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von JiP 1999

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Resolution zur Jugendkriminalität

"Prävention stärken - Grenzen aufzeigen"

Prävention

Jugendzentren
Wir fordern ein neues, modernisiertes Programm in den Jugendzentren, bei dessen Gestaltung die Jugendlichen unbedingt mit einbezogen werden sollten. Auch müssen dringend mehr Sprachkurse angeboten werden, um die Integration der ausländischen MitbürgerInnen zu fördern.

Die Jugendzentren sollten für alle Jugendlichen offenstehen und kein Ort für Gewalttaten darstellen. Die Polizei sollte ggf. präventiv Präsenz zeigen; dabei sollte mit SozialarbeiterInnen zusammengearbeitet werden.

Die Öffnungszeiten müssen an den Ansprüchen der Jugendlichen orientiert sein (Abend, Wochenende). Spezielle Angebote, wie Basketballturniere und Computerkurse, sind einzuführen.

Sportvereine
Sportvereine sollten abends oder am Wochenende ihre Hallen für Veranstaltungen wie z. B. MidnightBasketball öffnen. Diese sollen sie unter Aufsicht freigeben bzw. leiten, um den Jugendlichen eine sinnvolle Beschäftigung anzubieten und sie von der Straße zu holen.

Für sozial Benachteiligte muß über einen deutlich verringerten Mitgliedsbeitrag nachgedacht werden, um auch diesen Jugendlichen eine Möglichkeit zu geben, sich ihren Begabungen entsprechend zu engagieren und in der Gruppe einen Halt zu finden.

Schule
Mindestens einE LehrerIn und eine Gruppe von SchülerInnen sollten an einer Schule ein Seminar besucht haben, bei dem es gezielt um Gewalt zwischen Jugendlichen geht, um Konfliktsituationen entgegenzuwirken. Dieses Wissen muß an der gesamten Schule weitergegeben werden, damit jeder ein Grundwissen hat. Weiterhin sollte die Schulleitung auch mit der Polizei (z. B. BürgernaheR Beamtin/Beamtin) enger zusammenarbeiten, damit im Konfliktfalle der Kontakt schon besteht und somit die Reaktionszeit verkürzt werden kann. In begründeten besonderen Härtefällen sollte eine engere Zusammenarbeit zwischen Schule und Polizei in Betracht gezogen werden.

Außerdem fordern wir alle LehrerInnen auf, gegen Gewalt einzuschreiten und nicht wegzusehen.

Zusätzlich fordern wir, in der Mittelstufe eine Projektwoche mit demThema "Jugend und Gewalt" zu veranstalten. Im Rahmen dieses Projektes ist TäterIn-Opfer-Ausgleich als Option zu nennen.

Strafen

Schwere Delikte (bewaffneter Raub = "bewaffnetes Abziehen")
Bei ErsttäterInnen ist in jedem Fall eine Sozialarbeit zu verhängen. Bei dieser Sozialarbeit sollten Gespräche mit psychologisch geschulten BetreuerInnen stattfinden. Auch sollte während dieser Zeit eine TäterIn-Opfer-Begegnung, falls gewünscht, stattfinden.

Bagatelldelikte (Ladendiebstahl usw.)
Bei strafmündigen ErsttäterInnen hat ein Ermahnungsgespräch bei der Polizei stattzufinden. WiederholungstäterInnen sollten Sozialarbeit leisten.

Allgemeines
Verfahren dürfen nicht mehr aus Personalmangel oder ähnlichem eingestellt werden.
Der Zeitraum zwischen Tat und Verhandlung muß so kurz wie möglich sein, keinesfalls länger als ein halbes Jahr.
Bei absehbarer Gefahr für das Opfer oder für Zeugen ist der/die TäterIn von diesen Personen fernzuhalten.
Die persönlichen Daten des Opfers dürfen zu seinem Schutz nicht an den/die TäterIn oder dessen/deren Anwalt weitergegeben werden.



Was ist aus den Forderungen geworden?
Hier gibt's die Erfolge und Niederlagen!

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