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Resolutionen von JiP 1995
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Gewalt in den Medien
Medienkonzentration
Position zur aktuellen Debatte um die ARD

Resolutionen
von JiP 1995

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Gewalt in den Medien

Obwohl es im Rundfunkstaatsvertrag festgelegt worden ist, daß gewaltverherrlichende und -verharmlosende Sendungen verboten sind, werden unserer Meinung nach trotzdem noch zu viele dieser Art gezeigt.

Wir sind grundsätzlich nicht gegen Sendungen mit Gewalt, solange diese Gewaltdarstellungen realistisch sind und Gewalt nicht verherrlichen bzw. verharmlosen.

Wir fordern eine Aufsichtskommission, die auf freiwilliger Basis arbeitet und die aus PsychologInnen, SozialpädagogInnen (LehrerInnen, KindergärtnerInnen), JournalistInnen und Eltern besteht. Natürlich sollte auch die Landesmedienanstalt vertreten sein, damit eine gerechte Berücksichtigung aller Parteien gewährleistet wird.

Wir wollen Sendungen aufgrund Artikel 5 GG weder verbieten noch zensieren.

Unser Vorschlag:

Die oben genannte Aufsichtskommission bewertet jugendgefährdende Sendungen in einer Skala von 1 (nicht gefährdend) bis 6 (extrem gefährdend). Zusätzlich empfehlen wir, die Ergebnisse im Fernsehprogramm zu veröffentlichen. Vor der Sendung wird die Beurteilung eingeblendet. Diese Bewertung wird an einen speziellen Decoder per Fernsehsignal übertragen. Dieser Decoder kann von den Eltern auf einen Gewaltgrad eingestellt werden. Der Decoder bewirkt, daß gewalttätigere Sendungen nur extrem verzerrt dargestellt werden. Die Verbreitung dieser Decoder soll vom Staat finanziell gefördert werden. Ab 1996 soll ihr Einbau in neue Fernseher verpflichtend sein.

Die Sender erhalten die Auflage, kritische Sendungen der Kommission zur Begutachtung vorzulegen (Informationsbroschüre).

Wir setzen uns außerdem für eine bessere Medienerziehung ein (siehe Sachsen). Diese sollte durch den Etat finanziert werden.

Öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Freizeitzentren usw. müssen sich mit dem Thema Gewalt auseinandersetzen. Auch mit Gewalt, die über das Medium Fernsehen an Kinder herangeführt wird.

Medienkonzentration

Im Artikel 5 GG wird die Meinungs- und Pressefreiheit gewährleistet; dieser Artikel zielt darauf ab, in den Medien eine Meinungsvielfalt zu garantieren.

Der Ausschuß ist der Meinung, daß diese Vielfalt nicht mehr vorhanden ist, da es durch geschickte Vertragsabschlüsse zu einer Polarisierung im Bereich des Privatfernsehens gekommen ist. Momentan halten nur zwei große Senderfamilien den ernstzunehmenden Marktanteil an Privatfernsehsendern. Zusätzlich sind diese zwei Großkonzerne ineinander verschachtelt und mit Verlagen der Printmedien verbunden.

Der Ausschuß sieht hier eine Gefahr der Gleichschaltung. Wenn das Angebot durch wenige große Köpfe bestimmt wird, kann dies zu einer einseitigen, subjektiven Information der BürgerInnen führen. Somit würde auch die politische Meinung im Volk weniger differenziert, was eine leicht manipulierbare Masse zur Konsequenz haben würde.

Der Ausschuß fordert deshalb:

eine Verschärfung der bestehenden Gesetze im Bereich der Wettbewerbssicherung gegen Monopolisierung und Entstehung von Kartellen.

eine Aufdeckung und Auflösung der bereits bestehenden Verflechtungen, da wir die Situation als sehr bedenklich erachten.

die Stärkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems durch Erweiterung seiner Kompetenzen, besonders in finanzieller Hinsicht (Werbung nach 20 Uhr), um konkurrenzfähig gegenüber den Privatsendern zu bleiben.

eine Förderung alternativer Fernseh-, Hörfunksender und Zeitungen zur Wiederherstellung der Meinungsvielfalt.

eine gesetzliche Veränderung hinsichtlich der Bewertung von Vormachtstellungen. Nicht Aktienanteile sollten der entscheidende Faktor sein, sondern Marktanteile (ZuschauerInnenzahlen), da diese den Einfluß eines Senders realistischer repräsentieren (Marktanteilsmodell).

Stellungnahme zur aktuellen Diskussion um die ARD

Wir begrüßen eine strukturelle Umordnung der ARD, mit der Kosten eingespart werden, damit die GebührenzahlerInnen nicht noch stärker belastet werden.

Bei dieser Umordnung dürfen allerdings keine Programminhalte angetastet werden, damit die Grundversorgung der Bevölkerung mit Informationen weiterhin gewährleistet ist.

Deshalb darf auch die Existenz der ARD nicht in Frage gestellt werden, wie in der momentanen Diskussion geschehen ist, in der, unserer Ansicht nach, zweifelhafte parteipolitische Interessen im Vordergrund stehen.

Wir berufen uns dabei auf die Rundfunkurteile des Bundesverfassungsgerichts:
"Die öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten dürfen in ihrer Existenz nicht gefährdet werden. Mit ihren Programmen liefern sie die "Grundversorgung" der Bevölkerung. Diese Grundversorgung ist für die demokratische Ordnung, wie auch für das kulturelle Leben, unerläßlich."

Bei allen anstehenden Umstrukturierungen der ARD halten wir die Einmischung durch Parteien und durch die Bundesregierung für nicht zuträglich.

Unserer Meinung nach sollte die ARD die Kosteneinsparungen verantwortungsbewußt und eigenverantwortlich vornehmen.



Was ist aus den Forderungen geworden?
Hier gibt's die Erfolge und Niederlagen!

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