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zum Entwurf
für ein "Hamburgisches Schulgesetz"
Generell
halten wir die Förderung von Eigenengagement der einzelnen Schulen,
wie es im neuen Gesetz vorgesehen ist, für sinnvoll.
Die Herausbildung
von Eliteschulen muß verhindert werden, damit die Gleichwertigkeit
der Schulen und ihrer Abschlüsse gewährleistet ist.
Schulprogramm
Die Erarbeitung eines eigenen Schulprogramms stellt für die Schulen
eine große Chance dar, die Einsatzfreudigkeit von Eltern und SchülerInnen
zu nutzen.
Das Engagement variiert allerdings von Schule zu Schule stark, was von
verschiedenen Faktoren abhängt. Den Schulkonferenzen sollte die Möglichkeit
gegeben sein, ein eigenes Programm zu erstellen, dies darf allerdings
nicht einen Zwang bedeuten.
Die Schulbehörde sollte die Schulen mit eigenem Programm gemäß
ihrer Schwerpunktsetzung mit entsprechenden zusätzlichen FachlehrerInnen
und Unterrichtsmaterialien ausstatten.
Autonomie
der Schulen
Wir befürworten eine gestärkte Autonomie der Schulen. Es ist
sinnvoll, die Haushaltsmittel dort zu verwalten, wo sie eingesetzt werden.
Die Schulbehörde darf nicht nur Aufgaben delegieren. Sie muß
auch die personellen Mittel dafür zur Verfügung stellen.
Es ist sicherlich falsch, der Schulleitung neue Aufgabenbereiche zuzuweisen
und ihr gleichzeitig
eine Verwaltungsstunde zu streichen.
Das Budget der Schulen sollte nach dem sozialen Umfeld derselben bemessen
werden. Für Schulen in wohlhabenden Stadtteilen wird die Umsetzung
eines Schulprogramms stärker als in ärmeren Stadtteilen von
einem Schulverein unterstützt werden können.
Verbesserung
des Unterrichtsniveaus
Die Qualität
des Hamburger Abiturs hängt nicht nur von den Regularien der Oberstufe
ab.
Für
eine nachhaltige Verbesserung des Unterrichtsniveaus fordern wir:
daß die LehrerInnen regelmäßige Weiterbildung nachweisen
müssen.
§ 8 (1) Ergänzung der Definition einer Lehrerkraft in dem Satz:
"Lehrkraft ist, ..., wer ..., erteilt und entsprechende Qualifikationen
hat."
Am Schuljahresanfang sollten die SchülerInnen in allen Fächern
mit dem Lehrplan vertraut gemacht werden. Falls mehrere Themen zur Wahl
gestellt sein sollten, wäre es zu wünschen, daß die SchülerInnen
bei der Auswahl der Themen beteiligt werden. Eine genauere terminliche
Aufschlüsselung der zur Verfügung gestellten Lehrpläne
und der vorgesehenen Themen im Klassenbuch würde es den SchülerInnen
erleichtern, die Geschwindigkeit im Stoff nachzuvollziehen.
Die Fachaufsicht der Behörde sollte stärker als bisher über
das Erzielen der Lernziele wachen.
ReferendarInnen sollten nur mit Zustimmung ihrer AusbilderInnen bedarfsdeckend
im Unterricht eingesetzt werden.
Anhörung der SchülerInnen bei der Beurteilung von ReferendarInnen.
§ 88 (5) darf nicht zu LehrerInneneinsparungen führen. Eltern
können ergänzend zum Unterricht mitwirken, aber keinesfalls
z. B. in den Verläßlichen Halbtagsgrundschulen qualifizierte
LehrerInnen ersetzen.
Wir fordern, daß die Probezeit für LehrerInnen verlängert
wird.
Krankheitsbedingte Unterrichtsausfälle müssen, vor allem in
Abschlußklassen, der Vergangenheit angehören. Dazu ist die
Einrichtung einer "LehrerInnenfeuerwehr" in ausreichendem Umfang
nötig. Fällt einE LehrerIn länger als fünf Tage aus,
ist Ersatz notwendig.
Klassenkonferenz
Sie sollte mindestens zweimal jährlich einberufen werden.
Ab der fünften Klasse sollten KlassensprecherInnen teilnehmen dürfen.
Zur Erörterung pädagogischer Maßnahmen (nicht Ordnungsmaßnahmen)
betreffs einzelner SchülerInnen sollte es zum Schutz der Intimsphäre
der Betroffenen möglich sein, ElternvertreterInnen und KlassensprecherInnen
auszuschließen.
Aufhebung
des BeamtInnenstatus
Wir befürworten die Aufhebung des BeamtInnenstatus für LehrerInnen.
Dies würde ein leistungsbezogenes Bezahlungssystem
zur Folge haben. Flexiblere Personaleinsatzplanungen wären möglich.
(Anmerkung
der Online-Redaktion: Seit April 1997 gibt es ein neues Schulgesetz, das
hier zu
finden ist.)
Abitur
Zum Beschluß
der Kultusministerkonferenz (nachstehend KMK genannt) vom 25. Oktober
1996 beziehen wir folgendermaßen Stellung:
Wir unterstützen
die grundlegenden Ziele der KMK bezüglich der "Ausbildung der
Studierfähigkeit".
- - "Sprachliche
Ausdrucksfähigkeit"
- "Schriftliche
Darlegung eines konzisen Gedankengangs"
- "Verständiges
Lesen komplexer fremdsprachlicher Sachtexte"
- "Sicherer
Umgang mit mathematischen Symbolen und Modellen".
Der KMK-Beschluß
setzt aber mit der Reform der Oberstufe an der falschen Stelle an. Defizite
in den eben genannten Punkten entstehen in der Mittelstufe. Wissenslücken
müssen bereits hier erkannt und behoben werden.
Die Sekundarstufe II muß eine Schwerpunktsetzung auf Grundlage der
in der Sekundarstufe I erworbenen Grundkenntnisse erlauben. Die derzeitige
Hamburger Oberstufenordnung wird den Ansprüchen an eine allgemeine
Hochschulreife durch umfangreiche Kursauflagen gerecht. Daher lehnen wir
den durchgehenden Belegungszwang der "Kernfächer" Deutsch,
Mathematik und einer Fremdsprache ab.
Wir fordern
die Möglichkeit der Schwerpunktbelegung in der Oberstufe, damit die
spezifischen Fähigkeiten jedes einzelnen nicht vernachlässigt
werden. SchülerInnen, die in einem Fach Schwächen zeigen, können
sich durch gute Leistungen in anderen Fächern trotzdem für ein
Studium qualifizieren. Schwerpunktlegung kann auch als Vorbereitung auf
ein Studium dienen. Die Allgemeinbildung wird durch den Unterricht in
der Mittelstufe und die derzeitigen Kursauflagen in der Oberstufe gewährleistet.
Das Abitur muß als allgemeine Hochschulreife erhalten bleiben!
In der Sekundarstufe II müssen Schlüsselqualifikationen für
Beruf und Studium erlernt werden. Dazu gehören selbstorganisiertes
Arbeiten, Teamfähigkeit und Präsentation von Ergebnissen. Der
durchgehende Belegungszwang des KMK-Beschlusses beeinträchtigt oder
verhindert das Erlernen dieser Schlüsselqualifikation. Deshalb fordern
wir die Einführung und Ausweitung fächerübergreifenden
Unterrichts in der Oberstufe.
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