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Asylpolitik
In Anbetracht
der fadenscheinigen und enttäuschenden Antworten auf die letztjährige
Resolution zur Ausländerbehörde des Ausschusses "Rassismus"
(Drucksache 1512826), des gesellschaftlichen Klimas und des innerhalb
des gesetzlichen Rahmens Möglichen sehen wir leider keinen Spielraum
für die Realisierung unserer Forderungen. Des weiteren haben wir
den Eindruck, daß kein politisches Interesse vorhanden ist, etwas
zu ändern. Dennoch fühlen wir uns der Form halber verpflichtet,
unseren Standpunkt zu verdeutlichen und Lösungsvorschläge darzulegen.
Allgemein
a) Wir sehen in der unterschiedlichen Behandlung von AsylbewerberInnen
(Artikel 16 GG) und SpätaussiedlerInnen (Artikel 116 GG) eine rassistische
Diskriminierung.
b) Wir wehren
uns vehement gegen den allgemeinen Tenor: JedeR AsylbewerberIn kostet
Geld und sollte deswegen abgeschoben werden.
Forderungen:
zu a) Angleichung
der Rechte von AsylbewerberInnen und SpätaussiedlerInnen.
zu b) Die
Anerkennung von AsylbewerberInnen als Opfer politischer Verfolgung bis
zur Entscheidung des Verfahrens.
Ausländerbehörde
a) Wir stellen es in Frage, ob es Sinn macht, einen gewöhnlichen
Ordnungsdienst in der Ausländerbehörde zu engagieren. Wir halten
es für eine billige repressive Maßnahme.
b) Wir bemängeln
die nicht ausreichende Qualifizierung der SachbearbeiterInnen in der Behörde.
Forderungen:
zu a) Wir
fordern einen in gewaltfreier Konfliktlösung ausgebildeten Ordnungsdienst.
zu b) Wir
fordern bessere Aus- und Weiterbildung der Angestellten zur Beratung und
Betreuung.
Minderjährige
unbegleitete Flüchtlinge
a) Wir sehen es nicht ein, daß die minderjährigen Flüchtlinge
ab 16 Jahren als volljährig gelten.
b) Wir stellen
mit Erschrecken fest, daß für 100 bis 150 minderjährige
Flüchtlinge nur ein Amtsvormund zur Verfügung steht und auf
bis zu 100 minderjährige unbegleitete Flüchtlinge einE SozialarbeiterIn
kommt.
c) Es ist
nicht gewährleistet, daß die minderjährigen unbegleiteten
Flüchtlinge schnell Deutsch lernen, da kein ausreichendes Personal
zur Verfügung steht. Gerade letztens wurden 20 LehrerInnenstellen
gestrichen.
d) Wir halten
es für unvertretbar, minderjährige Flüchtlinge bis 18 Jahre
abzuschieben.
Forderungen:
zu a) Wir
fordern, minderjährige unbegleitete Flüchtlinge bis 18 Jahre
aus dem normalen AsylbewerberInnenverfahren herauszunehmen.
zu b) und
c) Wir fordern mehr Personal und Finanzmittel für die Flüchtlingshilfe.
zu d) Wir
fordern einen sofortigen Abschiebestopp für minderjährige unbegleitete
Flüchtlinge bis 18 Jahre.
Unterbringung
von AsylbewerberInnen
a) Die Unterkünfte sind unzureichend und führen zu Isolation
(Sammellager).
b) AsylbewerberInnen
werden vom Wohnungsmarkt ferngehalten, indem die Aufenthaltsgenehmigungen
von zwei Jahren auf elf Monate verkürzt werden.
Forderungen:
zu a) Der
Raumbedarf für Flüchtlinge (pro Kopf 4 m2) muß dem Standard
eines/einer deutschen Sozialhilfeempfängers/-empfängerin (10
m2) angepaßt werden. Wir fordern außerdem eine Stellungnahme
zur Drucksache 1514538 vom 28. November
1995.
zu b) Wir
fordern die Aufhebung dieser Maßnahmen.
AusländerInnenpolitik
In seinen
Beratungen setzte sich der Unterausschuß "AusländerInnenpolitik"
mit folgenden Themen auseinander:
"Doppelte
Staatsangehörigkeit" und "Chancengleichheit auf dem Ausbildungs-
und Arbeitsmarkt für AusländerInnen".
Beide Themen
wurden nach langer Diskussion aus der Vielzahl der möglichen Schwerpunkte
ausgewählt.
Durch diese
Themen hoffen wir auf eine bessere Integration der AusländerInnen
in die deutsche Gesellschaft sowie eine bessere Völkerverständigung.
Nach einer
Anhörung verschiedener Experten verabschiedete der Unterausschuß
folgende Resolutionen:
Betreffs
der doppelten Staatsangehörigkeit wurde festgestellt:
daß ausländische MitbürgerInnen dieselben Pflichten, aber
nicht dieselben Rechte haben.
1986 wurde beschlossen, ein kommunales Wahlrecht für ausländische
MitbürgerInnen nach achtjährigem rechtmäßigen Aufenthalt
einzuführen. Dieses Recht wurde nach einer Klage der CDU/CSU beim
Bundesverfassungsgericht aberkannt.
Tatsache ist, daß ein kommunales Wahlrecht für EU-BürgerInnen
eingerichtet wurde.
Viele haben Angst, sich nur für die deutsche Staatsangehörigkeit
zu entscheiden, da sie fürchten, ihre kulturelle Identität zu
verlieren.
In Deutschland wird die Nationalität eines Menschen immer noch nach
der Blutsverwandtschaft und nicht nach dem Geburtsrecht bestimmt.
Deutschland, Österreich und Luxemburg sind die einzigen Staaten,
die eine Ausbürgerung als Voraussetzung für eine Einbürgerung
sehen.
Deshalb fordern
wir:
die Wiederaufnahme der Diskussion über ein kommunales Wahlrecht für
die ausländischen MitbürgerInnen, die nicht der EU angehören.
daß in Deutschland die Nationalität nach dem Geburtsrecht und
nicht nach der Blutsverwandtschaft bestimmt wird.
daß Deutschland sich in dem Punkt der Einbürgerung den anderen
Staaten anpaßt,
daß Deutschland die doppelte Staatsangehörigkeit ermöglicht
bzw. anerkennt.
Betreffs
der Chancengleichheit auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt haben wir
festgestellt:
Von den fünfzehn- bis achtzehnjährigen Jugendlichen sind 32
Prozent ausländischer Herkunft. Allerdings sind nur 11 Prozent der
Ausbildungsplätze von ausländischen Jugendlichen belegt. Die
Ursachen dafür liegen im Bewerbungsverhalten der Jugendlichen.
Dieses wird
beeinflußt:
- von den
familiären Wünschen und Vorstellungen,
- von den
schulischen Qualifikationen,
- von eigenen
Ängsten, aufgrund ihrer Herkunft sowieso abgelehnt zu werden.
Wir fordern Aufklärungsprogramme für ausländische Jugendliche
und ihre Eltern über die derzeitige Situation auf dem Ausbildungs-
und Berufsmarkt. Hierbei sollten die Arbeitsämter verstärkt
mit in die Problematik eingeführt werden.
Zusätzlich
sollten an Schulen verstärkt Informationen angeboten werden, wobei
die LehrerInnen an speziellen Schulungen über die Situation der AusländerInnen
und deren Berufsperspektiven teilnehmen sollten.
Uns ist klar,
daß einige der Forderungen auf bundespolitischer Ebene diskutiert
werden müßten. Wir hoffen und fordern jedoch, daß die
Hamburger Bürgerschaft eine Vorreiterrolle einnimmt und sich auf
bundespolitischer Ebene dafür einsetzt.
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