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Abschlußbericht
des Jugend- und Sportausschusses der Bürgerschaft
Erstmals haben 2000 die Ausschüsse und auch der federführende Jugend- und Sportausschuß der Bürgerschaft alle zu den Resolutionen von JiP Stellung genommen.

Resolutionen
von JiP 2000

alle Resolutionen als

Stellungnahme des Schulausschusses an den federführenden Jugend- und Sportausschuß
zur Drucksache
16/5090: "Jugend im Parlament 2000"
(Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft)

Vorsitzender: Günter Frank
Schriftführerin: Christa Goetsch

I. Vorbemerkungen

Die Bürgerschaft hatte in ihrer Sitzung vom 11. Dezember 2000 die Drucksache 16/5090 zur weiteren Beratung federführend an den Jugend- und Sportausschuß und mitberatend an den Schulausschuß sowie diverse weitere Fachausschüsse überwiesen. Der Schulausschuß befaßte sich in seiner Sitzung vom 7. Februar 2001 gemeinsam mit drei von 39 eingeladenen Jugendlichen, die an der Veranstaltung "Jugend im Parlament" vom 2. bis 7. November 2000 teilgenommen haben und Mitglieder des Schulausschusses waren.

II. Beratungsinhalt

Die SPD-Abgeordneten sagten, das Thema Schule sei in mehreren Ausschüssen und Unterausschüssen und verschiedenen Zusammenhängen der Veranstaltung "Jugend im Parlament 2000" behandelt worden. Bei dieser Beratung werde man sich auf die Resolutionen von Schulausschuß und Rechtsextremismus-Ausschuß konzentrieren. Obwohl keiner der anwesenden Teilnehmer von "Jugend im Parlament 2000" Mitglied im Unterausschuß "Rechtsextremismus an Schulen" gewesen sei, baten die Abgeordneten, ob diese auch etwas zu dessen Entschließung anmerken könnten. Die Resolution beziehe sich - zusammengefaßt - auf die Aspekte, daß es bislang zuwenig Informationen, Aufklärungsaktivitäten und Fortbildung für Lehrkräfte gebe.

Die Jugendlichen führten aus, nach ihrer Wahrnehmung spiele das Thema Rechtsextremismus in der schulischen Praxis nahezu keine Rolle, Konfliktpotential sei allerdings unbestritten vorhanden. Für wichtig erachteten sie, daß in den Schulen unterschiedliche Kulturen einander nähergebracht würden, so daß sich besseres Verständnis und größerer Respekt bilden könnten. Projektiert werden sollten daher - wie in der Resolution genannt - der Informationsbus, Projektwochen zum Thema Rechtsextremismus, nationalitätenübergreifende Gruppenarbeit, entsprechend ausgerichtete Klassenlehrerstunden und fachliche Fortbildung für Lehrer.

Die CDU-Abgeordneten fragten die Jugendlichen, ob sie über Erfahrungen berichten könnten, daß Lehrer auf aktuelle rechtsradikale Vorkommnisse im Unterricht eingingen, ob sie beim Vorschlag von Projektwochen auf konkrete Erfahrungen hätten zurückgreifen können und ob ihnen unmittelbar oder mittelbar durch Berichte anderer Schüler Erkenntnisse über rechtsextremistisches Verhalten an Schulen vorlägen.

Die Jugendlichen konnten zur letzten Frage keine Antwort geben, da sie nicht Mitglieder im Unterausschuß Rechtsextremismus gewesen seien.

Nachdem die CDU-Abgeordneten diese Frage an die Senatsvertreterinnen und -vertreter richteten, führte der Leiter des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) aus, es habe am Hansa-Gymnasium eine Projektwoche gegeben, bei der er wie auch Vertreter der Polizei als Referenten aufgetreten seien. Das LIV habe auch Kontakte zum Institut für Lehrerfortbildung (IfL) geknüpft. Darüber hinaus gebe es Informationsveranstaltungen zum Thema Extremismus, z. B. des LfV im kommenden April oder der Handelskammer. Rechtsextremismus an Schulen sei für das LfV schwierig einzuschätzen, weil in diesem Bereich keine Beobachtungen erfolgten. Nach den bisherigen Erfahrungen gebe es eine rechtsradikale Problematik nur verschwindend gering an den allgemeinbildenden Schulen, sie sei eher an Berufsschulen bzw. im Bereich der betrieblichen Ausbildung gegeben.

Die GAL-Abgeordneten meinten, es sei beim Rechtsextremismus in den letzten rund 20 Jahren eine stadtteilbezogene Häufung zu beobachten. Die Abgeordneten bezeichneten dann interkulturelles Lernen als wichtigen Faktor für gegenseitige Akzeptanz, und es sei auch als Teil von Prävention zu betrachten. In Hamburg habe immerhin jedes vierte Kind einen Migrationshintergrund. Die Abgeordneten wollten von den Jugendlichen wissen, ob diese es für sinnvoll hielten, daß die Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung (BSJB) in den B. Klassen der allgemeinbildenden Schulen das Buch "Erzählt es euren Kindern" zur Aufarbeitung des Holocaust in Europa verteile. Sie fragten außerdem, inwieweit Schülern Wettbewerbe, die in Richtung Holocaust-Aufarbeitung oder Zivilcourage gegen Rechtsextremismus gingen, angetragen würden und wie an ihren Schulen, soweit es dort oder in deren Umfeld Rechtsradikale gebe, gegen diese vorgegangen werde. Dann erwähnten die Abgeordneten noch, daß der Forderung nach einem Informationsbus von der Bürgerschaft bereits durch die Einrichtung eines "Rassismus-Busses" entsprochen worden sei.

Die Jugendlichen berichteten, daß es zum Teil eine sehr intensive Holocaust-Aufarbeitung im Geschichts- und Ethikunterricht, durch Klassenlehrernachmittage oder auch durch Israelreisen gebe Sie wiesen dann noch auf in bestimmten Jahrgangsstufen regelmäßig vorgesehene Besuche der' Gedenkstätte im ehemaligen KZ Neuengamme sowie auf die Verleihung des Bertini-Preises hin. Bei einigen Jugendlichen sei teilweise rechtsextremistisches Gedankengut vorhanden, sie seien aber nicht als Rechtsextreme einzustufen. Dieser "Latenz" müsse man jedoch durch entsprechende Aktivitäten, wie sie der Unterausschuß angeregt habe, entgegensteuern.

Die GAL-Abgeordneten machten deutlich, sie hielten die in der Resolution enthaltenen Forderungen für richtig, an den Schulen gebe es jedoch eine Vielzahl von Aktivitäten. In den siebziger bis neunziger Jahren sei die Aufarbeitung der NS-Zeit ein sehr großer Schwerpunkt gewesen. Heute müsse man daneben an den Schulen pädagogisch sehr frühzeitig gegen Ausgrenzung tätig werden. Die Abgeordneten fragten dann die Jugendlichen, wie sie die These bewerteten, daß jugendliches Eintreten für Rechtsextremismus möglicherweise auch eine Formjuveniler Auflehnung gegen die Lehrerschaft und die bürgerliche Gesellschaft darstellen könne, und wollten dazu wissen, ob sich nicht dadurch für andere Jugendliche die Verantwortung ergäbe, gegen rechtsextremes Verhalten aktiv zu werden.

Die anwesenden Jugendlichen sahen sich nicht in der Lage, aus ihrem Erfahrungshorizont zu der These Stellung zu beziehen.

Die SPD-Abgeordneten bezeichneten es als interessant, daß einerseits das Thema Rechtsextremismus ein "Dauerbrenner" bei Jugend im Parlament sei, andererseits von den Jugendlichen geäußert werde, daß das Thema in der schulischen Realität nur nachrangig sei. Die Abgeordneten ermutigten die Jugendlichen, den Rahmen des neuen Schulgesetzes auszuschöpfen und z. B. über Schulprogramme Lerninhalte zu gestalten oder über Satzungen Gewalt an den Schulen zu ächten.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter meinten, es sei richtig, wenn der Unterausschuß "Rechtsextremismus" bestimmte Akzente gesetzt sehen wolle und Kampagnen fordere. Schule habe auch die Aufgabe, Kompetenzen für die Auseinandersetzung mit abweichenden politischen Auffassungen zu vermitteln. Zu berücksichtigen sei, daß es an den Schulen zwischen den Schülern und den Lehrern, die ein Durchschnittsalter von etwa 50 Lebensjahren aufwiesen, einen erheblichen Altersunterschied gebe. Vor ihrem eigenen Erfahrungshorizont seien viele Lehrer geneigt, z. B. die NS-Zeit in einer Weise mit den Schülern aufzuarbeiten, die nicht unbedingt zeitgemäß sei. Die BSJB sei in der Pflicht, die Lehrerschaft darin zu unterstützen, andere Möglichkeiten der Vermittlung von solchen Lerninhalten zu finden. Schüler und Eltern hätten auf Grundlage des geltenden Schulgesetzes vielfältige Beteiligungs- und Einflußnahmemöglichkeiten.

Der Ausschuß befaßte sich dann mit der Resolution des Schulausschusses von "Jugend im Parlament 2000".

Die SPD-Abgeordneten baten um Erläuterung der Forderung, den Beamtenstatus von Lehrern aufzuheben.

Die Jugendlichen legten dar, abgesehen von Anlässen wie der Neueinstellung sowie der Beförderung gebe es seitens der Schulaufsicht keine Qualitätskontrolle von Lehrern. Bei anhaltenden, vorwerfbaren Schlechtleistungen verhindere der Beamtenstatus effektive Maßnahmen, die bis zur Entfernung aus dem Amt gehen müßten. Erfolge könnten in Hamburg indes auch nur eintreten, wenn es bundesweite Regelungen gäbe.

Die SPD-Abgeordneten erinnerten daran, daß in Hamburg in den letzten Jahren Lehrer nur im Angestelltenverhältnis und auf Dreiviertel-Stellen neueingestellt worden seien. Wegen der Abwanderung insbesondere qualitativ vielversprechender Studienabsolventen in andere Bundesländer, die nach wie vor den Beamtenstatus anböten, habe man die Änderungen in Hamburg wieder zurückgenommen.

Die CDU-Abgeordneten warfen ein, daß auch Angestellte im öffentlichen Dienst nach mindestens fünfzehnjähriger Zugehörigkeit und nach Erreichen des vierzigsten Lebensjahres einen hohen Bestandsschutz genössen, vergleichbar dem Beamtenstatus. Die Abgeordneten fragten die Jugendlichen, welche Alternativen sie sich konkret vorstellten.

Die SPD-Abgeordneten deuteten die Äußerungen der Jugendlichen dahin gehend, daß diese für die Einführung eines Leistungsprinzips und für leistungsgerechte Bezahlung einträten.

Die Jugendlichen sagten, sie wünschten jedenfalls keine US-amerikanischen Verhältnisse. Es sollte eine gleichmäßige Bezahlung für Leistungen geben, die an vorgegebenen Qualitätsmerkmalen zu messen wären. Die Qualitätskontrolle müsse im äußersten Fall auch die Option bieten, Lehrer aus dem Amt zu entfernen. Es müsse auch überhaupt erst die Möglichkeit geschaffen werden, Lehrer z.B. auch durch Schüler beurteilen zu lassen; Schüler sollten quasi den Lehrkörper ihrer Schule auswählen können.

Die GAL-Abgeordneten bemerkten, auch wenn die Politik den Forderungen der Jugendlichen folgen wollte, gebe es gute Gründe, diese nicht durchzusetzen, insbesondere weil durch altersbedingtes Ausscheiden von Lehrern in den nächsten Jahren ein hoher Ersatzbedarf entstehen werde und sich die Lehramtsbewerber dann in der günstigen Position befinden, sich in der Konkurrenz der Bundesländer die besten Konditionen auszusuchen. Zu der Forderung nach Halbtagsstellen meinten die Abgeordneten, daß Lehrer damit ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten könnten. Die Abgeordneten hielten es für wichtiger, wenn Schüler über ihre Mittel nachdächten, wie sie Druck auf solche Lehrer ausüben könnten, die ihre Unterrichtstätigkeit nur ungenügend erfüllten, und wenn sie überhaupt deutlich machten, daß sie Schlechtleistungen nicht akzeptierten. In diesem Zusammenhang wiesen die Abgeordneten auf das an einigen Hochschulen bereits eingeführte öffentliche Feedback zu Studienveranstaltungen hin.

Dann gingen die GAL-Abgeordneten auf die Diskussion im Schulausschuß von "Jugend im Parlament 2000" ein, bei der zentraler Punkt gewesen sei, wie die Qualität von Unterricht verbessert werden könne. Erörtert worden sei die Überlegung, für Lehrer eine Fortbildungsverpflichtung festzulegen, und zwar im Rahmen eines neuen Arbeitszeitmodells, welches auch die Option enthalten sollte, daß Lehrer andere Beschäftigungsmöglichkeiten als die Unterrichtserteilung erhielten. Befaßt habe man sich dabei auch mit dem Thema Schaffung von Anreizen, z.B, der Gewährung von Leistungszulagen bei besonders guter Erfüllung der Unterrichtsverpflichtung; in diesem Zusammenhang sei der Beamtenstatus in der Tat eher hinderlich. Zum Stichwort Demokratisierung von Schule sei die Partizipation von Schülern bei der Unterrichtsgestaltung besprochen worden.

Die Jugendlichen warfen ein, Lehrer erwarteten stets von den Schülern und forderten es ein, daß sich diese auf den Unterricht optimal vorbereiteten. In der schulischen Praxis sei aber festzustellen, daß Lehrer häufig selbst nur ungenügend präpariert seien.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter äußerten, die Forderung der Jugendlichen nach einem qualitativ guten Unterricht sei deutlich geworden. Mit der eher plakativen Forderung, für die rund 16000 Hamburger Lehrer den Beamtenstatus abzuschaffen, werde man indes nicht viel ändern, sicherlich müßte man aber für Extremfälle von Schlechtleistungen von Lehrern eine Änderung des Disziplinarrechts vornehmen; dies sei jedoch eine Bundesangelegenheit. Auf Landesebene sei der Senat zur Qualitätssicherung von Unterricht bereits tätig geworden, z. B. habe er im Grundsatz beschlossen, die Beurteilung von Lehrern, die bislang nicht periodisch, sondern nur zu einigen wenigen Anlässen erfolge, deutlicher und stringenter durchzuführen. Inhaltlich werde dies zur Zeit in der BSJB erarbeitet. Ein weiterer Grundsatzbeschluß beziehe sich auf die mögliche Einführung monetärer Leistungsanreize, um Lehrer zu besonderen Leistungen zu motivieren, die dann auch finanziell honoriert werden könnten. Außerdem unterstütze die BSJB das GEW-Projekt zur Einführung eines Schülerfeedbacks, das es derzeit nur auf freiwilliger Basis, also mit Zustimmung des jeweiligen Lehrers, gebe. Hierzu müsse die BSJB quasi eine "pädagogische Großmaßnahme" durchführen, um flächendeckend bei der Lehrerschaft das Bewußtsein für die Notwendigkeit und Chancen eines solchen Feedbacks zu schaffen. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter machten dann deutlich, Steigerung von Unterrichtsqualität und größerer - organisierter - Austausch zwischen Unterrichtsleistung einerseits und Wahrnehmung der Schüler zum Unterricht andererseits würden von der BSJB gefördert. Für entsprechende umfangreiche Erhebungen habe man das DITON-Projekt aufgelegt, zu beachten sei dabei, daß die Personalräte bei der Durchführung solcher Erhebungen ein Mitbestimmungsrecht hätten.

Die Jugendlichen legten dar, ihre Forderungen seien darauf fokussiert, daß Schüler den Unterricht gestalteten und durchführten, die Lehrer in eine beobachtende und unterstützende Position gelangten. Auf diese Weise würden Schüler auch erkennen können, wie schwierig es sei, Unterricht zu gestalten. Als problematisch im Zusammenhang regelmäßigen punktuellen Schülerfeedbacks - halbjährlich oder jährlich - betrachteten es die Jugendlichen, daß viele Lehrer mit solchen Rückmeldungen eher emotional und weniger sachlich umgehen würden. Außerdem hätten viele Schüler die Befürchtung, daß Lehrer ihnen eine negative Kritik durch Erteilung schlechter Noten "heimzahlen" könnten. Zu beobachten sei jetzt bereits, daß sie Kritik an Lehrern nicht unmittelbar, sondern mittelbar, z. B. über die Schülervertreter, anbrächten.

Die SPD-Abgeordneten sagten zu letzterem, es sei ein Feedback durchaus in anonymisierter Form vorstellbar, wie es dies bereits an einigen Hochschulen gebe. Zur Qualitätssteigerung auf Lehrerseite führten die Abgeordneten aus, bei der Besetzung von Schulleiterpositionen würden inzwischen Assessment-Centers mit erhöhten Anforderungen für die Bewerber durchgeführt. Eine Fortbildungsverpflichtung für Lehrer bestehe bereits jetzt, es gebe aber für Fälle der Nichteinhaltung bislang keine Sanktionsmöglichkeiten. Bei der Inanspruchnahme von Fortbildungsveranstaltungen sei eine Zunahme zu verzeichnen, dies hänge jedoch insbesondere mit der Einführung neuer Techniken zusammen. Schließlich wiesen die Abgeordneten noch darauf hin, daß Schulen bei Neueinstellungen abweichend von der bisherigen Praxis - nämlich in der Regel nur nach Notendurchschnitt und benötigter Fächerkombination einzustellen - von den Bewerbern bestimmte Zusatzqualifikationen abverlangen könnten.

Die Jugendlichen sprachen dann an, daß vielen Schülern ihre Rechte und Pflichten nicht bekannt seien. Eine wichtige Abhilfe könne dafür die Schüler-Fibel sein, die von der BSJB dann aber noch flächendeckend verteilt werden müsse. Sinnvoll sei, auf das Thema Rechte und Pflichten in Projektform wiederkehrend z. B. zu Beginn eines Schuljahres einzugehen als Teil des Unterrichtsangebots. Die Jugendlichen hielten auch die Möglichkeit für notwendig, anlaßbezogen und auch nach kürzeren Zeiträumen das Hamburgische Schulgesetz (HmbSG) novellieren zu können, was die vormalige Schulsenatorin der Schülerkammer auch zugesagt habe, ihre Nachfolgerin und jetzige Amtsinhaberin aber ablehne.

Auf Fragen der SPD-Abgeordneten gingen die Jugendlichen dann auf das Vorhandensein und den Umgang mit PCs ein und schilderten unterschiedliche Erfahrungen. Es gebe Computerräume, Einzelplatzrechner in den Klassenräumen - die jedoch nicht unbedingt im Unterrichtsgeschehen eine Rolle spielten und auch in den Pausen nicht unbedingt genutzt werden könnten, weil Schüler das Gebäude verlassen müßten -, und es würden Wahlpflichtkurse oder auch Leistungskurse Informatik angeboten. Als Problem beschrieben die Jugendlichen die notwendige Vernetzung von PCs, weil damit auch der Einsatz von Mitteln verbunden sei, die nur ungenügend zur Verfügung stünden. Neben dem Erwerb von Computerwissen im familiäre Bereich gebe es an einigen Schulen die Möglichkeit, einen "Computer-Führerschein" zu erwerben, der die Nutzung der schuleigenen PCs erst ermögliche, denn aufgrund der auf diese Weise nachgewiesenen Kenntnisse sei nicht zu erwarten, daß an den Rechnern Schäden verursacht würden. Das Bereitstellen der neuen Technik befinde sich insgesamt noch im Aufbau.

Die CDU-Abgeordneten baten dann die Jugendlichen um Erläuterung ihrer Aussage, häufig falle der Unterricht aus, ohne daß es eine kompetente oder überhaupt eine Vertretung gebe.

Die Jugendlichen schilderten einen Fall, in dem es in einem vierwöchigen Zeitraum vor dem schriftlichen Abitur Unterrichtsausfall in einem Leistungskurs gegeben habe, ohne daß es eine Vertretungsregelung gegeben habe.

Die CDU-Abgeordneten meinten, in solchen Fällen gebe es einen dringenden und unabweisbaren Handlungsbedarf.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter äußerten, eine solche Situation dürfte eigentlich nicht eintreten, weil es gerade für solche Fälle Mittel gebe, um dem entgegenzusteuern. Sie sagten eine Oberprüfung dieses Einzelfalls zu.

III. Ausschußempfehlung

Der Schulausschuß empfiehlt dem federführenden Jugend- und Sportausschuß, von seiner Beratung und der vorstehenden Stellungnahme Kenntnis zu nehmen.

Christa Goetsch, Berichterstatterin

Die Berichte der
Ausschüsse

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