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Präventive
Maßnahmen
Umschichtung
von Geldern
Durch
Umschichtung von finanziellen Mitteln sollten Jugendeinrichtungen weiter
gefördert werden. Durch Wegholen der Jugendlichen von der Straße
werden Straftaten aus mangelnder Beschäftigung verhindert.
Eine weitere Förderung dieser Einrichtungen und des damit verbundenen
Verhinderns von Straftaten ist kostengünstiger als die durch Straftaten
entstehenden Kosten für den Staat.
Unterstützung
von Präventionsmaßnahmen
Um
Jugendliche von Straße und damit Kriminalität fernzuhalten,
würden wir uns wünschen, daß Prominente durch ihre Präsenz
bei Sportprojekten von Jugendlichen mit ihrer Vorbildfunktion tätig
werden (z.B. Sportprojekt "Midnight-Basketball").
Ausbildung
von LehrerInnen
Wir fordern, die Bewältigung von Konflikten in Aus- und Fortbildungsseminaren
aufzunehmen, damit LehrerInnen in der Lage sind, angemessen und fachgerecht
bei Konflikten zwischen SchülerInnen einschreiten zu können.
Mitgestaltung
von Jugendzentren
Oftmals sind Jugendzentren leer, weil einer bestimmten Freizeitaktivität
nicht nachgegangen werden kann. Könnte der Jugendliche bei der Gestaltung
der Jugendzentren mitwirken, könnte jedes Jugendzentrum individuell
je nach Geschmack eingerichtet werden; so könnte eine Steigerung
der Resonanz von Jugendzentren erreicht werden.
Jugendarbeitslosigkeit
Durch Verringerung der Jugendarbeitslosigkeit würde gleichzeitig
die Jugendkriminalität abnehmen. Daher fordern wir, daß die
Jugendlichen bei ihrer Jobsuche unterstützt und gefördert
werden, da Arbeit den Jugendlichen ihr verlorenes Selbstwertgefühl
wiedergibt.
Repressive
Maßnahmen
Wir fordern, daß die Strafmündigkeit bei 14 Jahren belassen
wird.
Begründung:
- Wir befürchten,
daß andernfalls noch jüngere Kinder von Banden für kriminelle
Handlungen ausgenutzt werden.
- Kinder
unter 14 Jahren begehen gewöhnlich einmalig ein kleineres Vergehen.
Nur in sehr seltenen Fällen handelt es sich in diesem Alter um
WiederholungstäterInnen oder Schwerkriminelle.
- In diesem
Alter können die Eltern gewöhnlich noch auf ihre Kinder einwirken,
was das Eingreifen von Justiz überflüssig macht.
Wir fordern, daß der TäterIn-Opfer-Ausgleich verstärkt
angeboten wird.
Begründung:
- Wir halten
es für sehr wichtig, daß der/die TäterIn unmittelbar
mit den Folgen seiner/ihrer Tat konfrontiert wird.
- Der TäterIn-Opfer-Ausgleich
wird vom Opfer im allgemeinen als zufriedenstellender empfunden als
eine Gerichtsverhandlung.
- Der TäterIn-Opfer-Ausgleich
ist eine Maßnahme, die schnell und unbürokratisch stattfinden
kann, aus Erfahrung sehr effektiv ist und sich auch finanziell in einem
durchaus annehmbaren Rahmen bewegt.
Wir fordern, daß GewalttäterInnen in jedem Fall mit dem von
ihnen angerichteten Schaden konfrontiert werden.
Falls nicht, wie im Idealfall, ein TäterIn-Opfer-Ausgleich stattfindet,
sollte der/die TäterIn gezwungen werden, sich auf andere Art mit
dem von ihm angerichteten Schaden auseinanderzusetzen (z. B. in Form von
Fotos, Tonbändern, Gesprächen mit einem/einer SozialpädagogIn).
Diese Maßnahme soll kein Ersatz für eine Gerichtsverhandlung
sein, sondern eine Ergänzung.
Begründung:
Wir denken, daß die direkte Konfrontation eine starke Wirkung auf
den/die TäterIn hat.
Wir fordern eine konsequentere Gesprächsführung der Polizei
mit den Eltern straffällig gewordener Jugendlicher.
Begründung:
- Oft sucht
die Polizei den Dialog mit den Eltern erst, wenn ihre Kinder bereits
mehrfach straffällig geworden sind. Die Chancen der Eltern, dann
noch auf ihre Kinder einzuwirken, sind dann bereits deutlich geringer
als nach der ersten Straftat.
- Durch
diese Gespräche müssen die Eltern auch von Möglichkeiten
erfahren, wo sie sich Hilfe holen können.
Wir fordern eine bessere Opfer-Hilfe.
Begründung:
- Die Opfer
benötigen oft mehr Hilfe zur schnelleren Verarbeitung der Tat.
- Schnellere
psychologische Hilfe nach jeder Tat dient auch der Gleichberechtigung
zwischen TäterIn und Opfer, da im Hinblick auf TäterIn und
Opfer oftmals der/die TäterIn im Mittelpunkt steht.
Das Hamburgische
Gerichtssystem ist überlastet. Die Zeit zwischen Tat und Verhandlung
ist zu lang.
Wir fordern deswegen:
Die Aufteilung
des Gerichtes in zwei Bereiche. Einen Bereich wie bisher, der sich mit
SchwerverbrecherInnen bzw. WiederholungstäterInnen befaßt,
und einen anderen Bereich, der sich nur mit kleinen Vergehen beschäftigt,
um die Gerichte zu entlasten, da sie schneller
und unkomplizierter handeln können.
Informationsdefizite
abbauen
Da sich die
TäterInnen oft nicht im klaren sind, was sie mit einem Strafdelikt
bei einem Opfer für physische und psychische Störungen hervorrufen,
fordern wir eine bessere Aufklärung der Jugendlichen über Gewalt.
Um dieses zu realisieren, schlagen wir vor:
Da die Zeit nach den Zeugniskonferenzen eine Zeit ist, in der nur wenig
Unterrichtsstoff vermittelt wird, wäre es sinnvoll, eine Woche der
Gewaltaufklärung stattfinden zu lassen.
Des weiteren
sollte die Gelegenheit von Schulen wahrgenommen werden, eineN JugendbeauftragteN
in Klassen zu laden, um Diskussionen zum Thema Gewalt zu führen.
Um dieses zu ermöglichen, sollte die Behörde für Inneres
diese auch zur Verfügung stellen. DieseR sollte genau über die
Konsequenzen einer Straftat für TäterIn und Opfer aufklären.
Für TäterInnen wäre dieses eine Abschreckung.
Da Opfer
von Straftaten größtenteils es nicht wagen, die Straftat anzuzeigen,
weil sie Angst vor Racheakten haben, fordern wir eine Kampagne, die dazu
ermutigt, die Straftat zur Anzeige zu bringen.
Es muß mehr Aufklärungsarbeit für die Opfer geleistet
werden.
Darunter stellen wir uns vor, daß die Aufklärungsarbeit bei
der Anzeige stattfindet. Dieses kann z. B. in Form eines Flugblattes oder
einer Broschüre erfolgen. Inhaltlich sollten kompetente AnsprechpartnerInnen
für psychologische Betreuung genannt werden. Zudem sollte auf das
Jugendinformationszentrum (JiZ) oder ähnliche Einrichtungen hingewiesen
werden.
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