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Resolutionen von JiP 1998
Schule und Bildung
Status der LehrerInnen
Kindliche Bildung und Erziehung
Einsparungen / Finanzen
Weiterführende Schulen

Resolutionen
von JiP 1998

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Status der LehrerInnen

Wir sehen eine Vielzahl von Mißständen im bestehenden Schulsystem der Hansestadt Hamburg, die maßgeblich durch folgende Faktoren bedingt sind:

Der BeamtInnenstatus der LehrerInnen macht diese quasi unkündbar. Es mangelt den Schulen daher an Möglichkeiten, fachliche sowie pädagogisch-didaktische Kompetenzen der LehrerInnen regelmäßig zu prüfen und inkompetente Lehrkräfte zu entlassen.

Der BeamtInnenstatus ist dafür verantwortlich, daß es bisher für nicht erforderlich erachtet wurde, SchülerInnen in die Beurteilung von LehrerInnen einzubeziehen.

LehrerInnen, die sich durch Engagement und Kompetenz auszeichnen, werden durch den BeamtInnenstatus unzureichend motiviert, da ihre Leistungen von den Schulen nicht ausreichend honoriert werden können.

Es ist nicht ersichtlich, daß einE LehrerIn mit Fächern, welche besonders arbeitsintensiv sind und der regelmäßigen Fortbildung bedürfen, mit der gleichen Stundenzahl belastet wird wie einE KollegIn, dessen/deren Fächer erwiesenermaßen weniger aufwendig vorzubereiten sind.

Es bestehen Nachteile in der Aufhebung des BeamtInnenstatus, da diese möglicherweise die zu verhindernde Abwanderung von kompetenten LehrerInnen in Schulen und Bundesländer mit günstigeren Konditionen zur Folge haben könnte. Auch finanziell ist dieser Schritt nicht zu verantworten, da eine Änderung der Renten den Staat erheblich teurer zu stehen käme als die Pensionen, wie sie derzeitig für BeamtInnen vorgesehen sind.

Die Aussicht auf Verbeamtung stellt häufig den einzigen Anreiz dar, die, unserer Ansicht nach, unterbezahlte Tätigkeit des Lehrers/der Lehrerin auszuüben.

In der Ausbildung der LehrerInnen sehen wir einen erheblichen Mißstand in der Tatsache, daß es für den Erwerb besonders der gymnasialen Lehrerlaubnis nicht erforderlich ist, umfangreiche Kenntnisse auf dem Gebiet der Pädagogik und Didaktik zu erwerben.

Es fehlt eine Regelung, die den regelmäßigen Nachweis für didaktische und pädagogische Fortbildung neben der fachlichen Fortbildung verlangt.

Deshalb fordern wir:

eine regelmäßige Prüfung der fachlichen wie auch pädagogisch-didaktischen Kompetenzen.

die Einführung schulinterner verbindlicher Befragungen der SchülerInnenschaft über die Qualifikation der LehrerInnen nach dem Beispiel einiger dänischer Schulen. Diese Befragungen sollen repräsentativ sein und nicht dazu dienen, "unbeliebte LehrerInnen" indirekt zu bestrafen. Somit soll sichergestellt werden, daß gut qualifizierte LehrerInnen nicht aus persönlichen Gründen wie Streit oder Rachsucht ihre Beschäftigung verlieren.

die Anerkennung von persönlichem Engagement in der LehrerInnenschaft. Daher unterstützen wir die Bemühungen, die zur Zeit in der Behörde zur gerechten Beurteilung des fächerspezifischen Arbeitsaufwandes unternommen werden.

eine Vertiefung in der Aus- und Fortbildung der LehrerInnen auf dem Gebiet der Didaktik und Pädagogik.

die Einführung eines regelmäßigen, verbindlichen Fortbildungsnachweises.

Unsere Forderungen kollidieren mit dem derzeitig bestehenden BeamtInnenrecht. Daher fordern wir eine grundsätzliche Überprüfung des BeamtInnenstatus.

Kindliche Bildung und Erziehung

Der Unterausschuß "Kindliche Bildung und Erziehung" befaßte sich mit der Struktur und dem Aufbau der Kindertagesstätten und Grundschulen.

Nach Ortsbesichtigung und Anhörung der Experten stellen wir fest, daß die Kindertagesheime ihre Aufgaben nicht mehr im ausreichenden Maße wahrnehmen können, da:

ihnen immer mehr Verwaltungsaufgaben zugeteilt werden.
finanzielle Einsparungen in einem solchen Maße vorgenommen werden, daß Instandsetzungsarbeiten nicht durchgeführt, Beschäftigungsmaterialien (Spielzeug, Stifte, Papier) nicht angeschafft werden können und Besuche von Museen und anderen Bildungseinrichtungen entfallen.
akuter Personalmangel besteht und trotzdem weitere Stellen gestrichen werden sollen. Dies führt zu einem unverantwortlichen Verhältnis von Erziehern zu Kindern. Die erzieherische Aufgabe kann deshalb nicht mehr wahrgenommen werden; insbesondere kann verhaltensauffälligen Kindern nicht mehr die nötige Betreuung zuteil werden. Dieses früher noch durch gezielte Betreuung zu lösende Problem ist heute wegen der allgemeinen Mißstände nicht mehr zu kurieren. Es ist allgemein bekannt, daß der Wandel der Gesellschaft (alleinerziehende Mütter und Väter, Berufstätigkeit der Bezugspersonen, steigender Konsumzwang, zunehmende Medialisierung usw.) neue Herausforderungen an Bildung und Erziehung stellt.

Deshalb fordern wir, daß:

der bereits vor zwei Jahren eingeführte Anspruch auf einen Kindergarten- oder Vorschulplatz für jedes Kind rechtlich einklagbar wird.
die Rahmenbedingungen für Kindertagesheime, insbesondere finanziell, erheblich und kontinuierlich verbessert werden, so daß allen Kindern die ihnen angemessene Betreuung zuteil werden kann. Als ersten Schritt in diese Richtung fordern wir die sofortige Rücknahme der beschlossenen Sparmaßnahmen in Höhe von jährlich 27 Millionen DM ab dem Jahre 2001.

Ähnlich katastrophale Zustände mußten wir auch an den Grundschulen feststellen. Nach unserer Auffassung sollte die Schule bereit sein, neben dem Bildungsauftrag, aus den oben genannten Gründen auch erzieherische Funktionen zu übernehmen.

Das bisherige Konzept der VHGS (Verläßliche Halbtagsgrundschule) stellt lediglich einen schwächlichen Versuch dar, an den Symptomen herumzukurieren, und ist deshalb lediglich ein politisches Ablenkmanöver.

Wir fordern, daß ein grundlegend neues Konzept unter Einbeziehung der zahlreichen neuen und neuesten Erkenntnisse der verschiedenen Versuchs- und Experimentalschulen erarbeitet wird.

Langfristig ist auf die Schaffung eines Ganztagsschulkonzepts hinzuarbeiten. Während der Übergangszeit ist eine Zusammenarbeit von Kindertagesheimen, Grundschulen und örtlichen Vereinen die einzige uns sinnvoll erscheinende Lösung.

Einsparungen/Finanzen

Nach Anhörung der Experten hat der Unterausschuß "Einsparungen/Finanzen" folgendes festgestellt:

Die Finanzlage an den Hamburger Schulen ist, bedingt durch Einsparungsvorgaben der Schulbehörde, in einem kritischen Zustand.
Krankheitsbedingte Unterrichtsausfälle können nur unzureichend ausgeglichen werden.
In der Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Andreas Kühn (CDU) vom 14. August 1998 (Drucksache 16/1253) wird von einem LehrerInnenbedarf von 14 453 Lehrerstellen gesprochen, dem ein Bestand von 14 254 LehrerInnen gegenübersteht.
Eine umständliche Verwaltung der Gelder innerhalb der Schulbehörde sorgt oft für unnötige Mehrausgaben. Hierzu ist dem Unterausschuß ein Beispiel bei der Besetzung einer Hausmeisterstelle am Gymnasium Blankenese bekannt.
Lehrmittel sind häufig veraltet und nicht mehr zeitgemäß.

Deshalb fordern wir:

die Bereitstellung finanzieller Mittel, damit die fehlenden 199 LehrerInnen eingestellt und bei steigenden SchülerInnenzahlen weitere neue LehrerInnenstellen geschaffen werden können.
langfristige krankheitsbedingte Unterrichtsausfälle müssen an Hamburger Schulen der Vergangenheit angehören. Sollte einE LehrerIn mehr als fünf Tage fehlen, ist ein vollwertiger Ersatz zu schaffen. Dies kann z. B. durch die Einrichtung einer "LehrerInnenfeuerwehr" geschaffen werden.
autonome Finanzverwaltung der Schulen, um Fehlausgaben zu vermeiden.
die Bereitstellung zeitgemäßer Lehrmittel.
die Unterstützung der Idee des "Sponsoring" an Hamburger Schulen, um deren Finanzsituation zu verbessern.

Es darf nicht weiter an der Bildung der Kinder und Jugendlichen, die die Zukunft unserer Gesellschaft darstellen, gespart werden.

Wir fordern daher die sofortige Einstellung aller Sparmaßnahmen im Bereich Bildung.

Weiterführende Schulen

Betreffend die Bildung in weiterführenden Schulen zeichnen sich folgende Probleme ab:

Es gibt erhebliche qualitative Differenzen in den Standards von Schulen einer Schulform.
Aus dem Haushaltsplan 1998 wird eine ungerechte Verteilung der finanziellen Mittel zuungunsten der Real- und Hauptschulen ersichtlich.
Die Schulzeit zum Erwerb der Hochschulreife in Deutschland ist im Vergleich zu anderen Ländern im vereinigten Europa zu lang.
Die veränderten Auflagen der KMK (Kultusministerkonferenz) vom 25. Oktober 1996 für die gymnasiale Oberstufe erfordern bei sinkenden finanziellen Mitteln zwingend eine Reform im Konzept und in der Koordination derselben.
Im Bereich der gymnasialen Oberstufe können bestimmte Kurse häufig nicht angeboten werden.
Das Schulfach Informatik wird unzureichend aktuell und nicht genug anwendungsbezogen vermittelt.

Deshalb fordern wir:
die Überprüfung und Einhaltung eines einheitlichen Bildungsstandards.
die Einführung eines fachlichen LehrerInnenkoordinationsrates zwischen kooperierenden Schulen oder auf Stadtteilebene, für mehr Zusammenarbeit in bezug auf Leistungsziele.
die Verkürzung der Schulzeit zum Erwerb der Hochschulreife von 13 auf zwölf Jahre.
die verstärkte Vorbereitung in der Mittelstufe auf die Studienstufe, speziell in der Gesamtschule, und die Vermittlung von Grundkenntnissen in Rechtschreibung und Grammatik sowie Schlüsselqualifikationen für Beruf und Studium, wie selbstorganisiertes Arbeiten, Teamfähigkeit, Präsentation von Ergebnissen.
eine verstärkte Kooperation zwischen einzelnen Schulen, über den Bereich sogenannter Partnerschulen hinaus, die den Schülern flexiblere Kurswahl ermöglicht.
aufgrund der veränderten Auflagen der KMK mehr LehrerInnenstellen an Gymnasium und Gesamtschule in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Gemeinschaftskunde.
einen Studiengang "Informatik auf Lehramt" und im Bereich Informatik die Möglichkeiten zu regelmäßigen Fortbildungen sowie die Aufrüstung der Material- und Gerätebestände.
die Vermittlung von Basiswissen in der Anwendung von Computern und Standardsoftware verpflichtend zu machen.



Was ist aus den Forderungen geworden?
Hier gibt's die Erfolge und Niederlagen!

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