|
Umgang
mit regenerativen Energien
1. Aufklärungsmaßnahmen
Die Bevölkerung muss über die umwelttechnischen Vorteile von
regenerativen Energien aufgeklärt werden. Außerdem müssen
Vorurteile aus der Welt geschaffen werden.
In den Schulen
muss über die Vorzüge der regenerative Energien gegenüber
der Kernenergie und fossilen Energien gesprochen werden. Eine umweltverträgliche
Energieversorgung wird immer wichtiger, da der Natur durch den Einsatz
fossiler und atomarer Energieformen erhebliche Schäden zugefügt
wurden und werden. Zukunftsfähige Alternativen sind deshalb wichtig,
um folgenden Generationen ein lebenswertes Leben zu ermöglichen.
2. Maßnahmen
Die regenerativen Energien müssen stärker subventioniert werden,
denn im Vergleich zur Kernenergie und Kohleenergie unterliegen sie extremen
wirtschaftlichen Nachteilen. Finanzielle Mittel dazu sollten aus den Subventionstöpfen
für Kohlekraftwerke und Kernenergie genommen werden.
Öffentliche
Gebäude müssen mit regenerativer Energie versorgt werden. Das
bringt zwar primär wirtschaftliche Nachteile für den Hamburger
Haushalt. Es wird aber auf Dauer erreicht, dass regenerative Energie durch
diese verstärkte Nachfrage gefördert wird und so auf Dauer gesehen
eine günstige Alternative zum derzeit noch günstigeren Strom
aus Kernkraftwerken und Kohlekraftwerken wird.
Haushalte, die regenerative Energien beziehen, müssen steuerlich
begünstigt werden.
Umgang
mit Kernenergie und fossilen Energien
1. Aufklärung
der Bevölkerung
Die Bevölkerung muss über die Nachteile von aus Kohlekraftwerken
und Kernkraftwerken stammendem Billigstrom aufgeklärt werden. Die
Gefahren von atomarer Energieerzeugung müssen weiter publik gemacht
werden.
2. Maßnahmen
Kernenergie muss binnen der nächsten 7 Jahre durch regenerative Energiequellen
ersetzt werden.
Übergangsweise
ist der Einsatz von fossilen Energieträgern, speziell Gas mit Kraft-Wärme-Kopplung
empfehlenswert. Wir ersuchen die Bürgerschaft, diesen Punkt an den
Bundesrat weiter zu leiten. (Maßnahmen siehe "regenerative
Energien").
Die Kosten
für den Abbau der Kernkraftwerke, sowie End- und Zwischenlager und
zukünftige Castortransporte müssen die EnergieversorgerInnen
tragen. Mit den von den EnergieversorgerInnen gebildeten Rücklagen
und deren Zinsen lassen sich diese Kosten decken.
Der sogenannte
Atomkonsens muss gesetzlich verankert werden, so
dass es einer zukünftigen Regierung nicht möglich ist, diesen
wieder zu kippen.
Energiesparprogramme
1. Maßnahmen
Energiesparpotenziale in öffentlichen Gebäuden müssen besser
ausgenutzt werden (z.B. Energiesparlampen, Nachlaufrelais auf Toiletten
und Fluren, Stoßlüftprogramme etc... )
Häusersanierungen
müssen intensiver gefördert werden, solange sie den Zweck verfolgen,
Energie einzusparen.
Das "50/50-Projekt"
muss für alle Schulen verbindlich sein. Außerdem muss das Projekt
auf sämtliche öffentliche Gebäude ausgeweitet werden.
Durch moderne
Gebäudesystemtechnik wie z.B. Klimaanlagen, die warme Abluft zum
Heizen der Frischluft verwenden, können in den meisten öffentlichen
Gebäuden bis zu 50% der Heizkosten eingespart werden.
|