und bis zum Ende der Dienstzeit stattfinden.
  2. Wir stellen fest das Lehrer oft Defizite in pädagogisch und neuen median haben(z.b. in EDV)
    Deshalb fordern wir mehr Weiterbildung für betroffene Lehrer, wodurch der Unterricht verbessert werden kann, da Lehrer neue median benutzen.
  3. Wir stellen fest, dass Lehrer ihren Unterrichtsmethoden kaum rechtfertigen und nachweisen müssen. Mängel an fachlicher und pädagogischer Kompetenz auf..
    Deshalb fordern wir, Feedback-Bögen für Lehrer die von Schülern ausgefüllt werden. In diesen sollen fragen der fachlichen und pädagogischen Kompetenz enthalten.
    Wodurch auch die Weiterbildung von Lehrern möglichen sein sollte.


Schulgesetz

„§ 12 HmbSG
Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und Betreuung kranker Schülerinnen und Schüler

  1. Durch individuelle Integrationsmaßnahmen, Einrichtungen zur Beratung und Unterstützung von Eltern, Lehrkräften sowie zur Unterstützung und ergänzenden Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, durch Integrationsklassen und Sonderschulen werden die organisatorischen pädagogischen Rahmenbedingungen für die Förderung und Erziehung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf geschaffen. Allgemeine Schulen, Einrichtungen und Sonderschulen wirken enger Zusammenarbeit auf eine Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf den Unterricht der allgemeinen Schule hin. Kinder, Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden in Sonderschulen aufgenommen, wenn sich integrative Förderung nicht realisieren lässt.

  2. Sonderpädagogische Förderung durch Einrichtungen erfolgt grundsätzlich als individuelle Integrationsmaßnahme in der allgemeinen Schule. Sie kann angeordnet
    werden, wenn die Schülerinnen und Schüler durch Regelunterricht ihrer Stammschule nicht hinreichend sonderpädagogisch gefördert werden können.

  3. Vorübergehende schulersetzende Betreuung durch Einrichtungen ist zulässig, wenn Schülerinnen und Schüler zeitweise nicht am Unterricht ihrer Schule teilnehmen können. Diese Schüler und Schülerinnen gehören weiterhin ihrer Stammschule an.

  4. Die Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf, die Anordnung sonderpädagogischer Förderung und die Entscheidung über eine vorübergehende schulersetzende Betreuung erfolgen auf der Grundlage des Ergebnisses eines sonderpädagogischen Überprüfungsverfahrens nach Anhörung der Erziehungsberechtigten. Das Nähere zum Verfahren der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und zur Anordnung einer Betreuung, zu der Art und Dauer der Betreuung sowie zu der Zusammenarbeit von Schulen und Einrichtungen regelt der Senat durch Rechtsverordnung.

  5. Integrationsklassen zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf können als Regelangebot in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I eingerichtet werden, wenn dafür örtlich die räumlichen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen gegeben sind. Die Entscheidung trifft die zuständige Behörde. Entsprechende Anträge können von der Schulkonferenz oder von der Mehrheit der Erziehungsberechtigten der zu einer Schule gehörenden Schülerinnen und Schüler gestellt werden. Das Nähere über die Voraussetzungen und über das Aufnahmeverfahren regelt der Senat durch Rechtsverordnung.

  6. Schülerinnen und Schüler, die wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Erkrankung auf längere Zeit oder auf Dauer keine Schule besuchen können, werden im Haus- und Krankenhausunterricht schulisch betreut.

Zentralabitur:

Wir stellen fest: Ein Zentralabitur führt zu einer Angleichung des Lenrtempos und zu einer radikalen Angleichung der Inhalte. Auf individuelle Interessen und Problemlagen an den verschiedenen Schulen kann keine Rücksicht genommen werden. Der allgemeine Lehrplan sorgt schon heute dafür, dass bestimmte grundlegende Inhaltslinien verbindlich sind.

Wir fordern: Das Zentralabitur nicht einzuführen..


Rechtsverordnung:

Wir stellen fest, dass wichtige Elemente im Gesetz durch Rechtsverordnungen geregelt werden. Wir fordern, dass das Gesetz so geschrieben wird, dass Rechtsverordnungen nicht nötig sind. Wir wollen damit ein Mitspracherecht der Bürgerschaft bei grundlegenden Fragen erreichen.


Integrierte Haupt- und Realschulen

Wie stellen fest: Das der Schulversuch IHR einen positiven Einfluss auf die Hauptschüler hat.

Deshalb fordern wir: Dass das Projekt IHR zu einem Standart Angebot der Hamburger Schulen wird.


Lern- und Lehrmittelfreiheit

Wir stellen fest: Lern- und Lehrmittelfreiheit ist gut. Da jedoch die Wirklichkeit anders aussieht, wir zahlen jährlich sehr viel Geld für Kopien und Lektüren, so dass über eine Änderung der angeblichen Lern- und Lehrmittelfreiheit oder eine Umstrukturierung nachgedacht werden kann.

Wir fordern: Sollte die Lernmitteloffensive wie geplant umgesetzt werden, dürfen die Kosten für die Eltern, die versprochenen 60,00 € überschreiten. Für Geschwisterkinder muss es eine Sonderregelung geben. Außerdem muss das Einkommen der Eltern berücksichtigt werden. Es sollte eine einheitliche Lern- und Lehrmittelversorgung an allen Schulen geben, so dass die gleichen Bücher benutzt werden und so zum Beispiel Bücher an Geschwisterkinder weiter gegeben werden und bei einem Schulwechsel keine Probleme mehr entstehen. Dies soll auch für alle Schulen in freier Trägerschaft gelten.
Kinderlose sind in die Verantwortung zu ziehen, indem sie zum Beispiel den Beitrag oder zumindest einen Teilbeitrag zur Lern- und Lehrmittelbeschaffung erbringen.


Schülerausweise

Wir stellen fest:
Dass der aktuelle SchülerInnenausweis aus Papier sehr unpraktisch und leicht kaputt geht. Wobei er auch leicht fälschbar ist.

Deshalb fordern wir:
Einen Schülerausweis aus Plastik in form eines Führerschein Formats, für alle SchülerInnen.
Mit diesen Ausweis sollte es auch möglich sein beim ohne eine weitere Bestätigung eine HVV-Monat/Jahresskarte zu erwerben.


Gesamtschulen

Wir stellen fest:
Das durch Kürzungen der Gesamtschulen, der Sinn der Gesamtschule verloren geht, da SchülerInnen schlechter gefördert werden können.

Wir fordern deshalb:
Das die finanzielle Mittel nicht mehr gekürzt werden sollen bzw. wieder aufgestockt wird.
Da Gesamtschulen der Haupt- und Realschulen sowie Abiturienten betreut werden müssen. Durch Gesamtschulen wird auch die Integration gefördert, was im Interesse aller liegt.


LehrerInnenarbeitszeitmodell

„Mit der besonderen Förderung der Bildung“ will die FDP-Bürgerschaftsfraktion die Fähigkeit aller Menschen steigern, dass eigene Leben selbstverantwortlich zu gestalten.“
So kann man es auf der Bürgerschaftshomepage der FDP-Fraktion lesen. Leider mussten wir bei unserer Ausschussarbeit etwas Gegenteiliges feststellen. Die Förderung für kreatives bzw. individuelles Arbeiten wird durch das Lehrerarbeitszeitmodell in weitem Maße eingeschränkt. Eine ausgesprochen hohe Belastung der Lehrer zieht den Qualitätsverlust des Unterrichts an Hamburger Schulen nach sich.

Wir stellen fest, dass aus dem Lehrerarbeitszeitmodell folgende Punkte resultieren:

Anpassung des Lehrerberufs an andere Beamtenberufe (Stundenangleichung), wodurch die Lehrer höher belastet werden und die Unterrichtsqualität unweigerlich sinkt.

Unterschiedliche Arbeitsaufwandsbemessung der verschiedenen Fachlehrer durch vorgegebene Faktoren, die Faktorisierung der einzelnen Unterrichtsfächer sorgt für Unstimmigkeiten innerhalb der Kollegien.

Für außerschulische Aktivitäten wie Klassenreisen werden der Lehrkraft nur eine geringe Anzahl an Stunden vergütet, die dem Aufwand einer solchen nicht angemessen sind. Die unzureichende Vergütung für außerschulisches Engagement und die hohe Belastung der LehrerInnen werden in Zukunft keine Klassenreisen bzw. Projekte oder Wettbewerbe ermöglichen. Klassenreisen sind unumgänglich für die Bildung einer Klassengemeinschaft.

Vorgegebene Korrektur- bzw. Unterrichtsvorbereitungszeit, mit z.t. utopischen Zeitvorgaben. Aus den Zeitvorgaben für Unterrichtsvorbereitung und Korrektur werden anspruchslose und nicht individualitätsfördernde Klassenarbeiten bzw. Tests resultieren, da lange kreative Textarbeiten durch die Zeitvorgaben nicht vorzubereiten geschweige denn zu korrigieren sind. Durch diese Vorgaben sowie die hohe Belastung der LehrerInnen leidet die Unterrichtsqualität.

Transparenz der Lehrerarbeitszeit, welche für ein höheres Ansehen des Lehrerberufes sorgen soll. Die Arbeit in dem vom AZM vorgegebenen Zeitvorgaben wird zwar abgebildet, jedoch liegt die wirkliche Arbeitszeit bei weitem über dem, was die Vergütung des Lehrerarbeitzeitmodells dafür vorsieht.

Wir fordern:

Die sofortige Absetzung des Lehrerarbeitszeitmodells, da dieses durch die ungerechte Faktorisierung, utopische Zeitvorgaben zur Korrektur- bzw. Unterrichtsvorbereitungszeit sowie mangelnde Transparenz als unausgereiftes Modell auf den Schultern der LehrerInnen getestet wird und für eine viel höhere Belastung der LehrerInnen sorgt.

Falls das Modell nicht abgesetzt wird eine Einbeziehung der physischen sowie der psychischen Belastung der LehrerInnen, dies würde für eine etwas höhere Gerechtigkeit zwischen den LehrerInnen sorgen.

Klassenreisen sowie andere außerschulische Aktivitäten sollten durch Freistunden vergütet werden, dadurch werden endlich engagierte Lehrer belohnt.

Information über Zivildienst, Bund und andere Freiwilligendienste

Die Zeit nach der Schule:

1.a Wir stellen fest, dass, obwohl die Berufsinformation in den Schulen sehr ernst genommen wird, den Schülern bei der Entscheidung über Bund, Zivildienst oder andere Freiwilligendienste zu wenig geholfen wird.

2.a Wir stellen fest, dass, trotz der großen zivilgesellschaftlichen Bedeutung Freiwilligendienste zu wenig gefördert werden.

  1. Abgehende Schüler werden viel zu wenig über die rechtlichen Grundlagen der Verweigerung des Wehrdienstes oder die Arbeit beim Bund informiert.

  2. Die meisten Schüler wissen auch viel zu wenig über konkrete Stellenangebote von Zivildienstplätzen, vor allem in der näheren Umgebung ihrer Schule.

  3. Die Informationen über andere freiwillige Dienste, z. B. FÖJ, FSJ oder Auslandsdienste, sind mangelhaft.

2.1 Das Angebot für Stellen des Freiwilligen Ökologischen Jahres ist auf Grund der zu geringen Förderung zu klein, nämlich nur 26 Stellen in Hamburg.

Wir fordern deshalb:

  1. Wir fordern deshalb für alle Abschlussklassen Informationsveranstaltungen, Broschüren und Thematisierung im Unterricht oder während der regulären Berufsinformation über rechtliche Grundlagen bei der Wahl von Wehr- oder Ersatzdiensten.
    Genauso wichtig scheint es uns in diesem Rahmen aufzuklären über konkrete Stellenangebote auch im Bereich der anderen Freiwilligendienste.
    Geeignet dafür wären Berichte von ehemaligen oder aktuellen Dienstleistenden.

  2. Wir fordern größere Zuschüsse für die Freiwilligendienste.



Was ist aus den Forderungen geworden?
Hier gibt's die Erfolge und Niederlagen!

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