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Gewalt
in den Medien
Obwohl es
im Rundfunkstaatsvertrag festgelegt worden ist, daß gewaltverherrlichende
und -verharmlosende Sendungen verboten sind, werden unserer Meinung nach
trotzdem noch zu viele dieser Art gezeigt.
Wir sind
grundsätzlich nicht gegen Sendungen mit Gewalt, solange diese Gewaltdarstellungen
realistisch sind und Gewalt nicht verherrlichen bzw. verharmlosen.
Wir fordern eine Aufsichtskommission, die auf freiwilliger Basis arbeitet
und die aus PsychologInnen, SozialpädagogInnen (LehrerInnen, KindergärtnerInnen),
JournalistInnen und Eltern besteht. Natürlich sollte auch die Landesmedienanstalt
vertreten sein, damit eine gerechte Berücksichtigung aller Parteien
gewährleistet wird.
Wir wollen
Sendungen aufgrund Artikel 5 GG weder verbieten noch zensieren.
Unser Vorschlag:
Die oben genannte Aufsichtskommission bewertet jugendgefährdende
Sendungen in einer Skala von 1 (nicht gefährdend) bis 6 (extrem gefährdend).
Zusätzlich empfehlen wir, die Ergebnisse im Fernsehprogramm zu veröffentlichen.
Vor der Sendung wird die Beurteilung eingeblendet. Diese Bewertung wird
an einen speziellen Decoder per Fernsehsignal übertragen. Dieser
Decoder kann von den Eltern auf einen Gewaltgrad eingestellt werden. Der
Decoder bewirkt, daß gewalttätigere Sendungen nur extrem verzerrt
dargestellt werden. Die Verbreitung dieser Decoder soll vom Staat finanziell
gefördert werden. Ab 1996 soll ihr Einbau in neue Fernseher verpflichtend
sein.
Die Sender erhalten die Auflage, kritische Sendungen der Kommission zur
Begutachtung vorzulegen (Informationsbroschüre).
Wir setzen uns außerdem für eine bessere Medienerziehung ein
(siehe Sachsen). Diese sollte durch den Etat finanziert werden.
Öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Freizeitzentren usw. müssen
sich mit dem Thema Gewalt auseinandersetzen. Auch
mit Gewalt, die über das Medium Fernsehen an Kinder herangeführt
wird.
Medienkonzentration
Im Artikel
5 GG wird die Meinungs- und Pressefreiheit gewährleistet; dieser
Artikel zielt darauf ab, in den Medien eine Meinungsvielfalt zu garantieren.
Der Ausschuß
ist der Meinung, daß diese Vielfalt nicht mehr vorhanden ist, da
es durch geschickte Vertragsabschlüsse zu einer Polarisierung im
Bereich des Privatfernsehens gekommen ist. Momentan halten nur zwei große
Senderfamilien den ernstzunehmenden Marktanteil an Privatfernsehsendern.
Zusätzlich sind diese zwei Großkonzerne ineinander verschachtelt
und mit Verlagen der Printmedien verbunden.
Der Ausschuß
sieht hier eine Gefahr der Gleichschaltung. Wenn das Angebot durch wenige
große Köpfe bestimmt wird, kann dies zu einer einseitigen,
subjektiven Information der BürgerInnen führen. Somit würde
auch die politische Meinung im Volk weniger differenziert, was eine leicht
manipulierbare Masse zur Konsequenz haben würde.
Der Ausschuß
fordert deshalb:
eine Verschärfung der bestehenden Gesetze im Bereich der Wettbewerbssicherung
gegen Monopolisierung und Entstehung von Kartellen.
eine Aufdeckung und Auflösung der bereits bestehenden Verflechtungen,
da wir die Situation als sehr bedenklich erachten.
die Stärkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems durch
Erweiterung seiner Kompetenzen, besonders in finanzieller Hinsicht (Werbung
nach 20 Uhr), um konkurrenzfähig gegenüber den Privatsendern
zu bleiben.
eine Förderung alternativer Fernseh-, Hörfunksender und Zeitungen
zur Wiederherstellung der Meinungsvielfalt.
eine gesetzliche Veränderung hinsichtlich der Bewertung von Vormachtstellungen.
Nicht Aktienanteile sollten der entscheidende Faktor sein, sondern Marktanteile
(ZuschauerInnenzahlen), da diese den Einfluß eines
Senders realistischer repräsentieren (Marktanteilsmodell).
Stellungnahme
zur aktuellen Diskussion um die ARD
Wir begrüßen
eine strukturelle Umordnung der ARD, mit der Kosten eingespart werden,
damit die GebührenzahlerInnen nicht noch stärker belastet werden.
Bei dieser
Umordnung dürfen allerdings keine Programminhalte angetastet werden,
damit die Grundversorgung der Bevölkerung mit Informationen weiterhin
gewährleistet ist.
Deshalb darf
auch die Existenz der ARD nicht in Frage gestellt werden, wie in der momentanen
Diskussion geschehen ist, in der, unserer Ansicht nach, zweifelhafte parteipolitische
Interessen im Vordergrund stehen.
Wir berufen
uns dabei auf die Rundfunkurteile des Bundesverfassungsgerichts:
"Die öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten dürfen
in ihrer Existenz nicht gefährdet werden. Mit ihren Programmen liefern
sie die "Grundversorgung" der Bevölkerung. Diese Grundversorgung
ist für die demokratische Ordnung, wie auch für das kulturelle
Leben, unerläßlich."
Bei allen
anstehenden Umstrukturierungen der ARD halten wir die Einmischung durch
Parteien und durch die Bundesregierung für nicht zuträglich.
Unserer Meinung
nach sollte die ARD die Kosteneinsparungen verantwortungsbewußt
und eigenverantwortlich vornehmen.
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