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Abschlußbericht
des Jugend- und Sportausschusses der Bürgerschaft
Erstmals haben 2000 die Ausschüsse und auch der federführende Jugend- und Sportausschuß der Bürgerschaft alle zu den Resolutionen von JiP Stellung genommen.

Resolutionen
von JiP 2000

alle Resolutionen als

Stellungnahme des Gesundheitsausschusses an den federführenden Jugend- und Sportausschuß
zur Drucksache
16/5090: "Jugend im Parlament 2000"
(Vorlage der Präsidentin der Bürgerschaft)

Vorsitzender: Dr Mathias Petersen
Schriftführer: Dietrich Wersich

Die Drucksache 16/5090 war von der Bürgerschaft am 11. Dezember 2000 auf Antrag der SPD-Fraktion federführend dem Jugend- und Sportausschuß und mitberatend dem Gesundheitsausschuß, dem Schulausschuß, dem Umweltausschuß, dem Innenausschuß, dem Wirtschaftsausschuß, dem Bau und Verkehrsausschuß sowie dem Sozialausschuß überwiesen worden. Der Gesundheitsausschuß hat sich in seiner Sitzung vom 20. Februar 2001 abschließend mit der Vorlage befaßt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung "Jugend im Parlament 2000" - Innenausschuß und Jugendausschuß -waren zu dieser Sitzung eingeladen.

An der Sitzung nahmen Jugendliche aus der Peter-Petersen-Gesamtschule, den Gesamtschulen Walddörfer und Niendorf und den Gymnasien Farmsen und Klosterschule teil.

Zu Punkt 1.1 der Resolution des Unterausschusses "Gewalt und Drogen" (Anlage 4 der Bezugsdrucksache) erklärten die Jugendlichen, daß Kinder suchtkranker Eltern die dadurch entstehenden Defizite in der Erziehung zu tragen hätten und deren Weg in die Kriminalität häufig schon vorgezeichnet sei. Ärzte, die die Probleme der werdenden Eltern bereits im Verlauf der Behandlung kennengelernt hätten, sollten sie zur Teilnahme an Kursen motivieren, die ihnen vermitteln könnten, was Kinder über materielle Dinge hinaus benötigten.

Die SPD-Abgeordneten wiesen auf bereits bestehende Modellprojekte für Frauen hin, in denen sich beispielsweise Hebammen frühzeitig um Mütter kümmerten. In Barmbek sei ein spezielles Projekt zur Unterstützung dieser Zielgruppe etabliert worden. Ein Ausbau dieser Projekte sei wünschenswert, jedoch von den vorhandenen finanziellen Ressourcen abhängig.

Die Jugendlichen meinten, mittel- bis langfristig würden sich die Kosten für die Einrichtung solcher Modellprojekte amortisieren, indem bei einem Teil der Heranwachsenden die Wurzeln der Kriminalität beseitigt werden könnten.

Nach Ansicht der CDU-Abgeordneten sollte die sehr schwer umzusetzende Prävention in der Erziehung möglichst breit angelegt werden. Frauen sollten bereits im Krankenhaus in den Tagen nach der Geburt ihrer Kinder, z. B. vom dortigen Sozialdienst, auf die bevorstehenden Probleme angesprochen werden. Auch auf den ersten Elternabenden im Kindergarten oder in den Schulen sollten Erziehungsfragen thematisiert werden. Allerdings sei es schwierig, gerade die Familien zu erreichen, die diese Hilfe am nötigsten hätten.

Die Jugendlichen regten an, alle Eltern zu einem Pflichtelternabend einzuladen, sahen jedoch dabei auch das Problem der Sanktionierung im Falle des Nichterscheinens. Wichtig sei, dieses Angebot permanent in den verschiedenen Entwicklungsphasen des Kindes - Kindergarten, Grundschule, weiterführenden Schulen - zu wiederholen und auch bereits vor der Geburt des Kindes im persönlichen Kontakt auf entsprechende Hilfsangebote hinzuweisen.

Die CDU-Abgeordneten machten deutlich, daß einige Eltern auch aus Angst vor "unangenehmen Wahrheiten" wenig Lust verspürten, an Elternabenden teilzunehmen. Leider gebe es keine umsetzbaren Sanktionsmöglichkeiten, mit denen dem elterlichen Verhalten entgegengetreten werde könne. Sie sprachen sich für eine Kampagne aus, mit der werdenden Eltern die Folgen von Alkohol- und Drogenkonsum während der Schwangerschaft verdeutlicht werden sollte.

Die SPD-Abgeordneten wiesen darauf hin, daß vor allem auch die große Anzahl alleinerziehender Mütter und Väter einer besonderen Unterstützung bedürfe. Wichtiger als der Ruf nach Sanktionen sei es, die Erziehenden von der Notwendigkeit einer guten Erziehung zu überzeugen. Sie befürworteten eine möglichst frühzeitige Prävention im Sinne von aufsuchender Sozialarbeit, die bereits in der Schwangerschaft beginnen sollte. Bei der Finanzierung eines Mutter-Kind-Zentrums oder anderer Projekte sei nicht nur der Staat, sondern seien auch andere Träger, wie z. B. die Krankenkassen, gefordert. Dieser Präventionsgedanke müsse auch in dem der Bürgerschaft vorliegenden Entwurf des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Hamburg Eingang finden und dort verankert werden. Auch Jugendliche selbst könnten helfen, indem sie an ihre betroffenen Mitschüler herantreten, um ihnen die Scham zu nehmen und sie aus ihrem Umfeld oder möglicher Isolation herauszuholen und in die Gemeinschaft zu integrieren.

Die Jugendlichen wiesen auf die unter Punkt 1.2 ihrer Resolution dargestellten Projekte in den Schulen hin, die unter Beteiligung aller Schüler entwickelt werden sollten.

Die GAL-Abgeordneten erinnerten daran, daß die Teilnehmer von "Jugend im Parlament 1999" im Vorjahr darauf hingewiesen hätten, daß es beim Thema Drogenaufklärung in den Schulen erhebliche Defizite geben würde. Sie wollten wissen, ob es aus Sicht der Jugendlichen Veränderungen gegeben habe und ob die an den Schulen tätigen Sozialpädagogen und Beratungslehrer Probleme aufgreifen und die betroffenen Schüler tatsächlich erreicht würden. Sie fragten, ob die Drogenproblematik stets auch im Kontext zur Gewalt gesehen werde.

Die Jugendlichen stellten dar, sie sähen die Zusammenhänge durch die Erfahrungen ihrer Mitschüler mit ihren - aufgrund ihrer Drogenabhängigkeit - zur Gewalttätigkeit neigenden Eltern. Häufig sei aufgrund von negativen Erfahrungen im Unterricht kein Vertrauen zu Lehrern, die auch als Beratungslehrer ausgebildet seien, gegeben. Deshalb hätten sie in Punkt 1.3 ihrer Resolution für jede Schule eine ausreichende. Anzahl von Sozialpädagogen gefordert, die sich ausschließlich um die Bewältigung bestehender Probleme kümmern sollte. Die bisher schon in den Schulen eingesetzten Sozialpädagogen hätten in vielen Fällen zur Problemlösung beigetragen.

Die SPD-Abgeordneten begrüßten die von den Jugendlichen vorgeschlagenen Ansätze und die vielerorts praktizierten Eigeninitiativen der Jugendlichen. Die Einbeziehung der Eltern in schulische Projekte sei eine gute Idee. Es habe sich allerdings in der Vergangenheit immer wieder als schwierig erwiesen, alle Eltern, insbesondere aber berufstätige und/oder alleinerziehende Mütter, einzubeziehen.

Die CDU-Abgeordneten fragten nach persönlichen Erlebnissen der Jugendlichen im Zusammenhang mit gewalttätigen drogenabhängigen Eltern. Sie regten an, an Gesamtschulen könnten Schüler der Oberstufe an Elternabenden unterer Klassen teilnehmen, um mit ihren eigenen Erfahrungen oder denen ihrer Mitschüler zur Elternaufklärung beizutragen.

Auf ihre Frage zum Einsatz von Sozialpädagogen an Gymnasien führten die Senatsvertreter aus, Sozialpädagogen würden hauptsächlich an Schulen in sozialen Brennpunkten eingesetzt. Am Gymnasium Klosterschule gebe es nur aufgrund des Charakters als Ganztagsschule und wegen deren Lage Sozialpädagogen. In Bündelung der Ressourcen des Haus- und Krankenhausunterrichtes, der Sonderschulen für Verhaltensgestörte und der schulischen Erziehungshilfeeinrichtungen würden regional insgesamt 15 sogenannte REBUS-Stellen (Regionale Beratungs- und Unterstützungsstellen) entstehen, die viel schulnäher arbeiten könnten, als es bisher beispielsweise die zentrale Schülerhilfe habe leisten können. Die dort tätigen Schulpsychologen, Sozialpädagogen und Lehrer würden auch den Gymnasien zur Verfügung stehen.

Die Jugendlichen erklärten, sie könnten sich schon vorstellen, an Elternabenden in unteren Klassen teilzunehmen. Sie berichten davon, daß mit dem Versuch, an einer Schule einen Vertrauensschüler aus der Oberstufe für Probleme im Bereich der Mittelstufe einzusetzen, gute Erfahrungen gemacht worden seien.

Die CDU-Abgeordneten erinnerten daran, daß von den Teilnehmern der Veranstaltung "Jugend im Parlament 1999" die mangelhafte Suchtprävention und Aufklärungsarbeit an den Schulen beklagt worden sei, und erkundigten sich nach den Erfahrungen der anwesenden Jugendlichen.

Die Jugendlichen erwiderten, an einigen Schulen hätte sich die Lage ein wenig verbessert. Die gegenüber den Schülern dargestellten Informationen seien einleuchtend vermittelt worden. Allerdings müsse der Erfolg solcher Präventionsmaßnahmen in Frage gestellt werden, weil z. B. keiner der Mitschüler mit dem Rauchen aufgehört habe. Auch sollte früher als bisher in den Schulen Prävention betrieben werden. In einem Fall sei Suchtprävention allerdings nur in einem Wahlfach für die daran teilnehmenden Schüler behandelt worden. In einem anderen Fall sei das Thema nur kurz in der B. Klasse im Rahmen des Politikunterrichts behandelt worden, weil zwei Mitschüler aufgrund der Drogenabhängigkeit ihrer Eltern betroffen waren. In einer weiteren Schule sei Suchtprävention im Rahmen des Biologieunterrichts der 9. Klasse behandelt worden. Vieles sei jedoch nach kurzer Zeit schon wieder in Vergessenheit geraten. In anderen Schulen werde die Suchtproblematik nur am Rande thematisiert, zum Teil in Gesprächen mit den schulischen Sozialpädagogen.

Die SPD-Abgeordneten wiesen darauf hin, daß die den Gesamtschulen und den Schulen an sozialen Brennpunkten zugeteilten Sozialpädagogen und Schulpsychologen im Rahmen der Bildung von REBUS abgezogen worden seien, was von vielen Schulen bedauert worden sei. Sie fragten, inwieweit die Auswirkungen in den betroffenen Schulen spürbar seien.

Nach Ansicht der Jugendlichen seien davon in der Hauptsache Schüler der unteren und mittleren Stufen, weniger der Oberstufe betroffen.

Die Senatsvertreter machten deutlich, die bisher an den Gesamtschulen tätigen Schulpsychologen, die anteilig mehrere Gesamtschulen versorgt hätten, seien in die REBUS-Stellen übergewechselt. Das Personal der Beratungsdienste der Gesamtschulen, bestehend aus Beratungslehrern und Sozialpädagogen, existierte dort weiter.

Am z. Februar 2001 habe die gemeinsame Dienststelle der Ämter für Jugend und Schule der BSJB ihre Arbeit aufgenommen. In der Zwischenzeit sei dafür gesorgt worden, daß Eltern, Lehrer, Schüler und Jugendhilfe nicht in eine Versorgungslücke gerieten. Suchtprävention müsse dem Alter angemessen vermittelt werden. Demnächst würden schulinterne Trainings für ein evaluiertes Unterrichtsprogramm "Europa gegen den Krebs - fit und stark fürs Leben" durchgeführt werden, das im Rahmen eines Förderprojekts der EU für Grundschulen entwickelt worden sei und Effekte zur Sucht- und Gewaltprävention beinhalte. Im vergangenen Schuljahr sei bereits das Unterrichtsprogramm "Eigenständig", ebenfalls mit suchtpräventiven Effekten, durchgeführt worden. Außerdem laufe - auch in anderen Bundesländern - mit medizinischer Unterstützung das Programm "Klasse 2000", das - dem Alter der Grundschüler angemessen - Informationen zum Nikotin gebe. Für weiterführende Schulen werde die Suchtprävention als verbindliche Aufgabe in die Rahmenplane Gesundheitsförderung aufgenommen. Mit dem staatlichen Studienseminar sei eine vertragliche Vereinbarung geschlossen worden, nach der Suchtprävention regelhaft in die Referendarsausbildung eingeführt werde. In Kooperation mit der Schülerinnenkammer solle Informationsmaterial entwickelt werden, zunächst zur Droge Cannabis.

Die GAL-Abgeordneten fragten nach den Erfahrungen der Jugendlichen im Umgang mit gewalttätigen Auseinandersetzungen und den Reaktionen von Lehrern und Schülern auf Drogenkonsum.

Die Jugendlichen berichteten von einem Schüler, der - von den Eltern vernachlässigt - bereits in der Grundschule durch starke Gewaltbereitschaft aufgefallen sei und später in der 9. Klasse sogar Morddrohungen ausgestoßen habe.

In zwei Fällen seien alkoholkranke Schüler auffällig geworden: In einem Fall seien Versuche der Lehrer, Gespräche mit dem Schüler und seinen Eltern zu führen, fehlgeschlagen, in dem anderen Fall habe die Schule überhaupt nicht reagiert und die Mitschüler hätten zu spät Initiative gezeigt. In einem weiteren Fall sei ein betrunkener Mitschüler sofort vom Lehrer angesprochen worden, worauf danach keine Auffälligkeiten mehr zu verzeichnen gewesen seien. Ansonsten seien die Jugendlichen an ihren Schulen bisher nicht nennenswert mit Gewalt und harten Drogen konfrontiert worden. Das Rauchen allerdings sei vor allem in der Oberstufe weit verbreitet, der Genuß von Alkohol finde weitgehend außerhalb der Schule statt.

Nach Ansicht der CDU-Abgeordneten wären vermutlich andere Antworten zustande gekommen, wenn die Fragen an Haupt-, Real- oder Sonderschüler gestellt worden wären. Sie fragten nach Verhaltensauffälligkeiten bei Mitschülern, die auf das Rauchen von Cannabis zurückzuführen seien.

Die meisten Jugendlichen teilten mit, sie hätten bisher bei keinem ihrer Mitschüler Verhaltensauffälligkeiten oder Leistungsbeeinträchtigungen durch den Konsum von Cannabisprodukten festgestellt. Nur eine der Jugendlichen berichtete von einem Nachlassen der schulischen Leistungen bei einigen Mitschülern, in dessen Folge es zum Abbruch der Schulausbildung und zum Einstieg in andere Drogen gekommen sei. Das Rauchen von Cannabis beginne meist in Klasse 7 oder 8.

Die GAL-Abgeordneten wollten wissen, inwieweit die Schule bei offensichtlicher Gewalt gegen Schüler durch suchtkranke Eltern reagiere.

Nach Meinung einer Jugendlichen gingen die Lehrer ihrer Schule auf ihre Schüler und deren Probleme ein und versuchten, Hilfestellungen anzubieten.

Die SPD-Abgeordneten fragten, ob ihre Lehrer tatsächlich in der Lage sein würden, die im Rahmen der geforderten und aus ihrer Sicht sinnvollen Pflichtkurse über Gewalt und Drogen dargestellten Inhalte verständlich an die Schüler weiterzuvermitteln.

Die Jugendlichen stellten dar, die jüngeren Lehrer und Sozialpädagogen würden die damit im Zusammenhang stehende Problematik besser angehen und Lösungsmöglichkeiten darstellen können als deren ältere Kollegen, gegen die sich ihre Forderung richte. Letztere seien häufig nicht mehr auf dem neuesten Stand, welche Probleme in den Klassen, aber auch im außerschulischen Bereich vorherrschten. Mit dem geforderten Seminar würden alle Lehrer zumindest über das gleiche Grundwissen verfügen.

Die Senatsvertreter erklärten, jeden Tag werde in einer der Hamburger Schulen durch Mitarbeiter des Referats Gewaltprävention der BSJB eine pädagogische Ganztagskonferenz vorbereitet. Damit solle versucht werden, die Kräfte innerhalb des Schulsystems zu stärken. Gewalt sei abhängig von der jeweiligen Schulform. Der Ansatz der BSJB sei schulbezogen und teile sich in zwei aufeinander bezogene Bereiche. Im Bereich der Intervention würden in akuten Situationen Gespräche mit den Lehrern geführt, während im anderen Bereich Möglichkeiten der präventiven Arbeit aufgezeigt würden, wie z. B. die Ausbildung von Streitschlichtern und das Durchführen von Entspannungsübungen oder Übungsprogrammen im Unterricht. Dabei werde versucht, schulspezifisch und klassenspezifisch den Lehrern Hinweise zu geben und Materialien zu empfehlen (zu Protokoll wurde nachfolgend aufgeführtes Informationsmaterial überreicht, das in der Parlamentsbibliothek zur Einsichtnahme ausliegt:

  • Konflikte und Gewalt - präventive Konzepte, praktische Hilfen, Adressen
    November 2000
    Hrsg.: Fachkreis Gewaltprävention & BSJB
  • "Störenfriede"
    Medienverbundprogramm zur Prävention gegen rechtsextremistische Aktivitäten
    Videofilm und Handbuch
    Hrsg.: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  • IfL-Beratungsstelle Politik / Berufliche Schulen
    Schwerpunkt: Rechtsextremismus in Hamburg
    Materialien für den Unterricht
    Hrsg.: Institut für Lehrerfortbildung).

Entscheidend sei, über die Analyse von Einzelfällen und die Entwicklung präventiver Maßnahmen mit Lehrern und Eltern ins Gespräch zu kommen. Das Referat Gewaltprävention biete auch Elternabende für alle Eltern einer Schule an, die zusammen mit den Lehrern vor und nachbereitet würden. Auch gegenüber eher bildungsfernen Eltern gebe es Möglichkeiten, sie zur Teilnahme an Elternabenden zu bewegen, beispielsweise durch Fragestellungen, ob das Fernsehen an allem schuld sei.

Nach Auffassung der SPD-Abgeordneten sollte die Drogenproblematik in den Schulen stärker als bisher thematisiert werden, um den vielerorts hilflos der Situation gegenüberstehenden Lehrern Lösungsmöglichkeiten an die Hand zu geben und bei den Schülern einem mit dem Drogenkonsum zusammenhängenden Leistungsabfall rechtzeitig entgegenzuwirken.

Die Senatsvertreter führten aus, die BSJB werde sich dieses Problems mit einem Projekt annehmen, das nach den Frühjahrsferien allen weiterführenden Schulen angeboten werde. Das Projekt sei zusammen mit acht Suchtberatungsstellen, die sehr schulnah arbeiteten und für Cannabis-Konsumenten zugänglich seien, dem Büro für Suchtprävention und Lehrern weiterführender Schulen entwickelt worden. Allen Schulen, die sich auf dieses Projekt mit dem Titel "Bekifft in der Schule" Hilfen für Schulen zur Vorbeugung und Problemlösung" bewerben, werde über einen Zeitraum von einem Jahr eine Unterstützung in Form eines Betreuungstandems - eine Präventions- und eine Suchtberatungsfachkraft -angeboten. Das Betreuungstandem solle die Schule bei der Entwicklung eines verbindlichen, tragfähigen Regelwerks - an dem es nicht selten fehle - und einer klaren, konzeptionellen Vorstellung über einzusetzende Sanktionen bei Regelverstößen unterstützen. Dieses Tandem werde zusammen mit eigens dafür fortgebildeten Kräften schulinterne Trainings durchführen, die Lehrer befähigen sollen, zu erkennen, wann Schüler bekifft in die Schule kommen, ihre Vermutungen zu überprüfen, motivierend Schüler anzusprechen und ihnen Hilfe anzubieten. Die Lehrer würden aber auch befähigt werden, ihre Grenzen zu erkennen, denn Schule könne nicht Suchtberatung und Therapieeinrichtung sein, und weiterführende Hilfen zu vermitteln.

Zu dem unter der Überschrift "Polizei" in der Resolution des "Innenausschusses" (Anlage 7 der Bezugsdrucksache) dargestellten Problem des Dealens im Umfeld von Schulen fragten die SPD-Abgeordneten, wie sich die Situation in den Außenbezirken Hamburgs darstelle. Außerdem wollten sie wissen, ob auch in Schülerkreisen über die geplante Drogenhilfeeinrichtung für St. Georg, über die zur Zeit heftig diskutiert werde, geredet werde.

Die Jugendlichen machten deutlich, auch in Hamburgs Außenbezirken werde zunehmend gedealt, wenn auch noch nicht so offensichtlich. Innerhalb der Schulen sei das Dealen so gut wie nicht zu beobachten. Nur in einem Fall sei ein dealender Schüler nach der 9. Klasse abgegangen. Allerdings könne jeder, der Drogen haben wolle, auch welche bekommen. Die Lehrer verhielten sich bei Auffälligkeiten im Zusammenhang mit dem Handel von Drogen meist zurückhaltend.

In der Nähe des geplanten Standorts für eine Heroin-Ambulanz in St. Georg werde auch gedealt. Allerdings werde der Standort, weil er nicht in unmittelbarer Nähe zu einer Schule oder zum Schulweg sei, nicht für problematisch gehalten.

Auf die Frage der SPD-Abgeordneten zur Forderung der Jugendlichen nach einer Ausweitung der Öffnungszeiten der Jugendzentren (Prävention, Anlage 7 der Bezugsdrucksache) wiesen die Jugendlichen darauf hin, daß Jugendzentren in den Ferien, aber auch abends geschlossen seien. Genau zu diesen Zeiten würden aber sogenannte Problemkinder auf der Suche nach adäquaten Angeboten auf der Straße herumhängen, wo es mangels geeigneter Alternativen zu Gewalt und Drogenkonsum komme.

Die Senatsvertreter erläuterten, sie teilten die Einschätzung der Jugendlichen bezüglich der Notwendigkeit einer Ausdehnung der Öffnungszeiten von Jugendeinrichtungen. In Hamburg sei vor drei Jahren damit begonnen worden, den Anteil an Öffnungszeiten sowohl in den Ferien als auch an den Abenden deutlich zu erhöhen. Im Wochenendbereich seien noch Defizite vorhanden. Allerdings sei zu berücksichtigen, daß die Ausweitung ohne Personalverstärkung vollzogen werden müsse. Inzwischen würden 85 Prozent aller Einrichtungen für Kinder und Jugendliche zumindest für einen Teil der Ferien Angebote machen. Ein anderer Teil der Einrichtungen unternehme mit den Kindern und Jugendlichen, die regelmäßige Besucher der Einrichtung seien und die normalerweise nicht die Chance hätten, mit ihren Eltern in den Urlaub zu fahren, Ein- oder Zwei-Wochen-Fahrten. Inzwischen sei der Anteil der Abendöffnungszeiten in Relation zu den Gesamtöffnungszeiten auf 35 Prozent erhöht worden. Aufgrund einer Globalrichtlinie des Senats gebe es Vorgaben für jeden Stadtteil, damit in Absprache zwischen den Einrichtungen wenigstens ein oder zwei Einrichtungen in erreichbarer Nähe insbesondere an den Abenden geöffnet seien.

Der Anteil der Einrichtungen, die entweder am Samstag oder Sonntag geöffnet hätten, sei noch relativ niedrig. Allerdings würden nach zugrundeliegenden Erfahrungswerten die am Sonntag geöffneten Einrichtungen generell von allen Altersgruppen wenig angenommen, so daß sich der Bedarf vor allem auf den Samstagnachmittag und -abend - lediglich bei Kindern auch noch auf den Sonntag - konzentriere. Eine weitere Ausdehnung der Öffnungszeiten in den Abendstunden und in den Ferien sei jedoch mit dem derzeitigen Personalbestand von durchschnittlich ein bis eineinhalb hauptamtlichen Mitarbeitern je Einrichtung kaum machbar und konnte in der Vergangenheit nur durch Einbeziehung von Honorarkräften und unter Mitwirkung der Jugendlichen bei Gestaltung von Angeboten erreicht werden.

Nach Ansicht der SPD-Abgeordneten müsse ohnehin vermehrt auf Honorarkräfte zurückgegriffen werden, um durch Krankheit hauptamtlicher Mitarbeiter bedingte vorübergehende Schließungen von Häusern der Jugend zu vermeiden und um den heutigen Anforderungen der Kinder und Jugendlichen besser Rechnung tragen zu können.

Die Jugendlichen fragten, inwieweit ihre Forderungen aus der Resolution des Unterausschusses "Sauberes Hamburg" zum Rauchen in der Öffentlichkeit (Anlage 7 der Bezugsdrucksache) realisierbar seien.

Die SPD-Abgeordneten erklärten, die aufgestellten Forderungen würden bei allen Gesundheitspolitikern Unterstützung finden. Allerdings müsse geprüft werden, ob sie rechtlich möglich und auch umsetzbar seien.

Die Senatsvertreter berichteten von Bestrebungen auf Bundesebene unter Einbeziehung der Länder, das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (Jugendschutzgesetz) zu ändern. Schwerpunkte würden verschärfte Regelungen zur Alkoholabgabe und Zugänglichkeit von Jugendlichen zu Tabakwaren bilden. Hamburg wolle sich unter anderem dafür einsetzen, insbesondere die Automatenabgabe von Zigaretten zu verbieten. Obwohl die Kontrollfunktion der Wirtschafts- und Ordnungsämter zur Überwachung des Jugendschutzgesetzes im Vergleich zu anderen Städten relativ gut entwickelt sei, könne z. B. nicht jeglicher Verkauf alkoholischer Getränke an Jugendliche verhindert werden. Dies sei auch von der Bereitschaft der Öffentlichkeit, Verstöße zu melden, abhängig.

Auf die Frage der SPD-Abgeordneten zu verschärften Ahndungsmöglichkeiten bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz erwiderten die Senatsvertreter, dies sei auch Gegenstand der Überlegungen. Nachgedacht werde zur Zeit über eine Erhöhung der Bußgelder, über eine Aufwertung von Wiederholungstatbeständen hin zu Straftatbeständen und den möglichen Konzessionsentzug bei Verstößen gegen das Alkoholabgabeverbot in Gaststätten.

Nach Auffassung der CDU-Abgeordneten sei es generell wichtig, den Zugang zu Tabakwaren und Alkohol zu erschweren. Insofern begrüßten sie die angestrebten Gesetzesänderungen.
Auf die Frage der Jugendlichen zum polizeilichen Vorgehen gegen Drogendealer, insbesondere dem Einsatz von Brechmitteln, wiesen die SPD-Abgeordneten auf bestehende gesetzliche Regelungen hin, nach denen eine mögliche Verurteilung erfolgen könne, wenn Schluckbewegungen gesehen worden seien. Insofern hielten sie den Einsatz von Brechmitteln nicht für zwingend erforderlich.

Die CDU-Abgeordneten hielten den Einsatz von Brechmitteln in besonders gelagerten Einzelfällen für angemessen, um Dealer vom Schlucken der Drogen abzuhalten und ihnen andernfalls die geschluckten Drogen abnehmen zu können. Die Stadt Frankfurt habe damit positive Erfahrungen sammeln können.

Der Vorsitzende dankte den Jugendlichen für ihr Engagement.

Der Gesundheitsausschuß empfiehlt dem federführenden Jugend- und Sportausschuß, von der vorstehenden Stellungnahme Kenntnis zu nehmen.

Dietrich Wersich, Berichterstatter

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