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Resolutionen von JiP 2002
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Schulorganisation / SchülerInnen haben Rechte

Resolutionen
von JiP 2002

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Haushalt

Schulausstattung

Wir haben an vielen Schulen Mängel in folgenden Bereichen festgestellt:

  • Dächer (gesundheitsschädigend durch Asbest)
  • Schimmelbefall (an sanitären Anlagen, Decken, Mauern und Turnhallen)
  • Unebener Asphalt (auf den Schulhöfen)
  • Möbel (kaputt und zusammenfallend)
  • Kantinen (nicht vorhanden oder schlecht ausgestattet)
  • Pausenhallen (nicht vorhanden bzw. zu klein)
  • Raummangel (Klassenräume übernehmen Kursräume)
  • Haushaltsmaterialien (zu wenige vorhanden)
  • Sporthallen (zu klein, zu wenige Geräte)
  • Sitzbänke auf dem Hof (kaputt und verletzend durch Holzsplitter)

Aufgrund dieser Mängel und noch anderer fordern wir mehr Geld vom Staat.


SchülerInnenaustausch-Förderung

Wir finden, dass jede Schule einen "freiwilligen" SchülerInnenaustausch anbieten sollte, weil es die Sprachkenntnisse eines jeden Schülers/einer jeden Schülerin verbessern kann.
Außerdem lernen SchülerInnen somit andere Länder und Kulturen kennen.
Vor allem an Haupt- und Realschulen sollte so ein Austausch-Programm noch eingeführt werden; an fast allen Gymnasien findet es glücklicherweise schon statt.
Dabei sollte jedeR SchülerIn die Chance haben, an einem Schüleraustausch teilzunehmen. Sollte einE SchülerIn es sich finanziell nicht leisten können, muss der Staat, wenn nicht anders möglich, Unterstützung entgegenbringen.


LehrerInnenmangel

Viele Unterrichtsstunden fallen aus, weil fehlende LehrerInnen nicht vertreten werden können. Die SchülerInnen verpassen dadurch den nötigen Lernstoff.
Diese versäumte Unterrichtszeit kann nicht mehr nachgeholt werden.
Aus diesem Grunde fordern wir, dass alle nicht besetzten LehrerInnenstellen ausgefüllt werden. Auch der LehrerInnenmangel in Schulkursen sollte abgeschafft werden. Die Kurse sind meist überfüllt mit SchülerInnen, weil nicht genügend LehrerInnen vorhanden sind. 590 Lehrplätze sind nicht belegt. Unser Vorschlag wäre deshalb, die GymnasiallehrerInnen in den - mittlerweile abgeschafften - "Raabtopf" zu werfen.
So können sie in Haupt-, Real- und Sonderschulen eingesetzt werden.

Wir stellen fest:

Zwischen der Arbeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen und dem ersten Arbeitsmarkt klafft eine riesige Lücke. Viele möchten mehr leisten als in einer Werkstatt, schaffen aber keine übliche Berufsausbildung. Da richteten vor kurzem Gewerbeschulen sogenannte Berufsvorbereitungsjahre mit einer Teilqualifizierung (BVJ-TQ) als dreijährigen Bildungsgang ein. Dort können SchulabgängerInnen ohne Hauptschulabschluss z.B. den Beruf des HausmeisterInnen-Gehilfen lernen. Eine große Chance für lern-, körper- oder geistig behinderte Jugendliche. Aber die brauchen dazu natürlich mehr Zeit als HauptschülerInnen.
Ganz aktuell erfuhren wir davon, dass die Behörde für Bildung und Sport nun diesen dreijähreigen Bildungsgang auf ein Jahr kürzen will. Das würde gerade für die schwachen TeilnehmerInnen ein Scheitern garantieren und muss verhindert werden.
Noch am 15.November versprach Senator Lange vor der SchülerInnenkammer, dass dieser Bereich für behinderte SchülerInnen keine Kürzung zu erwarten habe, sondern noch weiter ausgebaut werden sollte.
An dieses Versprechen wollen wir erinnern.

Wir fordern:

Das BVJ-TQ bleibt grundsätzlich in der bisherigen Form als dreijähriger Bildungsgang bestehen. Alle SchülerInnen dieser Klassen können ohne Antrag ihre Ausbildung nach drei Jahren abschließen.


Gesamtschulen

Feststellung:

Die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel für die Gesamtschulen sollen gekürzt werden.

Forderung:

Die an den Gesamtschulen zur Verfrühung stehenden finanziellen Mittel sollen nicht gekürzt werden, da die Gesamtschulen Haupt- Realschulen sowie AbiturientInnen betreuen müssen, während an den anderen Schulformen nur Haupt- RealschülerInnen oder AbiturientInnen betreut werden.


Inhalte

Wir stellen ein überaus großes Defizit an politischem Wissen fest, was unserer Meinung nach der Grund für die auffallende Politikmüdigkeit in Hamburg ist.

Deshalb fordern wir, die Einführung von politischem Unterricht ab der 5. Klasse, unter Einbeziehung von tagesaktuellen Themen und Geschehnissen.
Dies könnte in Form eines in drei Stufen gegliederten Unterrichtssystem stattfinden.
Wir unterteilen hier in die erste Stufe, welche sich mit der fünften und sechsten Klasse befasst, in die zweite Stufe, welche siebte, achte und neunte Klasse einbezieht und in die dritte Stufe, welche die gesamte Oberstufe, sprich zehnte bis dreizehnte Klassenstufe abdeckt.

  • Hierbei ist in der ersten Stufe der Akzent auf "spielerische" Grundlagenvermittlung von Demokratie, sowie vereinzelter Bearbeitung von aktuellen Themen gesetzt.

  • In der zweiten Stufe ist der Fokus auf eine umfassendere Grundlagenvermittelung gesetzt sowie praxisorientiert. Dies könnte durch einen verbindlichen Besuch der Hamburger Bürgerschaft zu einen, für SchülerInnen interessanten Thema, verwirklicht werden. Hierzu fordern wir ausserdem das Recht auf einen Redebeitrag pro Besuchsgruppe, welcher auf schulischer Ebene als Folgeleistung honorierbar wäre (eventuelle Urkunde, oder Notenaufwertung).

  • Die dritte Stufe beinhaltet erstens, eine Festigung des allgemeinen Demokratieverständnisses und zweitens weitere Praxisübungen.
    Diese könnten fächerübergreifend durchgeführt werden. Drittens sollte hier über Parteiprogramme, amtierende Parteien, sowie über den gesamten Wahlablauf diskutiert, bzw., debattiert werden.


Qualitätssicherung

Wir stellen fest, dass LehrerInnen nach ihrer Verbeamtung lediglich alle 5 Jahre auf ihre fachliche Kompetenz geprüft werden. Dies erfolgt allerdings nur bis zum 50. Lebensjahr.
Es ist insofern problematisch, als dass dies ein Drittel ihrer gesamten Arbeitszeit betrifft und darüber hinaus das Durchschnittsalter Hamburger LehrerInnen sowieso über 50 Jahre liegt, so dass zur Folge, dass wir von LehrerInnen unterrichtet werden, die sich im Durchschnitt gesehen keiner Überprüfung mehr unterziehen müssen. Das Ergebnis kennen wir. LehrerInnen haben nur noch mäßiges Interesse an der Schule bzw. an ihrer Arbeit. Aber wie sollen solche LehrerInnen SchülerInnen für eine Sache begeistern, an dem sie selbst kein Interesse mehr haben?

Deshalb fordern wir, die Zeitspanne der LehrerInnenprüfungen von 5 auf 3 Jahre zu verkürzen. Dies sollte unangekündigt und bis zum Ende der Dienstzeit stattfinden.

Doch es soll nicht nur seitens der Behörde, sondern auch von der Seite der SchülerInnen in Form eines "LehrerInnen-Zeugnis" (Feedback-Bögen) geschehen. Sollte sich als dessen Ergebnis heraus kristallisieren, dass einE LehrerIn ernsthafte Probleme damit hat, den Unterrichtsstoff verständlich zu vermitteln, sollte er/sie dazu verpflichtet werden eine pädagogische Fortbildung zu machen.

Verbindlich für alle LehrerInnen sollte gelten, alle zwei Jahre einer Fortbildung in Pädagogik und Rhetorik beizuwohnen. Dies kann oder sollte auch am Wochenende oder den Schulferien geschehen. Hierbei sollte beachtet werden, dass LehrerInnen offiziell nur 30 Tage Urlaub haben, die gesamten Schulferien aber 3 Monate beträgt.


SchülerInnenbüro

Wir stellen fest, dass der schulpolitische Informationsfluss in Hamburg teilweise schlecht ist. Diese Folgerung ziehen wir aus einer Befragung der Teilnehmer von Jugend im Parlament 2002, wobei sich viele selbst zu der Veranstaltung informiert hatten.

Deshalb fordern wir:

Ein staatlich finanziertes SchülerInnenbüro, dass verbindliche Informationen an alle Schule weiterleitet. Dieses SchülerInnenbüro könnte in der bereits vorhandenen SchülerInnenkammer (skh) lokalisiert, bzw. ausgebaut und angeschlossen werden. Dieses Büro würde die SchülerInnenvertretung in ganz Hamburg erleichtern! Die angestellte Person in dem SchülerInnenbüro sollte nicht ehrenamtlich arbeiten.


Schulorganisation

Nichteinrichtung der Fachoberschulen und Berufsfachschulen

Da die Handels- und Handwerkskammer scheinbar nicht bekannt geben will, um was für Ausbildungsplätze es sich bei den 1500 freien Ausbildungsplätzen handelt, muss man davon ausgehen, dass diese entweder gar nicht vorhanden sind, die Kammern selbst nicht wissen, um was für Ausbildungsplätze es sich handelt, oder aber es sich wirklich um Ausbildungsplätze in Tankstellen, Metzgereibetrieben oder Reinigungsfirmen handelt, wie aus der Presse zu entnehmen war. Diese Ausbildungsplätze sind unbeliebt und nicht vergleichbar mit einer Ausbildung auf der FOS.

Die Informationen der betroffenen SchülerInnen, LehrerInnen, SchulleiterInnen, Kreise und Kammern hat zu spät bzw. erst durch die Presse stattgefunden. Dies nimmt den SchülerInnen die Chance sich rechtzeitig sich rechtzeitig um einen anderen Ausbildungsplatz zu kümmern. Die Nicht-Informierung der Gremien lässt auf einen unüberlegten Schnellschuss schließen.

Wir halten es für fraglich, ob die freien Ausbildungsplätze den Wünschen der SchülerInnen entsprechen, die größtenteils auch noch zu jung sind um in eine Ausbildung zu gehen.

Deswegen fordern wir den Verbleib der FOS und BFS im vollen jetzigen Umfang.


SchülerInnenaustausch

SchülerInnenaustausch fördert Fähigkeiten, die die Schule nicht vermittelt. Dazu gehören interkulturellen Verständnis, Konfliktlösungsbereitschaft, Verbesserung der Kommunikationsfähigkeiten und das Erlernen vom Fremdsprachen.
Die Möglichkeit, an einem Austauschprogramm teilzunehmen, sollte allen SchülerInnen - nicht nur Gymnasiasten - offen stehen.

Wir fordern:

Es muss an jeder Schule bekannt gemacht werden, dass es das Parlamentarische Patenschaftsprogramm gibt, besonders an Haupt- und Realschulen.

Schulen sollten mit Austauschorganisationen zusammenarbeiten um die NeuntklässlerInnen über Austauschangebote zu informieren.

Langfristiger SchülerInnenaustausch sollte an Haupt- und Realschulen mit ähnlichen Projekten wie am Gymnasium ("11. Klassen im Ausland") finanziell gefördert werden, d. h. die SchülerInnen sollten das Geld beantragen dürfen, wenn sie nach ihrem Schulabschluss ein Schuljahr im Ausland verbringen, um die Zeit bis zur Ausbildung zu überbrücken.


SchülerInnenausweise

Die aktuellen SchülerInnenausweise aus Papier sind unpraktisch, leicht fälschbar und gehen leicht kaputt.

Wir fordern wie im letzten Jahr auch (Drucksache 16/5090, Anlage 2) PlastikschülerInnenausweise im Führerscheinformat an allen Schulen.
Die SchülerInnenausweise können durch Sponsoring (Werbung auf der Rückseite) finanziert werden.
Das Projekt wurde an einigen Schulen, z. B. Matthias-Claudius-Gymnasium, schon erfolgreich durchgeführt.


Tut-Stunden

Da es nicht genügend Tut- bzw. KlassenlehrerInnenstunden gibt, müssen oft Fachstunden benutzt werden, um Probleme zu klären. Hierbei kommen entweder die Besprechung klasseninterner Probleme oder der Fachunterricht zu kurz.

Wir fordern:

Eine wöchentliche KlassenlehrerInnenstunde in den Klassen 5-10 und in der Oberstufe regelmäßige Tut-Stunden.

Die SchülerInnen sollen in den KlassenlehrerInnenstunden auch über ihre Rechte und Möglichkeiten zur Mitbestimmung an der Schule aufgeklärt werden.


Klassenstärken

Die Klassen sind teilweise zu groß, dadurch ist eine Förderung der einzelnen SchülerInnen nicht mehr individuell möglich. Die LehrerInnen verlieren den Überblick über die Klasse und die Benotung wird willkürlich. Den SchülerInnen wird die Möglichkeit zur umfangreichen mündlichen Beteiligung genommen.

Wir fordern eine Herabsetzung der Klassenstärken.


Kooperation zwischen Schulen

Kurse kommen an einzelnen Schulen oft nicht zustande. Da die KoordinatorInnen nicht ausreichend kommunizieren, müssen die SchülerInnen sich selbst um die Belegung des entsprechenden Kurses an einer anderen Schule kümmern. Die SchülerInnen werden jedoch nicht informiert, wo welche Kurse stattfinden.

Wir fordern:

Ein Kursverzeichnis über alle Hamburger gymnasialen Oberstufen soll am Anfang jedes Schuljahres erstellt werden und für jedeN SchülerIn einsehbar an jeder Schule ausliegen, so dass der/die SchülerIn überprüfen kann, ob die gewünschten Kurse an anderen Schulen zustande kommen und für ihn/sie in Frage kommen.

Die Oberstufen sollten mehr zusammenarbeiten, um Kurse anbieten zu können.

Wenn mehrere Oberstufen zusammenarbeiten sollen SchülerInnen an beiden Schulen über Unterrichtsausfall informiert werden, damit sie sich nicht umsonst auf den Weg zum jeweiligen Kurs machen (Beispiel: digitaler Vertretungsplan am Gymnasium Allee).


SchülerInnen haben Rechte

Präambel

Betrachtet man einmal detailliert eine durchschnittliche Hamburger Schule, so stößt man auf veraltete Lehrbücher, überfüllte Klassen und wundert sich über den erheblichen Unterrichtsausfall. Der Versuch der SchülerInnen durch aktives Engagement den moralischen und physischen Zustand der Schule zu verbessern, soll, so scheint es, durch systematisches Desinformieren und Ausgrenzen unterbunden werden.

Wir möchten entschieden auf unsere Rechte als Schüler hinweisen und im Folgenden unsere speziellen Anliegen offen legen.

1. Informationsfluss an Schulen

Wir stellen fest:
Grundvoraussetzung für eine aktive SchülerInnenbeteiligung an schulrelevanten Entscheidungen und Richtliniensetzungen ist der freie Austausch von Informationen.

Wir fordern:
SchülerInnen müssen rechtzeitig über schulische Vorgänge, Entscheidungen und Pläne informiert werden und es muss ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden (Implementierung der bestehenden rechtlichen Grundlagen). SchülerInnen sind zu Jahresanfang vom Klassenlehrer/von der Klassenlehrerin über ihre Rechte zu informieren.

2. Konferenzen, Ausschüsse und Gremien

Wir stellen fest:
Die meisten Konferenzen werden aus schulorganisatorischen Gründen in der Regel direkt im Anschluss an den Unterricht abgehalten und sind somit für viel Eltern zeitlich ungünstig gelegen.
Der Schulkonferenz kommt längst nicht der gedachte Charakter als oberstes schulisches Beratungs- und Beschlussgremium zu. Sie wird vornehmlich von der LehrerInnenkonferenz dominiert.

Wir fordern:
Der Schulkonferenz muss endlich die ihr zustehende Bedeutung zuteil werden.

Für die Beteiligung an Klassenkonferenzen fordern wir das folgende:
Bei der Zusammensetzung der pädagogischen Jahresanfangskonferenz müssen die für das Schuljahr gewählten Klassen-ElternvertreterInnen und die jeweiligen KlassensprecherInnen eingeladen werden. Bei klassenübergreifenden pädagogischen Jahresanfangskonferenzen ist aus jeder Klasse jeweils einE Eltern/SchülerInnen-VertreterIn zu entsenden.

Die Beteiligung von SchülerInnen soll dabei helfen mögliche Konfliktpotentiale zu umgehen und einen genaueren Interessensüberblick zu skizzieren.

SchülerInnenratmitgliedern muss die Möglichkeit gegeben werden an Fachschaftskonferenzen teilzunehmen. Dabei soll es weniger um die Lehrplanfestsetzung als vielmehr um deren Anwendung und Umsetzung.

Für die Beteiligung an Disziplinarkonferenzen fordern wir das folgende:
Auf Wunsch der Betroffenen oder deren Elternteil können zwei Klassen - Elternvertreter und die jeweiligen KlassensprecherInnen beratend teilnehmen.

Die Gründung eines Konfliktausschusses (2 LehrerInnen, 2 ElternvertreterInnen, 3 SchülerInnenratsmitglieder, Schulleiter).
Dieser Konfliktausschuss kann bei Disziplinarverfahren von allen Beteiligten angerufen werden. Er muss tätig werden bei Schulstrafen (Abschulung). Nachdem der Konfliktausschuss getagt hat, teilt er der Klassenkonferenz sein Votum mit und berät dieses.

Für die Zeugniskonferenz fordern wir folgendes:
Klassen-ElternvertreterInnen und KlassensprecherInnen ist mindestens 7 Tage vor der Konferenz in Form eines Notenspiegels Auskunft über den Leistungsstand der Klasse/ Kurs zu geben. Stellungnahmen können schriftlich eingereicht werden und sind vor der Konferenz zu verlesen.
(Bezug auf HmbSG §62 [3])


3. SchülerInnenvertretung

Wir stellen fest:
Die meisten Hamburger SchülerInnenvertretungen bekommen von ihren Schulen keinen festen Etat gestellt und haben oftmals keinen eigenen SV - Raum.

Daher fordern wir:
Jede SchülerInnenvertretung bekommt für ihre Arbeit einen festen Übertragbaren Jahresbetrag in Höhe von 3,- € pro SchülerIn. Dieses Geld ist bei Bedarf (Anschaffungen für die gesamte SchülerInnenschaft und die SV - Arbeit) von der Schule vorzufinanzieren und anschließend von der SV zu belegen.

Jede Schule stellt ihrer SchülerInnenvertretung einen Raum (der bei Raummangel auch von anderen SchülerInnengruppen genutzt werden kann) zur Verfügung. In diesem Raum müssen abschließbare Schränke und ein Arbeitstisch vorhanden sein bzw. angeschafft werden. Ein SV-Raum ist wesentlich für kontinuierliche SV-Arbeit und dient als Arbeitsstätte, Archiv und Ansprechpunkt.
Die SV bekommt einen eigenen Schlüssel für diesen Raum.

Des weiteren sollen diese Bedienungen auch für die SchülerInnenzeitungen geltend gemacht werden.

4. Transparente Notengebung und Unterrichtsmitgestaltung

Wir stellen fest:
SchülerInnen werden nicht ausreichend über Notenzwischenstände, Benotungskriterien und Unterrichtsgestaltung informiert.

Wir fordern mehr Transparenz durch:

  • Offenlegung der generellen Benotungskriterien
  • Regelmäßige Bekanntgabe der mündlichen Zwischennoten. Diese sind mindestens 3 mal pro Halbjahr unaufgefordert mitzuteilen.

Wir stellen fest:
In den Lehrplänen gilt generell, dass nur zwei Drittel des zur Verfügung stehenden Unterrichts für verbindliche Themen vorgesehen sind.

Wir fordern:
Die SchülerInnen sind an der Gestaltung des anderen Drittels aktiv zu beteiligen.

Die Erfahrung lehrt uns, dass SchülerInnen, die von SchülerInnen unterrichtet werden den gelehrten Stoff besser verstehen und behalten können. Auch LehrerInnen profitieren vom Wissen der SchülerInnen. Leider findet diese Form des Unterrichts viel zu selten statt.

Wir fordern mehr SchülerInnenbeteiligung am Unterricht:
"SchülerInnen übernehmen eigenverantwortlich den Unterricht. Im Rahmen einer Präsentationsarbeit gestalten SchülerInnen selbstständig (mit Unterstützung des Lehrers/der Lehrerin) eine Unterrichtseinheit. Es handelt sich dabei nicht um ein klassisches Referat, sondern um eigenes Unterrichten mit Aufgaben für die MitschülerInnen und einer eigenen (alternativen) Unterrichtsgestaltung." (S. Drucksache 16/5090)

Die Schule unterstützt Arbeitsgemeinschaften und Nachhilfeforen in denen SchülerInnen andere SchülerInnen unterrichten.

SchülerInnen haben die Möglichkeit LehrerInnen in Form einer Fortbildung (Schulinterner Lehrerfortbildung) in bestimmten Bereichen zu unterrichten (Bsp. SchülerInnen unterrichten LehrerInnen wie man mit dem Computer und dem Internet umgeht).


5. Feedback und Tut-Stunde

Wir stellen fest:
LehrerInnen müssen ihre Unterrichtsmethoden kaum rechtfertigen und weisen oftmals Mängel an fachlicher und pädagogischer Kompetenz auf.

Wir fordern:
Zur Förderung der fachlichen Kompetenz und pädagogischen Fähigkeiten werden regelmäßige Fortbildungen abgehalten.
Diese Fortbildungen müssen von der Schule finanziert werden und sollten mit so wenig Unterrichtsausfall wie möglich verbunden sein.

Einmal pro Halbjahr muss jedeR LehrerIn eine Stunde zur Verfügung stellen, in der Fragebögen zum Unterricht des Lehrers/der Lehrerin verteilt werden. Diese sind anonym auszufüllen, von SchülerInnen auszuwerten und anschließend zu besprechen (Kritik positiv formulieren).

Wir fordern, um klasseninterne Angelegenheiten zu besprechen, dass Tut-Stunden bzw. Klassenratstunden beibehalten beziehungsweise eingerichtet werden.



Was ist aus den Forderungen geworden?
Hier gibt's die Erfolge und Niederlagen!

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