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Resolutionen von JiP 1995
Schulpolitik
Neues Schulgesetz / Verkürzung der Schulzeit
SchülerInnenparlament statt SchülerInnenkammer
Schule gegen Politikverdrossenheit/Wahlrecht
Verschiebung der Frühjahrsferien

Resolutionen
von JiP 1995

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Neues Schulgesetz

Wir begrüßen prinzipiell die Diskussionsvorlage zum neuen Schulgesetz. Allerdings halten wir die Formulierungen dieser Vorlage in einigen Punkten für konkretisierungsbedürffig.

Die Gleichberechtigung aller SchülerInnen, unabhängig von Geschlecht, Gesundheit und Religion, durch integrative Maßnahmen wie z. B. Integrationsklassen wird von uns ausdrücklich unterstützt. Allerdings fordern wir eine Garantie für die Bereitstellung der dazu benötigten Mittel, um den Bedürfnissen der Betroffenen nachkommen zu können. Bei allen Maßnahmen muß das Wohl aller Betroffenen an allererster Stelle stehen.

Wir fordern die Erweiterung des Mitspracherechts der SchülerInnen in den Gremien der Schule (auch in der Schulkonferenz) durch eine Änderung der Kräfterelationen in den entsprechenden Gremien (Änderung des Schulverfassungsgesetzes) zugunsten der SchülerInnenschaft.

Im Rahmen der Ordnungsmaßnahmen fordern wir die Autorisierung der Schulen zur Ergänzung des Maßnahmenkataloges um andere, im konkreten Fall pädagogisch sinnvollere, Maßnahmen. In diesem Zusammenhang befürworten wir die Einrichtung eines Schlichtungsausschusses mit SchülerInnenbeteiligung nach dem Vorschlag der Diskussionsvorlage, um durch diesen das Fällen von gerechteren, weil der Situation angemesseneren, Urteilen zu ermöglichen.

Fächerübergreifenden Unterricht durch Ersatz der bestehenden Lehrpläne durch fächerübergreifende Bildungspläne begrüßen wir ausdrücklich. Dabei sollte eine genaue Prüfung der Zielsetzungen des Unterrichts unter dem Aspekt der gezielten Auswahl der Unterrichtsvorgaben erfolgen, um somit die wesentlichen Punkte qualitativ vertiefen zu können.

Wir plädieren dafür, bis zur 6. Klasse die Möglichkeit zur Erteilung von Berichtszeugnissen einzuräumen (Entscheidungsfreiheit der Eltern ab 3. Schuljahr), wobei bis zur 4. Klasse der Grundschule ausschließlich Berichtszeugnisse erteilt werden sollen, da bei diesen Zeugnissen die kompetente Information über die Leistungen der SchülerInnen Vorrang vor der Klassifizierung der Leistung hat, besonders hinsichtlich der Wahl der weiterführenden Schulen.

Die Erweiterung der Kompetenzen der Schule begrüßen wir. Im Interesse der SchülerInnen ist allerdings eine Kontrolle der Schulen notwendig, um eklatante rechtliche Mißstände zu verhindern.

Wesentliches Ziel dieser Kompetenzerweiterung soll der Abbau von Bürokratie sein, um somit eine effektivere Arbeit der Schulen zugunsten der SchülerInnen zu ermöglichen.

(Anmerkung der Online-Redaktion: Seit April 1997 gibt es ein neues Schulgesetz, das hier zu finden ist.)

Verkürzung der Schulzeit

Eine Verkürzung der Schulzeit bis zum Abitur auf zwölf Jahre lehnen wir ab. Zum einen besteht kein konkreter Handlungsbedarf, da sich bei näherer Betrachtung zeigt, daß die Altersdifferenz deutscher HochschulabgängerInnen zu anderen europäischen HochschulabgängerInnen nicht so extrem ist, wie dies in der öffentlichen Diskussion dargestellt wird, und diese sich durchaus durch höhere Fertigkeiten rechtfertigt.

Zum anderen sind die Schulen momentan nicht in der Lage, die mit der Verkürzung verbundenen strukturellen Umwälzungen angemessen zu verarbeiten, um bestehende qualitative Standards beizubehalten.

Wenn im Rahmen dieser Umkonzeptionierung nicht das Gesamtkonzept Schule geändert wird, was sicherlich mit enormen Kosten verbunden sein wird, droht der Bildungsstandard ganz erheblich zu sinken. Eine Verkürzung der Schulzeit bis zum Abitur darf nicht mit unzumutbaren Belastungen für die SchülerInnen verbunden sein.

In diesem Zusammenhang ist auch die Abiturverschiebung, die wir als Vorbereitung zur Verkürzung der Schuldauer betrachten, abzuschaffen:

SchülerInnenparlament statt SchülerInnenkammer

Wir fordern:

Die Ersetzung der SchülerInnenkammer durch ein SchülerInnenparlament, zu dem weiterführende Schulen je Bezirk eineN VertreterIn entsenden müssen.

Das SchülerInnenparlament ersetzt die Landesausschüsse und die SchülerInnenkammer.

Es wählt einen geschäftsführenden Vorstand, der die laufenden Geschäfte zwischen den Sitzungen führt.

Es sollte ein Vetorecht gegenüber der Behörde geben, wenn mindestens zwei der drei Kammern (Elternkammer, LehrerInnenkammer, SchülerInnenparlament) übereinstimmen. Dies stärkt die Repräsentation der SchülerInnen in Hamburg und dient dazu, vorhandene Hierarchien abzubauen.

Schule gegen Politikverdrossenheit / Wahlrecht

Wahlaltersenkung

Die Hauptaufgabe des Unterausschusses "Schule gegen Politikverdrossenheit / Wahlrecht" ist die Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten der Schule, der Politikverdrossenheit der SchülerInnen entgegenzutreten, sowie die Beschäftigung mit der aus der "Aktuellen Stunde" von "Jugend im Parlament" resultierenden Forderung nach einer Herabsetzung des Landtagswahlalters auf 16 Jahre.

Bei der Auseinandersetzung mit dem Thema der bei vielen Jugendlichen bemerkbaren Politikverdrossenheit stellten wir fest daß sie ihren Ursprung in der mangelnden oder nicht vorhandenen Information des einzelnen und der damit verbundenen Undurchsichtigkeit der Politik hat.

Dieses unserer Meinung nach notwendige Wissen wird zur Zeit offensichtlich vielen SchülerInnen weder von ihren Eltern noch von der Schule, noch von irgendeiner anderen Stelle ausreichend nähergebracht.

Die einzige Institution, die wir in dieser Beziehung beeinflussen können, ist die Schule, von der wir daher fordern, daß sie mit der politischen Ausbildung früher und intensiver beginnt.

Konkrete Vorschläge hierfür sind:

die Einführung einer mindestens monatlich abzuhaltenden "Aktuellen Stunde" im Klassenverband ab Klasse 7 während des regulären Unterrichts, in der über von den SchülerInnen vorzuschlagende Themen diskutiert wird. Hierbei sollte die Lehrerkraft nur die Rolle eines Moderators übernehmen und die SchülerInnen so zum Nachdenken, zur Initiative, zur Akzeptanz anderer Meinungen sowie zur eigenen Meinungsbildung bewegen. Hierbei sollten auch vermehrt politische Themen angesprochen und hinterfragt werden, so daß das Verständnis der Schülerinnen für politische Zusammenhänge gefördert wird.

Unterricht des Faches "Politik" an allen Schulformen ab Klasse 7.

halbjährliche Projekttage mit ausreichender Vorbereitung, um Politik nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch, z. B. mit Hilfe von Besuchen des Plenums oder der Ausschüsse der Bürgerschaft oder durch Planspiele wie ein Klassenparlament.

Der durch diese Maßnahmen gehobene Kenntnisstand im Bereich Politik und die verbesserte Fähigkeit zur selbständigen und unabhängigen Meinungsbildung der Jugendlichen würde die Herabsetzung des Mindestwahlalters begünstigen. Dies würde der Politikverdrossenheit entgegenwirken, da wir denken, daß, sobald Jugendliche an der Politik aktiv beteiligt werden, sie sich auch für diese interessieren.

Deshalb fordern wir:

die Herabsetzung des Mindestwahlalters für die Hamburger Bezirks- und Bürgerschaftswahlen auf 16 Jahre.

Zusätzlich richten wir einen Appell an alle Eltern, sich vermehrt mit ihren Kindern über das politische Tagesgeschehen, politische Zusammenhänge, die Auswirkungen von politischen Entscheidungen auf das tägliche Leben usw. auseinanderzusetzen.

Dies alles führt unserer Meinung nach zu einer allgemeinen Verringerung der Politikverdrossenheit und somit auch zu einem Anstieg der Wahlbeteiligung.

Jugendbeirat zur Bürgerschaft

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung "Jugend im Parlament" fordern die Gründung eines Jugendbeirates zur Bürgerschaft.

Die Mitglieder setzen sich aus den Dachorganisationen der Jugendverbände (Landesjugendring ...) sowie des SchülerInnenparlamentes zusammen.

Der/die ÜbermittlerIn der Anliegen des Jugendbeirates ist der/die Jugendbeauftragte.

Der/die Jugendbeauftragte wird auf Vorschlag des Jugendbeirates von der Bürgerschaft gewählt. Er/sie beruft den Jugendbeirat ein und erstattet der Bürgerschaft über dessen Anliegen mindestens einmal pro Jahr Bericht.

Verschiebung der Frühjahrsferien auf die Osterferien

Die "Jugend im Parlament" lehnt die Vorschläge der Schulbehörde, die die Abschaffung der Frühjahrsferien beinhalten, ab. Sie spricht sich damit für die Beibehaltung des derzeitigen Rhythmus von ca. acht Wochen Schule und anschließenden Ferien aus. Durch die Schaffung von Osterferien würde eine sehr lange Schulperiode (bis zu zwölf Wochen) entstehen, die Schülerinnen und Schüler unnötig belasten würde.



Was ist aus den Forderungen geworden?
Hier gibt's die Erfolge und Niederlagen!

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