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Resolutionen von JiP 1993
Schule und Bildung
Verbesserung der LehrerInnenausbildung
Verbesserung der LehrerInnenfortbildung
Statusänderung der LehrerInnen

Resolutionen
von JiP 1993

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Verbesserung der LehrerInnenaus- und fortbildung

Einleitung

Der derzeitige Zustand der LehrerInnenaus- und fortbildung in Hamburg ist absolut unbefriedigend.
Die Ausbildung neuer LehrerInnen an der Universität und am staatlichen Studienseminar ist praxisfern und geht im Gegensatz zum fachlichen Bereich zuwenig auf die für LehrerInnen unverzichtbaren Felder Pädagogik und Psychologie ein.
Neue Erkenntnisse fließen nur langsam in die LehrerInnenausbildung ein, ein Umstand, der durch das zunehmende Durchschnittsalter der ProfessorInnen und SeminarleiterInnen noch verstärkt wird.
Die Zusammenarbeit zwischen Universität und Studienseminar existiert - von wenigen zufälligen Ausnahmen abgesehen - nicht, obwohl gerade hier oft übergreifende Maßnahmen vonnöten wären.
Im Referendariat wird den jungen LehrerInnen kaum die Chance gegeben, zu lernen, ganz alleine vor der Klasse zu stehen.
Da auch vorher kein Zwang zum Kontakt mit Kindern besteht, kommen viele junge LehrerInnen mit einem falschen Berufsbild in die Schule und stellen erst später fest, daß sie an sich für eine Arbeit mit Kindern nicht geeignet sind.
Das Prüfungsverfahren mit der einmaligen Lehrprobe in jedem Fach ohne das Einbeziehen der SchülerInnenmeinung macht es zudem nahezu unmöglich, ungeeignete LehrerInnen von vornherein aus dem Schuldienst fernzuhalten.

Ist einE LehrerIn schließlich verbeamtet, kommen neue Problemstellungen dazu.
So haben sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten die Anforderungen an LehrerInnen völlig verändert. Immer mehr verhaltensgestörte Kinder sitzen in den Klassen, Aggressionen, Gewalt und Drogenkonsum nehmen stetig zu, neue Unterrichtsformen werden entwickelt, und die Erziehungswissenschaften gewinnen tiefere Erkenntnisse.
Dennoch lernen über die Hälfte aller Hamburger LehrerInnen nach ihrem zweiten Staatsexamen nie wieder per LehrerInnnenfortbildung etwas dazu. Die Folge sind überforderte LehrerInnen, die mit ihren SchülerInnen nichts mehr anzufangen wissen, die immer mehr resignieren und auch fachlich immer seltener noch auf der aktuellen Höhe sind.

Versuchen SchülerInnen, Eltern oder Kollegen etwas an diesem Zustand zu ändern, stoßen sie nicht selten auf unüberwindbaren Widerstand. Zu bequem können es sich einige LehrerInnen im Netz des BeamtInnentums machen, zuviel Aufwand machen Änderungen der LehrerInnenprüfungsordnungen in der Hamburger Schulbehörde, als daß einzelne hieran etwas ändern können. Die Mitglieder des Jugendparlamentes 1993 wollen mit diesem Antrag etwas in die richtige Richtung bewegen und fordern daher:

Verbesserung der LehrerInnenausbildung

Jeder Studierende, der auf das Lehramt hin studiert, muß mindestens ein zweimonatiges Sozialpraktikum in der Kinder- und Jugendarbeit während der Semesterferien innerhalb der ersten beiden Semester absolvieren. Anschließend muß ein intensives Beratungsgespräch mit einem/einer ErziehungswissenschaftlerIn stattfinden. Dadurch soll gewährleistet werden, daß junge LehramtsanwärterInnen früh erkennen, ob sie mit Kindern umgehen können und ob die intensive Arbeit mit Kindern ihnen Freude bereitet.

Des weiteren muß jeder Lehramtsanwärter Seminare für pädagogische Psychologie, Verhaltensgestörtenpädagogik (Präventionspädagogik) mit Lehrbehindertenpädagogik absolvieren. Damit wird den veränderten Rahmenbedingungen des heutigen Schulunterrichts Rechnung getragen, in dem weniger als früher Fachliches vermittelt, sondern vielmehr erzogen werden muß.

Um den Studierenden auch den Besuch der Seminare zu ermöglichen, müssen vor allem im Bereich der Präventionspädagogik neue ProfessorInnenstellen an der Universität Hamburg geschaffen werden.

Des weiteren müssen im Studienseminar die Stunden im Bereich Fachdidaktik gekürzt und statt dessen vermehrt pädagogische Spezialthemen aufgegriffen werden. Dazu gehören beispielsweise Drogen- und Gewaltprävention, die Förderung scheinbar gelangweilter und unbeteiligter SchülerInnen, um deren Möglichkeiten und Begabungen zu wecken, oder der Umgang mit Kindern alleinerziehender und berufstätiger Elternteile.

Im Referendariat sollen schließlich die ReferendarInnen die Möglichkeit erhalten, eine oder mehrere Einheiten auch ohne die Anwesenheit der kontrollierenden Lehrkraft in einer Klasse zu unterrichten, damit er unverfälscht seine Wirkung auf die SchülerInnen erfahren kann. Vor der Lehrprobe müssen dann auch die SchülerInnen von der Seminarleitung nach ihrem begründeten Urteil befragt werden.
Dieses Urteil soll nicht direkt in die Note eingehen, je nach Differenziertheit und Ausgewogenheit aber mit von der Seminarleitung berücksichtigt werden.

Verbesserung der LehrerInnenfortbildung

Die LehrerInnenfortbildung muß endlich zum verpflichtenden Programm für alle LehrerInnen werden. Da Hamburgs LehrerInnen nur einen Anspruch auf 30 Tage Urlaub haben, im allgemeinen aber mehr als 80 Tage Ferien im Jahr sind, ist eine verpflichtende LehrerInnenfortbildung von 30 Stunden im Jahr - im Stück oder ein Nachmittag in der Woche - ohne weiteres zumutbar. In diesen Fortbildungskursen im Institut für Lehrerfortbildung (IfL) müssen fachliche Neuerungen, pädagogische Erkenntnisse sowie neue Unterrichtsformen und -methoden vermittelt werden. Vor allem muß auch auf die Entwicklung der SchülerInnengeneration mit den unterschiedlichen pädagogischen Bedürfnissen eingegangen werden. Die so gewonnenen pädagogischen Fähigkeiten sollten dann unter anderem in zu schaffenden KlassenlehrerInnenstunden angewendet werden.

Damit LehrerInnen nicht verpflichtend alle fünf Jahre "kontrolliert" werden, sondern frühzeitig Fehlentwicklungen entgegengesteuert werden kann, muß im Schulbereich die Supervision eingeführt werden. Eine nicht vorgesetzte oder zensierende Vertrauensperson muß dafür in unregelmäßigen Abständen unangekündigt in den Unterricht der einzelnen LehrerInnen kommen und anschließend ein Beratungsgespräch mit dem/der LehrerIn führen. So kann dieseR seine/ihre Probleme schildern und mit Hilfe des Supervisors/der Supervisorin teilweise mildern oder gar lösen.

Statusänderung der LehrerInnen

Es müssen nachweislich gescheiterte LehrerInnen entlassen werden können, um bei der Besetzung von Leistungsfunktionen qualifizierte LehrerInnen zum Zuge kommen zu lassen.

Da bis zur Abschaffung des BeamtInnenstatus noch einige Zeit mit Sicherheit vergehen wird, ist es notwendig, den Status quo wenigstens zu verbessern. Eine Möglichkeit bildet hier das Hessische Autonomiemodell, bei dem sich die Schulen die LehrerInnen selbst aussuchen und nicht mehr zugewiesen bekommen. So könnten Fraktionierungen und lähmende Streitigkeiten im LehrerInnenkollegium vermieden und sich voll auf die pädagogischen und fachlichen Qualitäten konzentriert werden.

Abschluß

Die obigen Forderungen spiegeln die Erkenntnisse wider, die in der zur Verfügung stehenden Zeit gewonnen werden konnten. Sicherlich sind viele Probleme der Universität, dem staatlichen Studienseminar, dem IfL und der Hamburger Schulbehörde bekannt. Um so trauriger ist es, daß bisher kaum etwas passiert ist. Als unmittelbar Betroffene fordern die Mitglieder des Jugendparlamentes 1993 daher die oben Angesprochenen auf, zum einen die genannten Forderungen zu verwirklichen, zumal diese keinen großen finanziellen Aufwand erfordern, andererseits aber auch endlich ein langfristiges Konzept zu entwickeln, wie die pädagogische Qualität der Hamburger LehrerInnen und LehramtsanwärterInnen verbessert und den Umständen angepaßt werden kann, und dieses dann zu verwirklichen.
Nur wenn Bildung wieder ernster genommen wird, kann eine Eskalation der gesellschaftlichen Probleme verhindert werden.



Was ist aus den Forderungen geworden?
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