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Resolutionen
von JiP 1998 |
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Resolutionen |
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Abschiebung krimineller AusländerInnen Allgemein Wir sehen es als unverantwortlich an, daß AsylbewerberInnen in angeblich "herkunftssichere Länder" abgeschoben werden. In unseren Augen gilt ein Land, in dem Bürgerkrieg, Hungersnot oder Naturkatastrophen herrschen, nicht als herkunftssicher.
Wir wehren uns gegen das immer noch bestehende Jus sanguinis (Blutrecht), nach dem nur der- oder diejenige Recht auf Einbürgerung hat, der oder die "deutsches Blut" in sich trägt. Darin sehen wir eine rassistische Diskriminierung.
Wir sehen es nicht ein, daß minderjährige Flüchtlinge schon mit 16 Jahren als volljährig gelten. Wir lehnen die Abschiebung minderjähriger Flüchtlinge ab.
Abschiebung krimineller AusländerInnen Wir lehnen es ab, daß kriminell gewordene AusländerInnen in Bürgerkriegsländer abgeschoben werden, weil ihnen so indirekt die Todesstrafe auferlegt wird.
Wir sehen es als unverantwortlich an, daß ein Resozialisierungsprogramm anstatt einer Abschiebung nur möglich ist bei geringen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Also nur dann, wenn man eine geringe Menge sogenannter weicher Drogen besitzt. Diese Programme werden so gut wie nie genutzt.
Wir sehen es als nicht nachvollziehbar an, daß z. B. ein harter Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (Dealen mit harten Drogen) gleichgestellt wird mit Landfriedensbruch oder einer unangemeldeten Demonstration.
Rasche Umsetzung des Koalitionsvertrages in der Abschiebefrage Wir fordern die schnelle Umsetzung der Inhalte des Koalitionsvertrages, damit viele Menschen das Recht auf Einbürgerung bekommen. Einbürgerungsrecht und doppelte Staatsbürgerschaft AusländerInnen, die in Deutschland seit mindestens acht Jahren leben, aber keine Aufenthaltserlaubnis besitzen, haben kein Recht auf Einbürgerung. Wir finden es wichtig, daß AusländerInnen in die deutsche Gesellschaft integriert werden. Außerdem sollten unsere ausländischen MitbürgerInnen nicht nur die gleichen Pflichten, sondern auch die gleichen Rechte haben. Deshalb fordern
wir: Nicht alle ausländischen MitbürgerInnen haben das Recht auf doppelte Staatsbürgerschaft. Deshalb fordern
wir: Rechte der AusländerInnen Wahlrecht
Ausübung von bestimmten Berufen und Positionen im Beruf durch AusländerInnen Bestimmte Berufe dürfen ohne deutsche Staatsangehörigkeit nicht ausgeübt werden, wie z.8. Arzt/Ärztin, ApothekerIn usw. Wir sehen darin eine Diskriminierung. Deshalb fordern
wir: Asylleistungsgesetz
Arbeitsrecht Einige AusländerInnen, die eine potentielle Arbeitsstelle gefunden haben, müssen diese zuerst beim Arbeitsamt melden und abwarten, ob keinE "deutscheR" ArbeitsloseR diese Stelle haben will. Erst wenn nach vier Wochen niemand Interesse für diese Arbeitsstelle bekundet hat, können diese AusländerInnen den Job haben. Deshalb fordern
wir: Asylrecht Nach § 32A des AuslG muß das Bundesinnenministerium feststellen, daß in einem Staat zur Zeit Bürgerkrieg herrscht, um einem Flüchtling Asyl gewähren zu können. Wir sehen es als unverantwortlich an, daß das Bundesinnenministerium sich schlichtweg weigert, solch eine Situation festzustellen. Deshalb fordern
wir:
Unterkünfte Die Unterkünfte für AsylbewerberInnen sind unzureichend, führen zur Isolation und sind zudem nicht ausreichend betreut. Deshalb fordern
wir: Wir bitten die Hamburger Bürgerschaft, die Bundesregierung aufzufordern, daß sie sich mehr für den Weltfrieden ohne Anwendung von Gewalt einsetzt, damit die Notwendigkeit entfällt, in Deutschland Asyl suchen zu müssen. Wir bitten die Bürgerschaft, sich noch einmal mit dem Fall Umes auseinanderzusetzen. |
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