zur JiP-Startseite  
Über JiP
Resolutionen
Forum
Links

Resolutionen von JiP 1996
Rassismus
Asylpolitik
AusländerInnenpolitik


Resolutionen
von JiP 1996

alle Resolutionen als

Asylpolitik

In Anbetracht der fadenscheinigen und enttäuschenden Antworten auf die letztjährige Resolution zur Ausländerbehörde des Ausschusses "Rassismus" (Drucksache 1512826), des gesellschaftlichen Klimas und des innerhalb des gesetzlichen Rahmens Möglichen sehen wir leider keinen Spielraum für die Realisierung unserer Forderungen. Des weiteren haben wir den Eindruck, daß kein politisches Interesse vorhanden ist, etwas zu ändern. Dennoch fühlen wir uns der Form halber verpflichtet, unseren Standpunkt zu verdeutlichen und Lösungsvorschläge darzulegen.

Allgemein

a) Wir sehen in der unterschiedlichen Behandlung von AsylbewerberInnen (Artikel 16 GG) und SpätaussiedlerInnen (Artikel 116 GG) eine rassistische Diskriminierung.
b) Wir wehren uns vehement gegen den allgemeinen Tenor: JedeR AsylbewerberIn kostet Geld und sollte deswegen abgeschoben werden.

Forderungen:
zu a) Angleichung der Rechte von AsylbewerberInnen und SpätaussiedlerInnen.
zu b) Die Anerkennung von AsylbewerberInnen als Opfer politischer Verfolgung bis zur Entscheidung des Verfahrens.

Ausländerbehörde

a) Wir stellen es in Frage, ob es Sinn macht, einen gewöhnlichen Ordnungsdienst in der Ausländerbehörde zu engagieren. Wir halten es für eine billige repressive Maßnahme.
b) Wir bemängeln die nicht ausreichende Qualifizierung der SachbearbeiterInnen in der Behörde.

Forderungen:
zu a) Wir fordern einen in gewaltfreier Konfliktlösung ausgebildeten Ordnungsdienst.
zu b) Wir fordern bessere Aus- und Weiterbildung der Angestellten zur Beratung und Betreuung.

Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge

a) Wir sehen es nicht ein, daß die minderjährigen Flüchtlinge ab 16 Jahren als volljährig gelten.
b) Wir stellen mit Erschrecken fest, daß für 100 bis 150 minderjährige Flüchtlinge nur ein Amtsvormund zur Verfügung steht und auf bis zu 100 minderjährige unbegleitete Flüchtlinge einE SozialarbeiterIn kommt.
c) Es ist nicht gewährleistet, daß die minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge schnell Deutsch lernen, da kein ausreichendes Personal zur Verfügung steht. Gerade letztens wurden 20 LehrerInnenstellen gestrichen.
d) Wir halten es für unvertretbar, minderjährige Flüchtlinge bis 18 Jahre abzuschieben.

Forderungen:
zu a) Wir fordern, minderjährige unbegleitete Flüchtlinge bis 18 Jahre aus dem normalen AsylbewerberInnenverfahren herauszunehmen.
zu b) und c) Wir fordern mehr Personal und Finanzmittel für die Flüchtlingshilfe.
zu d) Wir fordern einen sofortigen Abschiebestopp für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge bis 18 Jahre.

Unterbringung von AsylbewerberInnen

a) Die Unterkünfte sind unzureichend und führen zu Isolation (Sammellager).
b) AsylbewerberInnen werden vom Wohnungsmarkt ferngehalten, indem die Aufenthaltsgenehmigungen von zwei Jahren auf elf Monate verkürzt werden.

Forderungen:
zu a) Der Raumbedarf für Flüchtlinge (pro Kopf 4 m2) muß dem Standard eines/einer deutschen Sozialhilfeempfängers/-empfängerin (10 m2) angepaßt werden. Wir fordern außerdem eine Stellungnahme zur Drucksache 1514538 vom 28. November 1995.
zu b) Wir fordern die Aufhebung dieser Maßnahmen.

AusländerInnenpolitik

In seinen Beratungen setzte sich der Unterausschuß "AusländerInnenpolitik" mit folgenden Themen auseinander:

"Doppelte Staatsangehörigkeit" und "Chancengleichheit auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt für AusländerInnen".

Beide Themen wurden nach langer Diskussion aus der Vielzahl der möglichen Schwerpunkte ausgewählt.

Durch diese Themen hoffen wir auf eine bessere Integration der AusländerInnen in die deutsche Gesellschaft sowie eine bessere Völkerverständigung.

Nach einer Anhörung verschiedener Experten verabschiedete der Unterausschuß folgende Resolutionen:

Betreffs der doppelten Staatsangehörigkeit wurde festgestellt:

daß ausländische MitbürgerInnen dieselben Pflichten, aber nicht dieselben Rechte haben.

1986 wurde beschlossen, ein kommunales Wahlrecht für ausländische MitbürgerInnen nach achtjährigem rechtmäßigen Aufenthalt einzuführen. Dieses Recht wurde nach einer Klage der CDU/CSU beim Bundesverfassungsgericht aberkannt.

Tatsache ist, daß ein kommunales Wahlrecht für EU-BürgerInnen eingerichtet wurde.

Viele haben Angst, sich nur für die deutsche Staatsangehörigkeit zu entscheiden, da sie fürchten, ihre kulturelle Identität zu verlieren.

In Deutschland wird die Nationalität eines Menschen immer noch nach der Blutsverwandtschaft und nicht nach dem Geburtsrecht bestimmt.

Deutschland, Österreich und Luxemburg sind die einzigen Staaten, die eine Ausbürgerung als Voraussetzung für eine Einbürgerung sehen.

Deshalb fordern wir:
die Wiederaufnahme der Diskussion über ein kommunales Wahlrecht für die ausländischen MitbürgerInnen, die nicht der EU angehören.

daß in Deutschland die Nationalität nach dem Geburtsrecht und nicht nach der Blutsverwandtschaft bestimmt wird.

daß Deutschland sich in dem Punkt der Einbürgerung den anderen Staaten anpaßt,

daß Deutschland die doppelte Staatsangehörigkeit ermöglicht bzw. anerkennt.

Betreffs der Chancengleichheit auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt haben wir festgestellt:

Von den fünfzehn- bis achtzehnjährigen Jugendlichen sind 32 Prozent ausländischer Herkunft. Allerdings sind nur 11 Prozent der Ausbildungsplätze von ausländischen Jugendlichen belegt. Die Ursachen dafür liegen im Bewerbungsverhalten der Jugendlichen.

Dieses wird beeinflußt:

  • von den familiären Wünschen und Vorstellungen,
  • von den schulischen Qualifikationen,
  • von eigenen Ängsten, aufgrund ihrer Herkunft sowieso abgelehnt zu werden.

Wir fordern Aufklärungsprogramme für ausländische Jugendliche und ihre Eltern über die derzeitige Situation auf dem Ausbildungs- und Berufsmarkt. Hierbei sollten die Arbeitsämter verstärkt mit in die Problematik eingeführt werden.
Zusätzlich sollten an Schulen verstärkt Informationen angeboten werden, wobei die LehrerInnen an speziellen Schulungen über die Situation der AusländerInnen und deren Berufsperspektiven teilnehmen sollten.

Uns ist klar, daß einige der Forderungen auf bundespolitischer Ebene diskutiert werden müßten. Wir hoffen und fordern jedoch, daß die Hamburger Bürgerschaft eine Vorreiterrolle einnimmt und sich auf bundespolitischer Ebene dafür einsetzt.



Was ist aus den Forderungen geworden?
Hier gibt's die Erfolge und Niederlagen!

l nach oben l

zu "Resolutionen 1996"