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Haushalt
Schulausstattung
Wir haben
an vielen Schulen Mängel in folgenden Bereichen festgestellt:
- Dächer
(gesundheitsschädigend durch Asbest)
- Schimmelbefall
(an sanitären Anlagen, Decken, Mauern und Turnhallen)
- Unebener
Asphalt (auf den Schulhöfen)
- Möbel
(kaputt und zusammenfallend)
- Kantinen
(nicht vorhanden oder schlecht ausgestattet)
- Pausenhallen
(nicht vorhanden bzw. zu klein)
- Raummangel
(Klassenräume übernehmen Kursräume)
- Haushaltsmaterialien
(zu wenige vorhanden)
- Sporthallen
(zu klein, zu wenige Geräte)
- Sitzbänke
auf dem Hof (kaputt und verletzend durch Holzsplitter)
Aufgrund
dieser Mängel und noch anderer fordern wir mehr Geld vom Staat.
SchülerInnenaustausch-Förderung
Wir finden,
dass jede Schule einen "freiwilligen" SchülerInnenaustausch
anbieten sollte, weil es die Sprachkenntnisse eines jeden Schülers/einer
jeden Schülerin verbessern kann.
Außerdem lernen SchülerInnen somit andere Länder und Kulturen
kennen.
Vor allem an Haupt- und Realschulen sollte so ein Austausch-Programm noch
eingeführt werden; an fast allen Gymnasien findet es glücklicherweise
schon statt.
Dabei sollte jedeR SchülerIn die Chance haben, an einem Schüleraustausch
teilzunehmen. Sollte einE SchülerIn es sich finanziell nicht leisten
können, muss der Staat, wenn nicht anders möglich, Unterstützung
entgegenbringen.
LehrerInnenmangel
Viele Unterrichtsstunden
fallen aus, weil fehlende LehrerInnen nicht vertreten werden können.
Die SchülerInnen verpassen dadurch den nötigen Lernstoff.
Diese versäumte Unterrichtszeit kann nicht mehr nachgeholt werden.
Aus diesem Grunde fordern wir, dass alle nicht besetzten LehrerInnenstellen
ausgefüllt werden. Auch der LehrerInnenmangel in Schulkursen sollte
abgeschafft werden. Die Kurse sind meist überfüllt mit SchülerInnen,
weil nicht genügend LehrerInnen vorhanden sind. 590 Lehrplätze
sind nicht belegt. Unser Vorschlag wäre deshalb, die GymnasiallehrerInnen
in den - mittlerweile abgeschafften - "Raabtopf" zu werfen.
So können sie in Haupt-, Real- und Sonderschulen eingesetzt werden.
Wir stellen
fest:
Zwischen
der Arbeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen und dem ersten
Arbeitsmarkt klafft eine riesige Lücke. Viele möchten mehr leisten
als in einer Werkstatt, schaffen aber keine übliche Berufsausbildung.
Da richteten vor kurzem Gewerbeschulen sogenannte Berufsvorbereitungsjahre
mit einer Teilqualifizierung (BVJ-TQ) als dreijährigen Bildungsgang
ein. Dort können SchulabgängerInnen ohne Hauptschulabschluss
z.B. den Beruf des HausmeisterInnen-Gehilfen lernen. Eine große
Chance für lern-, körper- oder geistig behinderte Jugendliche.
Aber die brauchen dazu natürlich mehr Zeit als HauptschülerInnen.
Ganz aktuell erfuhren wir davon, dass die Behörde für Bildung
und Sport nun diesen dreijähreigen Bildungsgang auf ein Jahr kürzen
will. Das würde gerade für die schwachen TeilnehmerInnen ein
Scheitern garantieren und muss verhindert werden.
Noch am 15.November versprach Senator Lange vor der SchülerInnenkammer,
dass dieser Bereich für behinderte SchülerInnen keine Kürzung
zu erwarten habe, sondern noch weiter ausgebaut werden sollte.
An dieses Versprechen wollen wir erinnern.
Wir fordern:
Das BVJ-TQ
bleibt grundsätzlich in der bisherigen Form als dreijähriger
Bildungsgang bestehen. Alle SchülerInnen dieser Klassen können
ohne Antrag ihre Ausbildung nach drei Jahren abschließen.
Gesamtschulen
Feststellung:
Die
zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel für die Gesamtschulen
sollen gekürzt werden.
Forderung:
Die
an den Gesamtschulen zur Verfrühung stehenden finanziellen Mittel
sollen nicht gekürzt werden, da die Gesamtschulen Haupt- Realschulen
sowie AbiturientInnen betreuen müssen, während an den anderen
Schulformen nur Haupt- RealschülerInnen oder AbiturientInnen betreut
werden.
Inhalte
Wir
stellen ein überaus großes Defizit an politischem Wissen fest,
was unserer Meinung nach der Grund für die auffallende Politikmüdigkeit
in Hamburg ist.
Deshalb
fordern wir, die Einführung von politischem Unterricht ab der 5.
Klasse, unter Einbeziehung von tagesaktuellen Themen und Geschehnissen.
Dies könnte in Form eines in drei Stufen gegliederten Unterrichtssystem
stattfinden.
Wir unterteilen hier in die erste Stufe, welche sich mit der fünften
und sechsten Klasse befasst, in die zweite Stufe, welche siebte, achte
und neunte Klasse einbezieht und in die dritte Stufe, welche die gesamte
Oberstufe, sprich zehnte bis dreizehnte Klassenstufe abdeckt.
- Hierbei
ist in der ersten Stufe der Akzent auf "spielerische" Grundlagenvermittlung
von Demokratie, sowie vereinzelter Bearbeitung von aktuellen Themen
gesetzt.
- In der
zweiten Stufe ist der Fokus auf eine umfassendere Grundlagenvermittelung
gesetzt sowie praxisorientiert. Dies könnte durch einen verbindlichen
Besuch der Hamburger Bürgerschaft zu einen, für SchülerInnen
interessanten Thema, verwirklicht werden. Hierzu fordern wir ausserdem
das Recht auf einen Redebeitrag pro Besuchsgruppe, welcher auf schulischer
Ebene als Folgeleistung honorierbar wäre (eventuelle Urkunde, oder
Notenaufwertung).
- Die dritte
Stufe beinhaltet erstens, eine Festigung des allgemeinen Demokratieverständnisses
und zweitens weitere Praxisübungen.
Diese könnten fächerübergreifend durchgeführt werden.
Drittens sollte hier über Parteiprogramme, amtierende Parteien,
sowie über den gesamten Wahlablauf diskutiert, bzw., debattiert
werden.
Qualitätssicherung
Wir
stellen fest, dass LehrerInnen nach ihrer Verbeamtung lediglich alle 5
Jahre auf ihre fachliche Kompetenz geprüft werden. Dies erfolgt allerdings
nur bis zum 50. Lebensjahr.
Es ist insofern problematisch, als dass dies ein Drittel ihrer gesamten
Arbeitszeit betrifft und darüber hinaus das Durchschnittsalter Hamburger
LehrerInnen sowieso über 50 Jahre liegt, so dass zur Folge, dass
wir von LehrerInnen unterrichtet werden, die sich im Durchschnitt gesehen
keiner Überprüfung mehr unterziehen müssen. Das Ergebnis
kennen wir. LehrerInnen haben nur noch mäßiges Interesse an
der Schule bzw. an ihrer Arbeit. Aber wie sollen solche LehrerInnen SchülerInnen
für eine Sache begeistern, an dem sie selbst kein Interesse mehr
haben?
Deshalb
fordern wir, die Zeitspanne der LehrerInnenprüfungen von 5 auf 3
Jahre zu verkürzen. Dies sollte unangekündigt und bis zum Ende
der Dienstzeit stattfinden.
Doch
es soll nicht nur seitens der Behörde, sondern auch von der Seite
der SchülerInnen in Form eines "LehrerInnen-Zeugnis" (Feedback-Bögen)
geschehen. Sollte sich als dessen Ergebnis heraus kristallisieren, dass
einE LehrerIn ernsthafte Probleme damit hat, den Unterrichtsstoff verständlich
zu vermitteln, sollte er/sie dazu verpflichtet werden eine pädagogische
Fortbildung zu machen.
Verbindlich
für alle LehrerInnen sollte gelten, alle zwei Jahre einer Fortbildung
in Pädagogik und Rhetorik beizuwohnen. Dies kann oder sollte auch
am Wochenende oder den Schulferien geschehen. Hierbei sollte beachtet
werden, dass LehrerInnen offiziell nur 30 Tage Urlaub haben, die gesamten
Schulferien aber 3 Monate beträgt.
SchülerInnenbüro
Wir
stellen fest, dass der schulpolitische Informationsfluss in Hamburg teilweise
schlecht ist. Diese Folgerung ziehen wir aus einer Befragung der Teilnehmer
von Jugend im Parlament 2002, wobei sich viele selbst zu der Veranstaltung
informiert hatten.
Deshalb
fordern wir:
Ein
staatlich finanziertes SchülerInnenbüro, dass verbindliche Informationen
an alle Schule weiterleitet. Dieses SchülerInnenbüro könnte
in der bereits vorhandenen SchülerInnenkammer (skh) lokalisiert,
bzw. ausgebaut und angeschlossen werden. Dieses Büro würde die
SchülerInnenvertretung in ganz Hamburg erleichtern! Die angestellte
Person in dem SchülerInnenbüro sollte nicht ehrenamtlich arbeiten.
Schulorganisation
Nichteinrichtung
der Fachoberschulen und Berufsfachschulen
Da
die Handels- und Handwerkskammer scheinbar nicht bekannt geben will, um
was für Ausbildungsplätze es sich bei den 1500 freien Ausbildungsplätzen
handelt, muss man davon ausgehen, dass diese entweder gar nicht vorhanden
sind, die Kammern selbst nicht wissen, um was für Ausbildungsplätze
es sich handelt, oder aber es sich wirklich um Ausbildungsplätze
in Tankstellen, Metzgereibetrieben oder Reinigungsfirmen handelt, wie
aus der Presse zu entnehmen war. Diese Ausbildungsplätze sind unbeliebt
und nicht vergleichbar mit einer Ausbildung auf der FOS.
Die
Informationen der betroffenen SchülerInnen, LehrerInnen, SchulleiterInnen,
Kreise und Kammern hat zu spät bzw. erst durch die Presse stattgefunden.
Dies nimmt den SchülerInnen die Chance sich rechtzeitig sich rechtzeitig
um einen anderen Ausbildungsplatz zu kümmern. Die Nicht-Informierung
der Gremien lässt auf einen unüberlegten Schnellschuss schließen.
Wir
halten es für fraglich, ob die freien Ausbildungsplätze den
Wünschen der SchülerInnen entsprechen, die größtenteils
auch noch zu jung sind um in eine Ausbildung zu gehen.
Deswegen
fordern wir den Verbleib der FOS und BFS im vollen jetzigen Umfang.
SchülerInnenaustausch
SchülerInnenaustausch
fördert Fähigkeiten, die die Schule nicht vermittelt. Dazu gehören
interkulturellen Verständnis, Konfliktlösungsbereitschaft, Verbesserung
der Kommunikationsfähigkeiten und das Erlernen vom Fremdsprachen.
Die Möglichkeit, an einem Austauschprogramm teilzunehmen, sollte
allen SchülerInnen - nicht nur Gymnasiasten - offen stehen.
Wir fordern:
Es
muss an jeder Schule bekannt gemacht werden, dass es das Parlamentarische
Patenschaftsprogramm gibt, besonders an Haupt- und Realschulen.
Schulen
sollten mit Austauschorganisationen zusammenarbeiten um die NeuntklässlerInnen
über Austauschangebote zu informieren.
Langfristiger
SchülerInnenaustausch sollte an Haupt- und Realschulen mit ähnlichen
Projekten wie am Gymnasium ("11. Klassen im Ausland") finanziell
gefördert werden, d. h. die SchülerInnen sollten das Geld beantragen
dürfen, wenn sie nach ihrem Schulabschluss ein Schuljahr im Ausland
verbringen, um die Zeit bis zur Ausbildung zu überbrücken.
SchülerInnenausweise
Die
aktuellen SchülerInnenausweise aus Papier sind unpraktisch, leicht
fälschbar und gehen leicht kaputt.
Wir
fordern wie im letzten Jahr auch (Drucksache 16/5090, Anlage 2) PlastikschülerInnenausweise
im Führerscheinformat an allen Schulen.
Die SchülerInnenausweise können durch Sponsoring (Werbung auf
der Rückseite) finanziert werden.
Das Projekt wurde an einigen Schulen, z. B. Matthias-Claudius-Gymnasium,
schon erfolgreich durchgeführt.
Tut-Stunden
Da
es nicht genügend Tut- bzw. KlassenlehrerInnenstunden gibt, müssen
oft Fachstunden benutzt werden, um Probleme zu klären. Hierbei kommen
entweder die Besprechung klasseninterner Probleme oder der Fachunterricht
zu kurz.
Wir fordern:
Eine
wöchentliche KlassenlehrerInnenstunde in den Klassen 5-10 und in
der Oberstufe regelmäßige Tut-Stunden.
Die
SchülerInnen sollen in den KlassenlehrerInnenstunden auch über
ihre Rechte und Möglichkeiten zur Mitbestimmung an der Schule aufgeklärt
werden.
Klassenstärken
Die
Klassen sind teilweise zu groß, dadurch ist eine Förderung
der einzelnen SchülerInnen nicht mehr individuell möglich. Die
LehrerInnen verlieren den Überblick über die Klasse und die
Benotung wird willkürlich. Den SchülerInnen wird die Möglichkeit
zur umfangreichen mündlichen Beteiligung genommen.
Wir
fordern eine Herabsetzung der Klassenstärken.
Kooperation zwischen Schulen
Kurse
kommen an einzelnen Schulen oft nicht zustande. Da die KoordinatorInnen
nicht ausreichend kommunizieren, müssen die SchülerInnen sich
selbst um die Belegung des entsprechenden Kurses an einer anderen Schule
kümmern. Die SchülerInnen werden jedoch nicht informiert, wo
welche Kurse stattfinden.
Wir fordern:
Ein
Kursverzeichnis über alle Hamburger gymnasialen Oberstufen soll am
Anfang jedes Schuljahres erstellt werden und für jedeN SchülerIn
einsehbar an jeder Schule ausliegen, so dass der/die SchülerIn überprüfen
kann, ob die gewünschten Kurse an anderen Schulen zustande kommen
und für ihn/sie in Frage kommen.
Die
Oberstufen sollten mehr zusammenarbeiten, um Kurse anbieten zu können.
Wenn
mehrere Oberstufen zusammenarbeiten sollen SchülerInnen an beiden
Schulen über Unterrichtsausfall informiert werden, damit sie sich
nicht umsonst auf den Weg zum jeweiligen Kurs machen
(Beispiel: digitaler Vertretungsplan am Gymnasium Allee).
SchülerInnen haben Rechte
Präambel
Betrachtet
man einmal detailliert eine durchschnittliche Hamburger Schule, so stößt
man auf veraltete Lehrbücher, überfüllte Klassen und wundert
sich über den erheblichen Unterrichtsausfall. Der Versuch der SchülerInnen
durch aktives Engagement den moralischen und physischen Zustand der Schule
zu verbessern, soll, so scheint es, durch systematisches Desinformieren
und Ausgrenzen unterbunden werden.
Wir möchten
entschieden auf unsere Rechte als Schüler hinweisen und im Folgenden
unsere speziellen Anliegen offen legen.
1.
Informationsfluss an Schulen
Wir stellen
fest:
Grundvoraussetzung für eine aktive SchülerInnenbeteiligung an
schulrelevanten Entscheidungen und Richtliniensetzungen ist der freie
Austausch von Informationen.
Wir fordern:
SchülerInnen müssen rechtzeitig über schulische Vorgänge,
Entscheidungen und Pläne informiert werden und es muss ihnen Gelegenheit
zur Stellungnahme gegeben werden (Implementierung der bestehenden rechtlichen
Grundlagen). SchülerInnen sind zu Jahresanfang vom Klassenlehrer/von
der Klassenlehrerin über ihre Rechte zu informieren.
2.
Konferenzen, Ausschüsse und Gremien
Wir stellen
fest:
Die meisten Konferenzen werden aus schulorganisatorischen Gründen
in der Regel direkt im Anschluss an den Unterricht abgehalten und sind
somit für viel Eltern zeitlich ungünstig gelegen.
Der Schulkonferenz kommt längst nicht der gedachte Charakter als
oberstes schulisches Beratungs- und Beschlussgremium zu. Sie wird vornehmlich
von der LehrerInnenkonferenz dominiert.
Wir fordern:
Der Schulkonferenz muss endlich die ihr zustehende Bedeutung zuteil werden.
Für
die Beteiligung an Klassenkonferenzen fordern wir das folgende:
Bei der Zusammensetzung der pädagogischen Jahresanfangskonferenz
müssen die für das Schuljahr gewählten Klassen-ElternvertreterInnen
und die jeweiligen KlassensprecherInnen eingeladen werden. Bei klassenübergreifenden
pädagogischen Jahresanfangskonferenzen ist aus jeder Klasse jeweils
einE Eltern/SchülerInnen-VertreterIn zu entsenden.
Die Beteiligung
von SchülerInnen soll dabei helfen mögliche Konfliktpotentiale
zu umgehen und einen genaueren Interessensüberblick zu skizzieren.
SchülerInnenratmitgliedern
muss die Möglichkeit gegeben werden an Fachschaftskonferenzen teilzunehmen.
Dabei soll es weniger um die Lehrplanfestsetzung als vielmehr um deren
Anwendung und Umsetzung.
Für
die Beteiligung an Disziplinarkonferenzen fordern wir das folgende:
Auf Wunsch
der Betroffenen oder deren Elternteil können zwei Klassen - Elternvertreter
und die jeweiligen KlassensprecherInnen beratend teilnehmen.
Die
Gründung eines Konfliktausschusses (2 LehrerInnen, 2 ElternvertreterInnen,
3 SchülerInnenratsmitglieder, Schulleiter).
Dieser Konfliktausschuss kann bei Disziplinarverfahren von allen Beteiligten
angerufen werden. Er muss tätig werden bei Schulstrafen (Abschulung).
Nachdem der Konfliktausschuss getagt hat, teilt er der Klassenkonferenz
sein Votum mit und berät dieses.
Für
die Zeugniskonferenz fordern wir folgendes:
Klassen-ElternvertreterInnen und KlassensprecherInnen ist mindestens 7
Tage vor der Konferenz in Form eines Notenspiegels Auskunft über
den Leistungsstand der Klasse/ Kurs zu geben. Stellungnahmen können
schriftlich eingereicht werden und sind vor der Konferenz zu verlesen.
(Bezug auf HmbSG §62 [3])
3. SchülerInnenvertretung
Wir stellen
fest:
Die meisten
Hamburger SchülerInnenvertretungen bekommen von ihren Schulen keinen
festen Etat gestellt und haben oftmals keinen eigenen SV - Raum.
Daher
fordern wir:
Jede SchülerInnenvertretung
bekommt für ihre Arbeit einen festen Übertragbaren Jahresbetrag
in Höhe von 3,- € pro SchülerIn. Dieses Geld ist bei Bedarf
(Anschaffungen für die gesamte SchülerInnenschaft und die SV
- Arbeit) von der Schule vorzufinanzieren und anschließend von der
SV zu belegen.
Jede
Schule stellt ihrer SchülerInnenvertretung einen Raum (der bei Raummangel
auch von anderen SchülerInnengruppen genutzt werden kann) zur Verfügung.
In diesem Raum müssen abschließbare Schränke und ein Arbeitstisch
vorhanden sein bzw. angeschafft werden. Ein SV-Raum ist wesentlich für
kontinuierliche SV-Arbeit und dient als Arbeitsstätte, Archiv und
Ansprechpunkt.
Die SV bekommt einen eigenen Schlüssel für diesen Raum.
Des
weiteren sollen diese Bedienungen auch für die SchülerInnenzeitungen
geltend gemacht werden.
4.
Transparente Notengebung und Unterrichtsmitgestaltung
Wir stellen
fest:
SchülerInnen
werden nicht ausreichend über Notenzwischenstände, Benotungskriterien
und Unterrichtsgestaltung informiert.
Wir
fordern mehr Transparenz durch:
- Offenlegung
der generellen Benotungskriterien
- Regelmäßige
Bekanntgabe der mündlichen Zwischennoten. Diese sind mindestens
3 mal pro Halbjahr unaufgefordert mitzuteilen.
Wir stellen
fest:
In den Lehrplänen
gilt generell, dass nur zwei Drittel des zur Verfügung stehenden
Unterrichts für verbindliche Themen vorgesehen sind.
Wir fordern:
Die SchülerInnen
sind an der Gestaltung des anderen Drittels aktiv zu beteiligen.
Die
Erfahrung lehrt uns, dass SchülerInnen, die von SchülerInnen
unterrichtet werden den gelehrten Stoff besser verstehen und behalten
können. Auch LehrerInnen profitieren vom Wissen der SchülerInnen.
Leider findet diese Form des Unterrichts viel zu selten statt.
Wir
fordern mehr SchülerInnenbeteiligung am Unterricht:
"SchülerInnen übernehmen eigenverantwortlich den Unterricht.
Im Rahmen einer Präsentationsarbeit gestalten SchülerInnen selbstständig
(mit Unterstützung des Lehrers/der Lehrerin) eine Unterrichtseinheit.
Es handelt sich dabei nicht um ein klassisches Referat, sondern um eigenes
Unterrichten mit Aufgaben für die MitschülerInnen und einer
eigenen (alternativen) Unterrichtsgestaltung." (S. Drucksache 16/5090)
Die
Schule unterstützt Arbeitsgemeinschaften und Nachhilfeforen in denen
SchülerInnen andere SchülerInnen unterrichten.
SchülerInnen
haben die Möglichkeit LehrerInnen in Form einer Fortbildung (Schulinterner
Lehrerfortbildung) in bestimmten Bereichen zu unterrichten (Bsp. SchülerInnen
unterrichten LehrerInnen wie man mit dem Computer und dem Internet umgeht).
5. Feedback und Tut-Stunde
Wir stellen
fest:
LehrerInnen
müssen ihre Unterrichtsmethoden kaum rechtfertigen und weisen oftmals
Mängel an fachlicher und pädagogischer Kompetenz auf.
Wir fordern:
Zur Förderung
der fachlichen Kompetenz und pädagogischen Fähigkeiten werden
regelmäßige Fortbildungen abgehalten.
Diese Fortbildungen müssen von der Schule finanziert werden und sollten
mit so wenig Unterrichtsausfall wie möglich verbunden sein.
Einmal
pro Halbjahr muss jedeR LehrerIn eine Stunde zur Verfügung stellen,
in der Fragebögen zum Unterricht des Lehrers/der Lehrerin verteilt
werden. Diese sind anonym auszufüllen, von SchülerInnen auszuwerten
und anschließend zu besprechen (Kritik positiv formulieren).
Wir
fordern, um klasseninterne Angelegenheiten zu besprechen, dass Tut-Stunden
bzw. Klassenratstunden beibehalten beziehungsweise eingerichtet werden.
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