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Resolutionen von JiP 1996
Jugendkriminalität
Schule und Häuser der Jugend
Information / Prävention
Verfahrensbeschleunigung / Strafmündigkeit
Resozialisierung / Drogenwerbung

Resolutionen
von JiP 1996

alle Resolutionen als

Streitschlichtungsprogramm

Das "Streitschlichtungsprogramm" umfaßt die Schulung der LehrerInnen in bezug auf Streitfragen und Streitschlichtungen unter den Jugendlichen.

Wir fordern:
Schulung der LehrerInnen in bezug auf Streitschlichtungen unter den Jugendlichen.
Aufnahme dieses Programms in den Lehrplan.

Schaffung von mehr Freiräumen in den Schulen

Dieses Projekt beinhaltet die Öffnung von Schulgebäuden und Pausenhöfen/Sportplätzen nach der Unterrichtszeit. Möglichkeiten zur Gestaltung wären Arbeitsgemeinschaften der SchülerInnen (kurz: AGs).

Wir fordern:
Öffnung der Schulen für Freizeitaktivitäten, die unter Aufsicht stehen.
Finanzielle Unterstützung der AGs.

Häuser der Jugend

Verbesserung der momentanen Situation der Häuser der Jugend.

Wir fordern:
Besser abgestimmte Öffnungszeiten.
Angemessene personelle Ausstattung.
Modernisierung der Ausstattung.

Mehr Werbung und Information über Jugend- und Hilfseinrichtungen

Tatsache ist, daß Jugendliche und Hilfsbedürftige oft nicht wissen, an wen sie sich bei Problemen wenden können. Dieses könnte durch verstärkte Werbekampagnen z. B. an Schulen bekanntgemacht werden.

Wir fordern:
Mehr Informations- und Medienarbeit für Jugend- und Hilfsprojekte.

Vernetzung der Präventionsarbeit

Wir haben festgestellt, daß es viele verschiedene Einrichtungen gibt, die Präventionsarbeit leisten. Die Arbeit dieser Institutionen könnte effektiver gestaltet werden, wenn sie sich aufeinander abstimmen würden, um die Probleme der Jugendlichen gemeinsam zu lösen.

Wir fordern alle Einrichtungen und TrägerInnen auf, die Zusammenarbeit zum Wohle der Jugendlichen zu intensivieren.

Rederecht für Jugendliche im Ausschuß für Jugend und Sport

Der Ausschuß für Jugend und Sport befaßt sich mit allen Angelegenheiten der Jugend- und Sportpolitik.

Wir fordern:
Das Rederecht für JugendvertreterInnen in den jeweiligen Ausschüssen, weil Jugendliche näher am Geschehen dran sind.

Verfahrensbeschleunigung

Die Strafen, die Jugendliche, wenn sie kriminell geworden sind, bekommen, sollen laut Gesetz als erzieherische Maßnahmen wirken. In der Praxis ist es jedoch so, daß der Zeitraum zwischen Straftat, Anklageerhebung und Urteilsverkündung in vielen Fällen ein bis eineinhalb Jahre beträgt. Wir sehen hierin die Gefahr, daß der Wert der erzieherischen Maßnahme verlorengeht. Wir halten es daher für sinnvoll, die Zeit zwischen Straftat und Urteilsverkündung auf ein Minimum zu reduzieren.

Wir fordern deshalb, die Zeit zwischen Straftat und Verfahrensbeginn auf vier bis sechs Wochen zu verkürzen.

Strafmündigkeit

In der letzten Zeit halten es viele PolitikerInnen für erforderlich, die Altersgrenze für die Strafmündigkeit von 14 auf zwölf Jahre herabzusetzen. Sie begründen dies damit, daß z. B. kriminelle Organisationen bewußt Kinder unter 14 Jahren einsetzen, da diese noch nicht strafmündig sind.

Wir wollen, daß nicht außer acht gelassen wird, daß diese Kinder als Opfer und nicht als TäterInnen angesehen sind.

Wir wissen, daß in Einzelfällen auch Kinder unter 14 Jahren strafmündig sein mögen. Für die überwiegende Mehrzahl der Kinder trifft dies jedoch nicht zu. Sie sind mit den Verfahrensweisen von der Justiz überfordert.

Wir plädieren daher für eine Beibehaltung der bisherigen Grenze der Strafmündigkeit.

Resozialisierungsprogramme

Nach einem Grundsatz des Strafgesetzbuches (StGB) steht Resozialisierung vor der Bestrafung. Gleichzeitig aber beträgt die Rückfallquote 75 bis 80 Prozent bei aus der Jugendstrafanstalt Entlassenen. Dies zeigt auf, daß das Resozialisierungsprogramm zur Zeit seine Wirkung verfehlt.

Dies wird unserer Meinung nach durch folgende Faktoren hervorgerufen:

  • Überfüllung der Strafanstalten.
  • Einsparungen im Personalbereich des Resozialisierungsprogramms.
  • Kürzung der ABM-Stellen für Haftentlassene.

Wir fordern die Verbesserung bzw. Änderungen der oben aufgeführten Faktoren, um die Rückfallquote zu minimieren.

Drogenwerbung

Nach Behandlung des Themas "Drogenszene in Hamburg" (bei Jugendlichen) haben wir herausgefunden, daß Jugendliche, bevor es ihnen vom Gesetz her erlaubt ist, schon sehr früh mit sogenannten legalen Drogen in Kontakt gekommen sind.

Schuld daran ist unter anderem das Werben für legale Drogen auf öffentlichen Plätzen bzw. im TV.

Wir fordern daher, daß der Senat sich erneut mit den Einschränkungen der Werbung für legale Drogen befaßt. Wir verweisen auf Drucksache 15/4312 (letzter Absatz).



Was ist aus den Forderungen geworden?
Hier gibt's die Erfolge und Niederlagen!

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