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Wir
verurteilen jegliche AusländerInnenfeindlichkeit und jegliche rechtsextremistische
Gruppen und deren Aktivitäten.
Gegenstrategien
Um der allgemeinen
AusländerInnenfeindlichkeit entgegenzuwirken, schlagen wir folgendes
vor:
Das soziale Netz soll aufgebaut und ausgebaut werden unter der Voraussetzung
strikter Kontrolle des Mißbrauchs.
In allen Bereichen des Staates soll eine groß angelegte Aufklärungsarbeit
begonnen werden.
Integrationsmodelle, die die Integration der AusländerInnen und die
allgemeine Toleranz fördern, sollen erstellt und unterstützt
werden.
Arbeitsgemeinschaften, die das Ziel haben, gewaltfreies Leben in allen
Bereichen der Gesellschaft zu gestalten, sollen aufgebaut und unterstützt
werden.
Es sollte eine Kommunikation zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen
stattfinden.
Jugendarbeit mit deutschen und ausländischen Jugendlichen soll gefördert
werden.
Wir verurteilen
das Verhalten einiger Politikerinnen und Politiker und der Boulevard-Presse,
die durch ihre Politik bzw. ihre Berichterstattung für die jetzige
Situation in Deutschland mitverantwortlich sind.
Sie spielen
bei Veranstaltungen wie Lichterketten und ähnlichen Aktionen eine
scheinheilige Doppelrolle.
Wir
fordern diese Presse auf, die Hetze gegen AusländerInnen zu beenden.
Einwanderung
Die Mehrheit des "Ausschusses AusländerInnen" wendet sich
gegen die faktische Abschaffung des Grundrechts auf Asyl, das bisher in
Artikel 16 GG festgehalten war. Der Artikel 16 GG in seiner neuen Form
gewährleistet nicht mehr, daß tatsächlich politisch Verfolgte
Asyl gewährt bekommen.
Der Bundeskanzler
hat vor einiger Zeit in Zusammenhang mit dem Asylrecht von einer "politischen
Bringeschuld der Deutschen an die Geschichte" gesprochen. Wir unterstützen
diese Formulierung im Gegensatz zum Bundeskanzler selbst, der sich mit
seiner Politik inzwischen deutlich von seiner Äußerung distanziert.
2. Wir fordern ein Einwanderungsgesetz, das der Entlastung des Asylgesetzes
dient und sogenannten Armutsflüchtlingen eine legale Einreisemöglichkeit
bietet.
Wir fordern, daß AusländerInnen mit Deutschen politisch und
sozial gleichgestellt werden. Das bedeutet: kommunales Wahlrecht, sowohl
aktiv als auch passiv, für alle BürgerInnen. Außerdem
muß endlich ein Antidiskriminierungsgesetz her. Dies muß gewährleisten,
daß alle Menschen nicht nur vor dem Gesetz, wie Artikel 3 GG besagt,
sondern überall gleich sind und gleich behandelt werden. Jeder, der
einen Mitmenschen in irgendeiner Weise diskriminiert und gegen den Artikel
3 GG verstößt, muß mit härterer
strafrechtlicher Verfolgung rechnen.
Integration
Alle AusländerInnen, auch AsylbewerberInnen, sollen in Hamburg die
Möglichkeit haben, sich mit Hilfe der Gesellschaft zu integrieren.
Dazu gehört unter anderem, daß alle AusländerInnen jederzeit
Gelegenheit haben müssen, an deutschen Sprachkursen teilzunehmen,
von denen es zur Zeit hier noch zu wenige gibt. Die Integrationsmaßnahmen
sollen aber auf freiwilliger Basis stattfinden; keinE AusländerIn
soll dazu gezwungen werden, sich der deutschen Kultur anzupassen. AusländerInnen,
die wählen wollen, soll nahegelegt werden, einen kostenlosen Deutschkurs
zu besuchen, der die Grundzüge der deutschen Verfassung beinhaltet.
Zur Integrationspolitik
gehört auch die Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft.
Man kann
es keinem/keiner AusländerIn, der/die die deutsche Staatsbürgerschaft
erwerben möchte, verdenken, wenn er/sie aus rechtlichen oder persönlichen
Gründen seine/ihre alte Staatsbürgerschaft behalten will. Wir
fordern außerdem die Erleichterung der Einbürgerung für
in Deutschland geborene AusländerInnen.
Es ist ein Unding, daß einE AsylbewerberIn, der/die in der Umgebung
Hamburgs wohnt und der/die am Wochenende gern mit seiner Freundin/ihrem
Freund in Hamburg essen gehen möchte, in der Woche davor erst bei
der Behörde einen Antrag stellen muß, daß er/sie nach
Hamburg "einreisen" darf. Die Gesetze, die die Freizügigkeit
der Menschen so drastisch einschränken, müssen gelockert werden.
Auflösung von Massenlagern wie Neumühlen/Övelgönne,
da diese einer Integration der AsylbewerberInnen
entgegenwirken.
Unterstützende
Maßnahmen
Rechtsextremistische GewalttäterInnen und MörderInnen müssen
härter strafrechtlich verfolgt werden, genau wie linke GewalttäterInnen
vor zehn bis 20 Jahren. Wir verweisen auch hier auf Artikel 3 Absatz 3
GG, wo es unter anderem heißt: "Niemand darf wegen ... seiner
politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden!" Also:
Alle MörderInnen sind vor dem Gesetz gleich, rechte wie linke.
Die Aufklärungspolitik, besonders an den Schulen, muß verbessert
werden. Schon in der Grundschule müssen die Kinder lernen, Menschen
nicht nach ihrem Äußeren zu beurteilen und zu verurteilen.
Wir weisen darauf hin, daß die Forderung nach Brandschutz von AusländerInnenwohnstätten
von politischer und privater Seite eine akute Hilfe darstellt, aber eher
eine Symptombekämpfung und keine Lösung von Ursachen ist.
Einrichtung einer allgemeinen Anfangs- und Beratungsstelle mit SozialarbeiterInnen
und DolmetscherInnen, unabhängig von der AusländerInnenbehörde.
Schlußsatz:
Wir fordern euch alle auf, dem alltäglichen Rassismus mit allen friedlichen
Mitteln entgegenzutreten!
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