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Verbesserung
der LehrerInnenaus- und fortbildung
Einleitung
Der derzeitige
Zustand der LehrerInnenaus- und fortbildung in Hamburg ist absolut unbefriedigend.
Die Ausbildung
neuer LehrerInnen an der Universität und am staatlichen Studienseminar
ist praxisfern und geht im Gegensatz zum fachlichen Bereich zuwenig auf
die für LehrerInnen unverzichtbaren Felder Pädagogik und Psychologie
ein.
Neue Erkenntnisse
fließen nur langsam in die LehrerInnenausbildung ein, ein Umstand,
der durch das zunehmende Durchschnittsalter der ProfessorInnen und SeminarleiterInnen
noch verstärkt wird.
Die Zusammenarbeit
zwischen Universität und Studienseminar existiert - von wenigen zufälligen
Ausnahmen abgesehen - nicht, obwohl gerade hier oft übergreifende
Maßnahmen vonnöten wären.
Im Referendariat
wird den jungen LehrerInnen kaum die Chance gegeben, zu lernen, ganz alleine
vor der Klasse zu stehen.
Da auch vorher
kein Zwang zum Kontakt mit Kindern besteht, kommen viele junge LehrerInnen
mit einem falschen Berufsbild in die Schule und stellen erst später
fest, daß sie an sich für eine Arbeit mit Kindern nicht geeignet
sind.
Das Prüfungsverfahren
mit der einmaligen Lehrprobe in jedem Fach ohne das Einbeziehen der SchülerInnenmeinung
macht es zudem nahezu unmöglich, ungeeignete LehrerInnen von vornherein
aus dem Schuldienst fernzuhalten.
Ist einE
LehrerIn schließlich verbeamtet, kommen neue Problemstellungen dazu.
So haben sich
in den letzten Jahren und Jahrzehnten die Anforderungen an LehrerInnen
völlig verändert. Immer mehr verhaltensgestörte Kinder
sitzen in den Klassen, Aggressionen, Gewalt und Drogenkonsum nehmen stetig
zu, neue Unterrichtsformen werden entwickelt, und die Erziehungswissenschaften
gewinnen tiefere Erkenntnisse.
Dennoch lernen
über die Hälfte aller Hamburger LehrerInnen nach ihrem zweiten
Staatsexamen nie wieder per LehrerInnnenfortbildung etwas dazu. Die Folge
sind überforderte LehrerInnen, die mit ihren SchülerInnen nichts
mehr anzufangen wissen, die immer mehr resignieren und auch fachlich immer
seltener noch auf der aktuellen Höhe sind.
Versuchen SchülerInnen, Eltern oder Kollegen etwas an diesem Zustand
zu ändern, stoßen sie nicht selten auf unüberwindbaren
Widerstand. Zu bequem können es sich einige LehrerInnen im Netz des
BeamtInnentums machen, zuviel Aufwand machen Änderungen der LehrerInnenprüfungsordnungen
in der Hamburger Schulbehörde, als daß einzelne hieran etwas
ändern können. Die Mitglieder des Jugendparlamentes 1993 wollen
mit diesem Antrag etwas in die richtige Richtung
bewegen und fordern daher:
Verbesserung
der LehrerInnenausbildung
Jeder Studierende, der auf das Lehramt hin studiert, muß mindestens
ein zweimonatiges Sozialpraktikum in der Kinder- und Jugendarbeit während
der Semesterferien innerhalb der ersten beiden Semester absolvieren. Anschließend
muß ein intensives Beratungsgespräch mit einem/einer ErziehungswissenschaftlerIn
stattfinden. Dadurch soll gewährleistet werden, daß junge LehramtsanwärterInnen
früh erkennen, ob sie mit Kindern umgehen können und ob die
intensive Arbeit mit Kindern ihnen Freude bereitet.
Des weiteren muß jeder Lehramtsanwärter Seminare für pädagogische
Psychologie, Verhaltensgestörtenpädagogik (Präventionspädagogik)
mit Lehrbehindertenpädagogik absolvieren. Damit wird den veränderten
Rahmenbedingungen des heutigen Schulunterrichts Rechnung getragen, in
dem weniger als früher Fachliches vermittelt, sondern vielmehr erzogen
werden muß.
Um den Studierenden auch den Besuch der Seminare zu ermöglichen,
müssen vor allem im Bereich der Präventionspädagogik neue
ProfessorInnenstellen an der Universität Hamburg geschaffen werden.
Des weiteren müssen im Studienseminar die Stunden im Bereich Fachdidaktik
gekürzt und statt dessen vermehrt pädagogische Spezialthemen
aufgegriffen werden. Dazu gehören beispielsweise Drogen- und Gewaltprävention,
die Förderung scheinbar gelangweilter und unbeteiligter SchülerInnen,
um deren Möglichkeiten und Begabungen zu wecken, oder der Umgang
mit Kindern alleinerziehender und berufstätiger Elternteile.
Im Referendariat sollen schließlich die ReferendarInnen die Möglichkeit
erhalten, eine oder mehrere Einheiten auch ohne die Anwesenheit der kontrollierenden
Lehrkraft in einer Klasse zu unterrichten, damit er unverfälscht
seine Wirkung auf die SchülerInnen erfahren kann. Vor der Lehrprobe
müssen dann auch die SchülerInnen von der Seminarleitung nach
ihrem begründeten Urteil befragt werden.
Dieses Urteil soll nicht direkt in die Note eingehen, je nach Differenziertheit
und Ausgewogenheit aber mit von der Seminarleitung berücksichtigt
werden.
Verbesserung
der LehrerInnenfortbildung
Die LehrerInnenfortbildung muß endlich zum verpflichtenden Programm
für alle LehrerInnen werden. Da Hamburgs LehrerInnen nur einen Anspruch
auf 30 Tage Urlaub haben, im allgemeinen aber mehr als 80 Tage Ferien
im Jahr sind, ist eine verpflichtende LehrerInnenfortbildung von 30 Stunden
im Jahr - im Stück oder ein Nachmittag in der Woche - ohne weiteres
zumutbar. In diesen Fortbildungskursen im Institut für Lehrerfortbildung
(IfL) müssen fachliche Neuerungen, pädagogische Erkenntnisse
sowie neue Unterrichtsformen und -methoden vermittelt werden. Vor allem
muß auch auf die Entwicklung der SchülerInnengeneration mit
den unterschiedlichen pädagogischen Bedürfnissen eingegangen
werden. Die so gewonnenen pädagogischen Fähigkeiten sollten
dann unter anderem in zu schaffenden KlassenlehrerInnenstunden angewendet
werden.
Damit LehrerInnen nicht verpflichtend alle fünf Jahre "kontrolliert"
werden, sondern frühzeitig Fehlentwicklungen entgegengesteuert werden
kann, muß im Schulbereich die Supervision eingeführt werden.
Eine nicht vorgesetzte oder zensierende Vertrauensperson muß dafür
in unregelmäßigen Abständen unangekündigt in den
Unterricht der einzelnen LehrerInnen kommen und anschließend ein
Beratungsgespräch mit dem/der LehrerIn führen. So kann dieseR
seine/ihre Probleme schildern und mit Hilfe des Supervisors/der Supervisorin
teilweise mildern oder gar lösen.
Statusänderung
der LehrerInnen
Es
müssen nachweislich gescheiterte LehrerInnen entlassen werden können,
um bei der Besetzung von Leistungsfunktionen qualifizierte LehrerInnen
zum Zuge kommen zu lassen.
Da bis zur Abschaffung des BeamtInnenstatus noch einige Zeit mit Sicherheit
vergehen wird, ist es notwendig, den Status quo wenigstens zu verbessern.
Eine Möglichkeit bildet hier das Hessische Autonomiemodell, bei dem
sich die Schulen die LehrerInnen selbst aussuchen und nicht mehr zugewiesen
bekommen. So könnten Fraktionierungen und lähmende Streitigkeiten
im LehrerInnenkollegium vermieden und sich voll auf die pädagogischen
und fachlichen Qualitäten konzentriert werden.
Abschluß
Die obigen
Forderungen spiegeln die Erkenntnisse wider, die in der zur Verfügung
stehenden Zeit gewonnen werden konnten. Sicherlich sind viele Probleme
der Universität, dem staatlichen Studienseminar, dem IfL und der
Hamburger Schulbehörde bekannt. Um so trauriger ist es, daß
bisher kaum etwas passiert ist. Als unmittelbar Betroffene fordern die
Mitglieder des Jugendparlamentes 1993 daher die oben Angesprochenen auf,
zum einen die genannten Forderungen zu verwirklichen, zumal diese keinen
großen finanziellen Aufwand erfordern, andererseits aber auch endlich
ein langfristiges Konzept zu entwickeln, wie die pädagogische Qualität
der Hamburger LehrerInnen und LehramtsanwärterInnen verbessert und
den Umständen angepaßt werden kann, und dieses dann zu verwirklichen.
Nur wenn Bildung wieder ernster genommen wird, kann eine Eskalation
der gesellschaftlichen Probleme verhindert werden.
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