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Resolution
zur Jugendkriminalität
"Prävention
stärken - Grenzen aufzeigen"
Prävention
Jugendzentren
Wir fordern ein neues, modernisiertes Programm in den Jugendzentren, bei
dessen Gestaltung die Jugendlichen unbedingt mit einbezogen werden sollten.
Auch müssen dringend mehr Sprachkurse angeboten werden, um die Integration
der ausländischen MitbürgerInnen zu fördern.
Die Jugendzentren sollten für alle Jugendlichen offenstehen und kein
Ort für Gewalttaten darstellen. Die Polizei sollte ggf. präventiv
Präsenz zeigen; dabei sollte mit SozialarbeiterInnen zusammengearbeitet
werden.
Die Öffnungszeiten müssen an den Ansprüchen der Jugendlichen
orientiert sein (Abend, Wochenende). Spezielle Angebote, wie Basketballturniere
und Computerkurse, sind einzuführen.
Sportvereine
Sportvereine sollten abends oder am Wochenende ihre Hallen für Veranstaltungen
wie z. B. MidnightBasketball öffnen. Diese sollen sie unter Aufsicht
freigeben bzw. leiten, um den Jugendlichen eine sinnvolle Beschäftigung
anzubieten und sie von der Straße zu holen.
Für sozial Benachteiligte muß über einen deutlich verringerten
Mitgliedsbeitrag nachgedacht werden, um auch diesen Jugendlichen eine
Möglichkeit zu geben, sich ihren Begabungen entsprechend zu engagieren
und in der Gruppe einen Halt zu finden.
Schule
Mindestens einE LehrerIn und eine Gruppe von SchülerInnen sollten
an einer Schule ein Seminar besucht haben, bei dem es gezielt um Gewalt
zwischen Jugendlichen geht, um Konfliktsituationen entgegenzuwirken. Dieses
Wissen muß an der gesamten Schule weitergegeben werden, damit jeder
ein Grundwissen hat. Weiterhin sollte die Schulleitung auch mit der Polizei
(z. B. BürgernaheR Beamtin/Beamtin) enger zusammenarbeiten, damit
im Konfliktfalle der Kontakt schon besteht und somit die Reaktionszeit
verkürzt werden kann. In begründeten besonderen Härtefällen
sollte eine engere Zusammenarbeit zwischen Schule und Polizei in Betracht
gezogen werden.
Außerdem fordern wir alle LehrerInnen auf, gegen Gewalt einzuschreiten
und nicht wegzusehen.
Zusätzlich fordern wir, in der Mittelstufe eine Projektwoche mit
demThema "Jugend und Gewalt" zu veranstalten. Im Rahmen
dieses Projektes ist TäterIn-Opfer-Ausgleich als Option zu nennen.
Strafen
Schwere
Delikte (bewaffneter Raub = "bewaffnetes Abziehen")
Bei ErsttäterInnen ist in jedem Fall eine Sozialarbeit zu verhängen.
Bei dieser Sozialarbeit sollten Gespräche mit psychologisch geschulten
BetreuerInnen stattfinden. Auch sollte während dieser Zeit eine TäterIn-Opfer-Begegnung,
falls gewünscht, stattfinden.
Bagatelldelikte
(Ladendiebstahl usw.)
Bei
strafmündigen ErsttäterInnen hat ein Ermahnungsgespräch
bei der Polizei stattzufinden. WiederholungstäterInnen sollten Sozialarbeit
leisten.
Allgemeines
Verfahren dürfen nicht mehr aus Personalmangel oder ähnlichem
eingestellt werden.
Der Zeitraum
zwischen Tat und Verhandlung muß so kurz wie möglich sein,
keinesfalls länger als ein halbes Jahr.
Bei absehbarer
Gefahr für das Opfer oder für Zeugen ist der/die TäterIn
von diesen Personen fernzuhalten.
Die persönlichen
Daten des Opfers dürfen zu seinem Schutz nicht an den/die TäterIn
oder dessen/deren Anwalt weitergegeben werden.
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