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Hamburger
Ehe und Homosexualität
Unser Ausschuß
befaßte sich mit der rechtlichen Gleichstellung gleichgeschlechtlicher
Partnerschaften und Aufklärungsmaßnahmen gegen die Diskriminierung
von Homosexuellen.
1.
Die Einrichtung
des Rechtsinstituts "Eingetragene Partnerschaft" (die sogenannte
Hamburger Ehe) ist unseres Erachtens zwar ein Schritt in die richtige
Richtung. Sie hat jedoch nur Symbolcharakter, beinhaltet keine rechtlichen
Folgen und ist deshalb nicht als langfristige Lösung anzusehen.
Deshalb fordern
wir:
Die Möglichkeiten,
die auf Landesebene bestehen, in vollem Maße umzusetzen. Damit meinen
wir insbesondere die Ausführung des Auskunftsrechts in Krankenhäusern
durch die Gesundheitsbehörde.
2.
Nach
wie vor ist gleichgeschlechtlichen Partnerschaften eine gesetzliche Absicherung
vorenthalten, die auf Bundesebene beschlossen werden muß.
Deshalb fordern
wir:
Die
Errichtung eines Rechtsinstituts "Eingetragene Lebenspartnerschaft",
das sämtliche Rechte und Pflichten des Eherechts des BGB umfaßt,
aber nicht "Ehe" genannt werden muß. Für die Umsetzung
fordern wir die Hamburger Parteien dazu auf, auf ihre Fraktionen im Bundestag
Druck auszuüben.
Die Ergänzung des Artikel 3 Absatz 3 des GG um die Eigenschaft "sexuelle
Orientierung".
Eine Neudefinierung des Begriffs "Ehe und Familie" im Artikel
6 Absatz 1 des GG mit dem Ziel, die gleichgeschlechtlichen Partnerschaften
- auch solche, in denen Kinder aufwachsen - und andere Formen des Zusammenlebens
zu integrieren.
Die Errichtung
eines Rechtsinstituts ist nach den Artikeln 1, 3 und 6 unseres Erachtens
unumgänglich.
3.
Wir sehen
noch immer eine Vielzahl von Mißständen in dem Umgang mit Homosexuellen
in großen Teilen der Bevölkerung.
Deshalb fordern
wir:
daß
eine regelmäßige Aufklärung über gleichgeschlechtliche
Liebe in Betrieben, an Arbeitsplätzen, in der Öffentlichkeit
und besonders an Schulen erfolgen soll und muß, die wie folgt aussehen
kann:
LehrerInnen
sollen in und nach ihrer Ausbildung an Seminaren über Homosexualität
teilnehmen, um an Schulen Aufklärungsarbeit leisten zu können.
Ferner
soll das Thema Homosexualität ein fester Bestandteil der Lehrpläne
sein (z. B. in den Fächern Biologie und Deutsch).
Es
sollten mehr Kampagnen für Homosexuelle in der Öffentlichkeit
stattfinden (wie z. B. der Christopher-Street-Day). Das könnte in
etwa ein Kulturfestival um alle homosexuellen KünstlerInnen (KomponistInnen,
SchriftstellerInnen usw.) sein.
Es
müssen mehr Beratungsmöglichkeiten für Homosexuelle und
alle Interessierten eingerichtet werden. Verbände wie der LSVD, Pro
Familia e.V. und das Senatsamt für Gleichstellung sollten in Zusammenarbeit
mit Schulen für Aufklärung sorgen.
Die Diskriminierung
von Homosexuellen muß abgebaut und verhindert
und ein besseres Zusammenleben in der Gesellschaft gesichert werden.
Obdachlose
Wir stellen
fest:
Die Würde des Menschen ist unantastbar (Artikel 1 GG). Den Obdachlosen
jedoch wird diese Würde oft abgesprochen.
Eine Vertreibung der Obdachlosen aus der Innenstadt, wie vom neuen Citymanager
Albers gefordert, wäre nicht nur ein Verstoß gegen diesen Grundsatz,
sondern wäre auch nur Symptombekämpfung und hieße Verlagerung
des Problems, nicht dessen Bekämpfung.
Die momentane
Situation der Obdachlosen ist von folgenden Problemen gekennzeichnet:
Die existierenden
sozialen Einrichtungen sind größtenteils privat und aus Eigeninitiative
entstanden. Da sie keinerlei staatliche Zuwendungen erhalten, sind sie
von Spenden abhängig.
Daher fordern
wir finanzielle Unterstützung seitens des Staates.
Trotz vielfältiger
Hilfsangebote nimmt eine große Zahl von Obdachlosen die Angebote
nicht in Anspruch.
Deshalb fordern
wir eine bedürfnisgerechtere Form der Hilfe:
Kleinere Wohneinheiten statt Massenunterkünfte, lieber viele kleine
Programme und unterschiedliche Trägerformen wie z. B. Kirchengemeinden.
Vernetzung
und Kooperation der Einrichtungen untereinander sowie Weitervermittlung.
Ausweitung
des erfolgreichen Winternotprogramms.
Besser geschultes
Personal.
Der Bestand
an Sozialwohnungen verringert sich kontinuierlich, außerdem haben
Obdachlose auf dem Wohnungsmarkt sehr geringe Chancen. Wir fordern:
Ausweitung des Wohnungsbauprogrammes mit dem Schwerpunkt auf Sozialmietwohnungen.
Größere
Wohnkontingente ausschließlich als Übergangslösung für
Obdachlose.
Hilfestellung
bei der Haushaltsführung, z. B. durch Zivildienstleistende.
Das Recht
jedes Menschen auf eine angemessene Wohnung in der Verfassung zu verankern.
Häufige
Ursache für Obdachlosigkeit ist Verschuldung infolge von Arbeitslosigkeit.
Die Konsequenz ist oft Alkohol- und/oder Drogensucht. Darum fordern wir:
Verstärkte Schulden- und Haushaltsberatung.
Umfassendere
und direkte Information und Aufklärung über Beratungs-, Therapie-
und ähnliche Möglichkeiten in jeder sozialen Einrichtung und
Behörde.
Mehr Therapieplätze
für Süchtige.
Die Mehrheit
der auf der Straße lebenden Menschen versinkt früher oder später
in Resignation. Wichtige Gründe dafür sind fehlende Beschäftigung
und Motivation, z. B. sich der oft schwer zu bewältigenden Situation
auf Arbeits- und Sozialamt zu stellen. Deshalb fordern wir:
Konkrete Hilfestellung, z. B. in Form von Begleitung bei Behördengängen.
Beschäftigung durch sinnstiftende Projekte nach Vorbild von Hinz
& Kunzt zur Reintegration in die Gesellschaft.
Sozialhilfe
Der Unterausschuß
befaßte sich mit den allgemeinen Problemen, die im Zusammenhang
mit Sozialhilfe entstehen, sowie mit der Struktur und der Effizienz des
Sozialhilfesystems in Hamburg.
Die erarbeiteten
Aspekte lassen sich in drei Punkte gliedern:
Ämterstruktur
Wir stellen
fest:
Es
gibt Tätigkeitsüberschneidungen zwischen Sozial-, Arbeits- und
Wohnungsämtern. So sind beispielsweise SachbearbeiterInnen des Sozialamtes
für Arbeits- bzw. Wohnungsvermittlung zuständig.
Das
Personal des Sozialamtes ist zum Teil nicht in der Lage, eine ausreichende
Beratung und Betreuung zu gewährleisten, da es dafür nicht ausgebildet
wurde. Zudem herrscht Personalmangel.
Die
Sozialämter sind oft steril und unpersönlich eingerichtet.
Daher fordern
wir:
Eine
enge Kooperation und örtliche Zusammenfassung der genannten Ämter
(ähnlich dem Bürgerhaus in Leer), um langfristig eine Verschmelzung
zu einer Institution zu ermöglichen. Dies kann Personal- und Verwaltungskosten
sparen. Zudem werden Kommunikation, Kooperation und Datenabgleich verbessert
und Ämtergänge erleichtert.
Die
SachbearbeiterInnen sollen für ihre Tätigkeit besonders ausgebildet
bzw. geschult werden, um eine angemessene und effektive Betreuung der
SozialhilfeempfängerInnen zu ermöglichen.
Die
Eigenverwaltung der Sozialbehörde einschließlich der Personalkosten
usw. zur individuellen Anpassung an die Bedürfnisse der Ämter.
Die
Gestaltung der Ämter und eventuelle Einführung von Kinderhorten.
Arbeitsvermittlung
und freiwillige temporäre Arbeit
Wir stellen
fest:
80
Prozent aller SozialhilfeempfängerInnen sind Langzeitgeförderte.
Die Sozialhilfedichte in Hamburg ist sehr hoch. Es ist sehr schwer, die
SozialhilfeempfängerInnen erneut in das Arbeitsleben zu integrieren.
Die Betroffenen werden dadurch demotiviert, zum Teil depressiv, fühlen
sich oft als Last der Gesellschaft.
Die
Sozialhilfe führt in eine Abhängigkeit vom Staat.
Daher fordern
wir:
Die
schnelle Reintegration in Arbeit durch effektive Vermittlung.
Die
Bereitstellung von einjährigen subventionierten Praktika als Übergangshilfe.
Die
Flexibilisierung der Freibeträge.
Die
Einrichtung von freiwilliger temporärer Arbeit. Das heißt:
Den SozialhilfeempfängerInnen sollte die Möglichkeit gegeben
werden, in gemeinnützigen bzw. karitativen Einrichtungen (z. B. Rotes
Kreuz, Diakonisches Werk, Gartenbau usw.) freiwillig zu arbeiten. Die
Arbeit sollte mit einer Prämie vergütet werden, die zu der normalen
Sozialhilfe addiert wird. Es muß allerdings durch eine unabhängige
Institution gewährleistet werden, daß diese Arbeitsstellen
in keinem Konflikt zur Wirtschaft stehen (Jobkiller/LohndrückerInnen),
keine Ausbeutung durch den/die ArbeitgeberIn entsteht, die Tätigkeit
dem/der Betroffenen angemessen ist. (Es wird die Erarbeitung eines Kataloges
empfohlen.) Die Tätigkeit sollte zunächst auf einen Monat verpflichtend
sein und monatlich verlängert werden können. Sie soll aber eine
Reintegrationshilfe und keine längerfristige Beschäftigung darstellen.
Leistungsstruktur
Wir stellen
fest:
Zur
Zeit besteht lediglich ein Anspruch auf festgesetzte Leistungen. Dies
führt zu Alltagsregulation und staatlicher Konsumkontrolle.
Alte
Menschen mit ungenügenden oder fehlenden Rentenansprüchen sowie
Pflegebedürftige sind in der Sozialhilfe falsch eingegliedert, da
sie dauerhaft auf Leistungen angewiesen sind. Die bisherige Handhabung
ist ineffektiv und kollidiert zudem mit dem Bundessozialhilfegesetz.
Die
Anzahl der Sozialwohnungen in Hamburg ist ungenügend.
Daher fordern
wir:
Die
Einführung einer Grundsicherung in Kombination mit individueller
Betreuung. Das heißt: Es soll dem/der SozialhilfeempfängerIn
ermöglicht werden, einen monatlichen
individuell
festgelegten - Grundbetrag frei zu verwalten. Sollte ihm dies nicht möglich
sein, hat die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem/der betreuenden SachbearbeiterIn
zu geschehen. Dazu können eventuell Hausbesuche nötig werden.
Eine
Fortführung und Ergänzung der Struktur- und Zielgruppenanalyse,
um Leistungsanpassungen zu ermöglichen.
Verstärkte
individuelle Betreuung der SozialhilfeempfängerInnen, um eine effektive
Förderung und Reintegration in Arbeit zur schnellstmöglichen
Ausgliederung aus der Sozialhilfe bei minimaler Rückfallgefahr zu
gewährleisten.
Die
Erhöhung der Sozialwohnungen. Zur Vermeidung von Ghettoisierung wird
die Einrichtung von dezentralen Einzelwohnungen oder Wohnungskomplexen
über den Erwerb von Belegungsrechten empfohlen.
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