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Neues
Schulgesetz
Wir begrüßen prinzipiell die Diskussionsvorlage zum neuen Schulgesetz.
Allerdings halten wir die Formulierungen dieser Vorlage in einigen Punkten
für konkretisierungsbedürffig.
Die Gleichberechtigung aller SchülerInnen, unabhängig von Geschlecht,
Gesundheit und Religion, durch integrative Maßnahmen wie z. B. Integrationsklassen
wird von uns ausdrücklich unterstützt. Allerdings fordern wir
eine Garantie für die Bereitstellung der dazu benötigten Mittel,
um den Bedürfnissen der Betroffenen nachkommen zu können. Bei
allen Maßnahmen muß das Wohl aller Betroffenen an allererster
Stelle stehen.
Wir fordern die Erweiterung des Mitspracherechts der SchülerInnen
in den Gremien der Schule (auch in der Schulkonferenz) durch eine Änderung
der Kräfterelationen in den entsprechenden Gremien (Änderung
des Schulverfassungsgesetzes) zugunsten der SchülerInnenschaft.
Im Rahmen der Ordnungsmaßnahmen fordern wir die Autorisierung der
Schulen zur Ergänzung des Maßnahmenkataloges um andere, im
konkreten Fall pädagogisch sinnvollere, Maßnahmen. In diesem
Zusammenhang befürworten wir die Einrichtung eines Schlichtungsausschusses
mit SchülerInnenbeteiligung nach dem Vorschlag der Diskussionsvorlage,
um durch diesen das Fällen von gerechteren, weil der Situation angemesseneren,
Urteilen zu ermöglichen.
Fächerübergreifenden Unterricht durch Ersatz der bestehenden
Lehrpläne durch fächerübergreifende Bildungspläne
begrüßen wir ausdrücklich. Dabei sollte eine genaue Prüfung
der Zielsetzungen des Unterrichts unter dem Aspekt der gezielten Auswahl
der Unterrichtsvorgaben erfolgen, um somit die wesentlichen Punkte qualitativ
vertiefen zu können.
Wir plädieren dafür, bis zur 6. Klasse die Möglichkeit
zur Erteilung von Berichtszeugnissen einzuräumen (Entscheidungsfreiheit
der Eltern ab 3. Schuljahr), wobei bis zur 4. Klasse der Grundschule ausschließlich
Berichtszeugnisse erteilt werden sollen, da bei diesen Zeugnissen die
kompetente Information über die Leistungen der SchülerInnen
Vorrang vor der Klassifizierung der Leistung hat, besonders hinsichtlich
der Wahl der weiterführenden Schulen.
Die Erweiterung der Kompetenzen der Schule begrüßen wir. Im
Interesse der SchülerInnen ist allerdings eine Kontrolle der Schulen
notwendig, um eklatante rechtliche Mißstände zu verhindern.
Wesentliches Ziel dieser Kompetenzerweiterung soll der Abbau
von Bürokratie sein, um somit eine effektivere Arbeit der Schulen
zugunsten der SchülerInnen zu ermöglichen.
(Anmerkung
der Online-Redaktion: Seit April 1997 gibt es ein neues Schulgesetz, das
hier zu
finden ist.)
Verkürzung
der Schulzeit
Eine Verkürzung der Schulzeit bis zum Abitur auf zwölf Jahre
lehnen wir ab. Zum einen besteht kein konkreter Handlungsbedarf, da sich
bei näherer Betrachtung zeigt, daß die Altersdifferenz deutscher
HochschulabgängerInnen zu anderen europäischen HochschulabgängerInnen
nicht so extrem ist, wie dies in der öffentlichen Diskussion dargestellt
wird, und diese sich durchaus durch höhere Fertigkeiten rechtfertigt.
Zum anderen sind die Schulen momentan nicht in der Lage, die mit der Verkürzung
verbundenen strukturellen Umwälzungen angemessen zu verarbeiten,
um bestehende qualitative Standards beizubehalten.
Wenn im Rahmen dieser Umkonzeptionierung nicht das Gesamtkonzept Schule
geändert wird, was sicherlich mit enormen Kosten verbunden sein wird,
droht der Bildungsstandard ganz erheblich zu sinken. Eine Verkürzung
der Schulzeit bis zum Abitur darf nicht mit unzumutbaren Belastungen für
die SchülerInnen verbunden sein.
In diesem Zusammenhang ist auch die Abiturverschiebung, die
wir als Vorbereitung zur Verkürzung der Schuldauer betrachten, abzuschaffen:
SchülerInnenparlament
statt SchülerInnenkammer
Wir fordern:
Die Ersetzung der SchülerInnenkammer durch ein SchülerInnenparlament,
zu dem weiterführende Schulen je Bezirk eineN VertreterIn entsenden
müssen.
Das SchülerInnenparlament ersetzt die Landesausschüsse und die
SchülerInnenkammer.
Es wählt einen geschäftsführenden Vorstand, der die laufenden
Geschäfte zwischen den Sitzungen führt.
Es sollte ein Vetorecht gegenüber der Behörde geben, wenn mindestens
zwei der drei Kammern (Elternkammer, LehrerInnenkammer, SchülerInnenparlament)
übereinstimmen. Dies stärkt die Repräsentation
der SchülerInnen in Hamburg und dient dazu, vorhandene Hierarchien
abzubauen.
Schule
gegen Politikverdrossenheit / Wahlrecht
Wahlaltersenkung
Die Hauptaufgabe
des Unterausschusses "Schule gegen Politikverdrossenheit / Wahlrecht"
ist die Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten der Schule, der
Politikverdrossenheit der SchülerInnen entgegenzutreten, sowie die
Beschäftigung mit der aus der "Aktuellen Stunde" von "Jugend
im Parlament" resultierenden Forderung nach einer Herabsetzung des
Landtagswahlalters auf 16 Jahre.
Bei der Auseinandersetzung
mit dem Thema der bei vielen Jugendlichen bemerkbaren Politikverdrossenheit
stellten wir fest daß sie ihren Ursprung in der mangelnden oder
nicht vorhandenen Information des einzelnen und der damit verbundenen
Undurchsichtigkeit der Politik hat.
Dieses unserer
Meinung nach notwendige Wissen wird zur Zeit offensichtlich vielen SchülerInnen
weder von ihren Eltern noch von der Schule, noch von irgendeiner anderen
Stelle ausreichend nähergebracht.
Die einzige
Institution, die wir in dieser Beziehung beeinflussen können, ist
die Schule, von der wir daher fordern, daß sie mit der politischen
Ausbildung früher und intensiver beginnt.
Konkrete
Vorschläge hierfür sind:
die Einführung einer mindestens monatlich abzuhaltenden "Aktuellen
Stunde" im Klassenverband ab Klasse 7 während des regulären
Unterrichts, in der über von den SchülerInnen vorzuschlagende
Themen diskutiert wird. Hierbei sollte die Lehrerkraft nur die Rolle eines
Moderators übernehmen und die SchülerInnen so zum Nachdenken,
zur Initiative, zur Akzeptanz anderer Meinungen sowie zur eigenen Meinungsbildung
bewegen. Hierbei sollten auch vermehrt politische Themen angesprochen
und hinterfragt werden, so daß das Verständnis der Schülerinnen
für politische Zusammenhänge gefördert wird.
Unterricht des Faches "Politik" an allen Schulformen ab Klasse
7.
halbjährliche Projekttage mit ausreichender Vorbereitung, um Politik
nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch, z. B. mit Hilfe von Besuchen
des Plenums oder der Ausschüsse der Bürgerschaft oder durch
Planspiele wie ein Klassenparlament.
Der durch
diese Maßnahmen gehobene Kenntnisstand im Bereich Politik und die
verbesserte Fähigkeit zur selbständigen und unabhängigen
Meinungsbildung der Jugendlichen würde die Herabsetzung des Mindestwahlalters
begünstigen. Dies würde der Politikverdrossenheit entgegenwirken,
da wir denken, daß, sobald Jugendliche an der Politik aktiv beteiligt
werden, sie sich auch für diese interessieren.
Deshalb fordern
wir:
die Herabsetzung des Mindestwahlalters für die Hamburger Bezirks-
und Bürgerschaftswahlen auf 16 Jahre.
Zusätzlich richten wir einen Appell an alle Eltern, sich vermehrt
mit ihren Kindern über das politische Tagesgeschehen, politische
Zusammenhänge, die Auswirkungen von politischen Entscheidungen auf
das tägliche Leben usw. auseinanderzusetzen.
Dies alles
führt unserer Meinung nach zu einer allgemeinen Verringerung der
Politikverdrossenheit und somit auch zu einem Anstieg der Wahlbeteiligung.
Jugendbeirat
zur Bürgerschaft
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung "Jugend im Parlament"
fordern die Gründung eines Jugendbeirates zur Bürgerschaft.
Die Mitglieder setzen sich aus den Dachorganisationen der Jugendverbände
(Landesjugendring ...) sowie des SchülerInnenparlamentes zusammen.
Der/die ÜbermittlerIn der Anliegen des Jugendbeirates ist der/die
Jugendbeauftragte.
Der/die Jugendbeauftragte wird auf Vorschlag des Jugendbeirates von der
Bürgerschaft gewählt. Er/sie beruft den
Jugendbeirat ein und erstattet der Bürgerschaft über dessen
Anliegen mindestens einmal pro Jahr Bericht.
Verschiebung
der Frühjahrsferien auf die Osterferien
Die "Jugend im Parlament" lehnt die Vorschläge der Schulbehörde,
die die Abschaffung der Frühjahrsferien beinhalten, ab. Sie spricht
sich damit für die Beibehaltung des derzeitigen Rhythmus von ca.
acht Wochen Schule und anschließenden Ferien aus. Durch die Schaffung
von Osterferien würde eine sehr lange Schulperiode (bis zu zwölf
Wochen) entstehen, die Schülerinnen und Schüler unnötig
belasten würde.
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