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Resolutionen von JiP 1999
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Hamburger Ehe und Homosexualität
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Resolutionen
von JiP 1999

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Hamburger Ehe und Homosexualität

Unser Ausschuß befaßte sich mit der rechtlichen Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften und Aufklärungsmaßnahmen gegen die Diskriminierung von Homosexuellen.

1.
Die Einrichtung des Rechtsinstituts "Eingetragene Partnerschaft" (die sogenannte Hamburger Ehe) ist unseres Erachtens zwar ein Schritt in die richtige Richtung. Sie hat jedoch nur Symbolcharakter, beinhaltet keine rechtlichen Folgen und ist deshalb nicht als langfristige Lösung anzusehen.

Deshalb fordern wir:
Die Möglichkeiten, die auf Landesebene bestehen, in vollem Maße umzusetzen. Damit meinen wir insbesondere die Ausführung des Auskunftsrechts in Krankenhäusern durch die Gesundheitsbehörde.

2.
Nach wie vor ist gleichgeschlechtlichen Partnerschaften eine gesetzliche Absicherung vorenthalten, die auf Bundesebene beschlossen werden muß.

Deshalb fordern wir:
Die Errichtung eines Rechtsinstituts "Eingetragene Lebenspartnerschaft", das sämtliche Rechte und Pflichten des Eherechts des BGB umfaßt, aber nicht "Ehe" genannt werden muß. Für die Umsetzung fordern wir die Hamburger Parteien dazu auf, auf ihre Fraktionen im Bundestag Druck auszuüben.

Die Ergänzung des Artikel 3 Absatz 3 des GG um die Eigenschaft "sexuelle Orientierung".

Eine Neudefinierung des Begriffs "Ehe und Familie" im Artikel 6 Absatz 1 des GG mit dem Ziel, die gleichgeschlechtlichen Partnerschaften - auch solche, in denen Kinder aufwachsen - und andere Formen des Zusammenlebens zu integrieren.

Die Errichtung eines Rechtsinstituts ist nach den Artikeln 1, 3 und 6 unseres Erachtens unumgänglich.

3.
Wir sehen noch immer eine Vielzahl von Mißständen in dem Umgang mit Homosexuellen in großen Teilen der Bevölkerung.

Deshalb fordern wir:
daß eine regelmäßige Aufklärung über gleichgeschlechtliche Liebe in Betrieben, an Arbeitsplätzen, in der Öffentlichkeit und besonders an Schulen erfolgen soll und muß, die wie folgt aussehen kann:

LehrerInnen sollen in und nach ihrer Ausbildung an Seminaren über Homosexualität teilnehmen, um an Schulen Aufklärungsarbeit leisten zu können.

Ferner soll das Thema Homosexualität ein fester Bestandteil der Lehrpläne sein (z. B. in den Fächern Biologie und Deutsch).

Es sollten mehr Kampagnen für Homosexuelle in der Öffentlichkeit stattfinden (wie z. B. der Christopher-Street-Day). Das könnte in etwa ein Kulturfestival um alle homosexuellen KünstlerInnen (KomponistInnen, SchriftstellerInnen usw.) sein.

Es müssen mehr Beratungsmöglichkeiten für Homosexuelle und alle Interessierten eingerichtet werden. Verbände wie der LSVD, Pro Familia e.V. und das Senatsamt für Gleichstellung sollten in Zusammenarbeit mit Schulen für Aufklärung sorgen.

Die Diskriminierung von Homosexuellen muß abgebaut und verhindert und ein besseres Zusammenleben in der Gesellschaft gesichert werden.

Obdachlose

Wir stellen fest:

Die Würde des Menschen ist unantastbar (Artikel 1 GG). Den Obdachlosen jedoch wird diese Würde oft abgesprochen.

Eine Vertreibung der Obdachlosen aus der Innenstadt, wie vom neuen Citymanager Albers gefordert, wäre nicht nur ein Verstoß gegen diesen Grundsatz, sondern wäre auch nur Symptombekämpfung und hieße Verlagerung des Problems, nicht dessen Bekämpfung.

Die momentane Situation der Obdachlosen ist von folgenden Problemen gekennzeichnet:

Die existierenden sozialen Einrichtungen sind größtenteils privat und aus Eigeninitiative entstanden. Da sie keinerlei staatliche Zuwendungen erhalten, sind sie von Spenden abhängig.
Daher fordern wir finanzielle Unterstützung seitens des Staates.

Trotz vielfältiger Hilfsangebote nimmt eine große Zahl von Obdachlosen die Angebote nicht in Anspruch.

Deshalb fordern wir eine bedürfnisgerechtere Form der Hilfe:
Kleinere Wohneinheiten statt Massenunterkünfte, lieber viele kleine Programme und unterschiedliche Trägerformen wie z. B. Kirchengemeinden.
Vernetzung und Kooperation der Einrichtungen untereinander sowie Weitervermittlung.
Ausweitung des erfolgreichen Winternotprogramms.
Besser geschultes Personal.

Der Bestand an Sozialwohnungen verringert sich kontinuierlich, außerdem haben Obdachlose auf dem Wohnungsmarkt sehr geringe Chancen. Wir fordern:

Ausweitung des Wohnungsbauprogrammes mit dem Schwerpunkt auf Sozialmietwohnungen.
Größere Wohnkontingente ausschließlich als Übergangslösung für Obdachlose.
Hilfestellung bei der Haushaltsführung, z. B. durch Zivildienstleistende.
Das Recht jedes Menschen auf eine angemessene Wohnung in der Verfassung zu verankern.

Häufige Ursache für Obdachlosigkeit ist Verschuldung infolge von Arbeitslosigkeit. Die Konsequenz ist oft Alkohol- und/oder Drogensucht. Darum fordern wir:

Verstärkte Schulden- und Haushaltsberatung.
Umfassendere und direkte Information und Aufklärung über Beratungs-, Therapie- und ähnliche Möglichkeiten in jeder sozialen Einrichtung und Behörde.
Mehr Therapieplätze für Süchtige.

Die Mehrheit der auf der Straße lebenden Menschen versinkt früher oder später in Resignation. Wichtige Gründe dafür sind fehlende Beschäftigung und Motivation, z. B. sich der oft schwer zu bewältigenden Situation auf Arbeits- und Sozialamt zu stellen. Deshalb fordern wir:

Konkrete Hilfestellung, z. B. in Form von Begleitung bei Behördengängen.
Beschäftigung durch sinnstiftende Projekte nach Vorbild von Hinz & Kunzt zur Reintegration in die Gesellschaft.

Sozialhilfe

Der Unterausschuß befaßte sich mit den allgemeinen Problemen, die im Zusammenhang mit Sozialhilfe entstehen, sowie mit der Struktur und der Effizienz des Sozialhilfesystems in Hamburg.

Die erarbeiteten Aspekte lassen sich in drei Punkte gliedern:

Ämterstruktur

Wir stellen fest:
Es gibt Tätigkeitsüberschneidungen zwischen Sozial-, Arbeits- und Wohnungsämtern. So sind beispielsweise SachbearbeiterInnen des Sozialamtes für Arbeits- bzw. Wohnungsvermittlung zuständig.
Das Personal des Sozialamtes ist zum Teil nicht in der Lage, eine ausreichende Beratung und Betreuung zu gewährleisten, da es dafür nicht ausgebildet wurde. Zudem herrscht Personalmangel.
Die Sozialämter sind oft steril und unpersönlich eingerichtet.

Daher fordern wir:
Eine enge Kooperation und örtliche Zusammenfassung der genannten Ämter (ähnlich dem Bürgerhaus in Leer), um langfristig eine Verschmelzung zu einer Institution zu ermöglichen. Dies kann Personal- und Verwaltungskosten sparen. Zudem werden Kommunikation, Kooperation und Datenabgleich verbessert und Ämtergänge erleichtert.
Die SachbearbeiterInnen sollen für ihre Tätigkeit besonders ausgebildet bzw. geschult werden, um eine angemessene und effektive Betreuung der SozialhilfeempfängerInnen zu ermöglichen.
Die Eigenverwaltung der Sozialbehörde einschließlich der Personalkosten usw. zur individuellen Anpassung an die Bedürfnisse der Ämter.
Die Gestaltung der Ämter und eventuelle Einführung von Kinderhorten.

Arbeitsvermittlung und freiwillige temporäre Arbeit

Wir stellen fest:
80 Prozent aller SozialhilfeempfängerInnen sind Langzeitgeförderte. Die Sozialhilfedichte in Hamburg ist sehr hoch. Es ist sehr schwer, die SozialhilfeempfängerInnen erneut in das Arbeitsleben zu integrieren. Die Betroffenen werden dadurch demotiviert, zum Teil depressiv, fühlen sich oft als Last der Gesellschaft.
Die Sozialhilfe führt in eine Abhängigkeit vom Staat.

Daher fordern wir:
Die schnelle Reintegration in Arbeit durch effektive Vermittlung.
Die Bereitstellung von einjährigen subventionierten Praktika als Übergangshilfe.
Die Flexibilisierung der Freibeträge.
Die Einrichtung von freiwilliger temporärer Arbeit. Das heißt: Den SozialhilfeempfängerInnen sollte die Möglichkeit gegeben werden, in gemeinnützigen bzw. karitativen Einrichtungen (z. B. Rotes Kreuz, Diakonisches Werk, Gartenbau usw.) freiwillig zu arbeiten. Die Arbeit sollte mit einer Prämie vergütet werden, die zu der normalen Sozialhilfe addiert wird. Es muß allerdings durch eine unabhängige Institution gewährleistet werden, daß diese Arbeitsstellen in keinem Konflikt zur Wirtschaft stehen (Jobkiller/LohndrückerInnen), keine Ausbeutung durch den/die ArbeitgeberIn entsteht, die Tätigkeit dem/der Betroffenen angemessen ist. (Es wird die Erarbeitung eines Kataloges empfohlen.) Die Tätigkeit sollte zunächst auf einen Monat verpflichtend sein und monatlich verlängert werden können. Sie soll aber eine Reintegrationshilfe und keine längerfristige Beschäftigung darstellen.

Leistungsstruktur

Wir stellen fest:
Zur Zeit besteht lediglich ein Anspruch auf festgesetzte Leistungen. Dies führt zu Alltagsregulation und staatlicher Konsumkontrolle.
Alte Menschen mit ungenügenden oder fehlenden Rentenansprüchen sowie Pflegebedürftige sind in der Sozialhilfe falsch eingegliedert, da sie dauerhaft auf Leistungen angewiesen sind. Die bisherige Handhabung ist ineffektiv und kollidiert zudem mit dem Bundessozialhilfegesetz.
Die Anzahl der Sozialwohnungen in Hamburg ist ungenügend.

Daher fordern wir:
Die Einführung einer Grundsicherung in Kombination mit individueller Betreuung. Das heißt: Es soll dem/der SozialhilfeempfängerIn ermöglicht werden, einen monatlichen individuell festgelegten - Grundbetrag frei zu verwalten. Sollte ihm dies nicht möglich sein, hat die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem/der betreuenden SachbearbeiterIn zu geschehen. Dazu können eventuell Hausbesuche nötig werden.
Eine Fortführung und Ergänzung der Struktur- und Zielgruppenanalyse, um Leistungsanpassungen zu ermöglichen.
Verstärkte individuelle Betreuung der SozialhilfeempfängerInnen, um eine effektive Förderung und Reintegration in Arbeit zur schnellstmöglichen Ausgliederung aus der Sozialhilfe bei minimaler Rückfallgefahr zu gewährleisten.
Die Erhöhung der Sozialwohnungen. Zur Vermeidung von Ghettoisierung wird die Einrichtung von dezentralen Einzelwohnungen oder Wohnungskomplexen über den Erwerb von Belegungsrechten empfohlen.



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